Kündigung Elitepartner per Email

Stornierung Elitepartner per E-Mail

Auflösungsformular: Textform per Einschreiben, Fax mit Übertragungsprotokoll, E-Mail, etc. Die Beschwerde des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Partnerbörse EliteMedianet GmbH (Elitepartner.de). wurde vom LG Hamburg unterstützt und als PDF gespeichert, wenn Sie sie per E-Mail versenden, aber nicht auf unbestimmte Zeit Informationen mit anderen per E-Mail austauschen. Die Kündigung muss die Chiffre und die E-Mail-Adresse enthalten.

Elitepartner.de: Stornierung per E-Mail trotzdem gültig

Die Beschwerde des Bundesverbandes der Verbraucherzentren gegen die Partnerbörse EliteMedianet und die Elitepartner.de hat das Landgericht Hamburg bestätigt. Elitepartner.de hatte eine vertragliche Regelung getroffen, die Verbraucher daran hinderte, einen Kaufvertrag per E-Mail zu kündigen. Die strittige Bestimmung besagt, dass für eine fristlose Kündigung eine entsprechende Schriftform erforderlich ist. Das Landgericht Hamburg hielt dies für inakzeptabel.

Diese Bestimmung wurde von den Richtern für nicht zulässig gehalten. Das Erfordernis der Kündigung wird nicht in transparenter Weise dargelegt.

Bundesgericht: Elitepartner.de muss die Kündigung per E-Mail zulassen.

Das Bundesgericht (BGH) hat eine Beendigungsklausel von Elitepartner.de für ungültig befunden. Dies teilte der Verband der Verbraucherzentralen (VZBV) mit. Für eine fristgerechte Kündigung bedurften die Allgemeinen Geschäftsbedinungen der Gesellschaft einer persönlich unterzeichneten schriftlichen Einverständniserklärung. Ausgenommen war das E-Formular, ein Fax sollte möglich sein. Die Firma wies Entlassungen per E-Mail zurück.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die Vertragsklausel wegen unangemessener Diskriminierung von Verbrauchern inakzeptabel ( "Aktenzeichen: III II 387/15"). Elitepartner.de könnte "die Aufhebungsklausel zukünftig nicht mehr geltend machen", unterstrich er. Das OLG Hamburg hatte in zweiter Linie Die Website Die Kündigungsbedingungen für die Website Die Website Die Kündigungsfrist für die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre. Das Verbraucherzentrum hatte gegen eine irreführende Terminierungsklausel des Partnerportals eDates.de Klage erhoben. Das Partnervermittlungsunternehmen Be Beauty mit Sitz in der Raiffeisenstraße 3 in der Holzkirchener Innenstadt ist ein Dating-Service.

Nach den Allgemeinen Bedingungen musste die Kündigung in einer rechtlich geregelten "elektronischen Form", z.B. per E-Mail, vorgenommen werden. Allerdings wurde die Schriftform ausgelassen. Nach Ansicht des Gesetzgebers bedeutet Rechtsform eine Deklaration ohne handschriftliche Unterzeichnung. Die Benutzer mussten ihre unterschriebenen Kündigungen scannen und per E-Mail versenden.

Online-Partnerbörse: Darf Elitepartner.de eine Kündigung per E-Mail ausklammern?

Das Landgericht Hamburg musste daher prüfen, ob die Benachrichtigung per E-Mail durch die AGB ausschließe. Im Jahr 2012 hatte der Hauptverbraucherverband (vzbv) gegen mehrere Allgemeine Geschäftsbedingungen der elitepartner.de Partnerschaftsbörse Einspruch erhoben. Deshalb hatte der Verein das Landgericht Hamburg auf einstweilige Verfügung verklagt. Bereits vor der mündlichen Verhandlung gab Elitepartner einige Bestimmungen nach und gab entsprechende Waffenstillstandserklärungen ab.

Der Partnertausch hat sich damit einverstanden erklärt, fünf der sechs reklamierten Bestimmungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zukunft nicht mehr zu nutzen. Die sechste und letzte Vorschrift betraf eine Aufhebungsklausel, die eine Kündigung mit Ausnahme der Kündigung mit Hilfe elektronischer Mittel vorsieht. Die Benutzer von eliteparter.de konnten sich jedoch per Telefax und per Brief noch vom Vertrage abgrenzen.

Weil auch der Verbraucherschutz diese Bestimmung für ungültig befand und die Partnertauschstelle dazu keine Stellungnahme abgab, hat der Verein weiter rechtliche Schritte unternommen und eine einstweilige Verfügung auch im Hinblick auf die Kündigungsregelung gefordert. Das Amtsgericht hat am 30.04.2013 sein diesbezügliches Gerichturteil verkündet. Der Gerichtshof ist den Argumenten des Verbrauchervereins gefolgt und hat die Beschwerde bestätigt (Urteil vom 30.04.2013, Aktenzeichen 312 O 412/12).

Nach Ansicht der Ermittler war die betreffende Bestimmung ineffektiv, weil sie den Konsumenten übermäßig diskriminiert hat. Der Wortlaut bedeutet, dass der Konsument nicht mehr klar sehen kann, wie die Kündigung möglich ist und somit nicht mehr sehen kann, wie er vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Darüber hinaus wurde elitepartner.de diskriminiert, weil es bei der Registrierung kein bestimmtes Formular benötigte, sondern eine handschriftliche Signatur auf dem Beendigungsschreiben benötigte.

Aufgrund dieser undeutlichen Regulierung sah das Landesgericht die AGB daher als undurchsichtig und ineffektiv an. Damit war die Klageschrift des wzbv erfolgreich und die betreffende Rückstellung darf in der Folgezeit nicht mehr in Anspruch genommen werden. Schlussfolgerung: Das Ergebnis des Urteils des LG Hamburg ist noch nicht ergangen. Bei Geschäften mit Konsumenten sollten Unternehmen jedoch immer darauf achten, dass ihre Beendigungsklauseln deutlich und unmissverständlich sind.

Je nach Vertragsart und Ausgestaltung der AGB-Bestimmung kann der Ausschluß einer Kündigung per E-Mail wirkungslos sein, wenn Konsumenten unzumutbar nachteilig sind.