ElitePartner.de - Stornierung per E-Mail gültig? Unter anderem auf den Internetseiten ElitePartner.de und AcademicPartner.de unterstützt die Elite Medianet die Akademiker und "sophisticated singles" bei der Suche nach einem Life-Partner. Bereits in der vergangenen Zeit hat die Firma ELITE MEDIANET wiederholt Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten gegen Angehörige der von ihr betreuten Online-Plattformen erhoben.
Darüber hinaus haben sich Kunden mehrmals mit uns in Verbindung gesetzt und die ELITE MEDIANET GmbH gebeten, sich gegen unberechtigte Ansprüche zu verteidigen. Diese basiert auf folgendem: Die "Premium-Mitgliedschaft" wird mit einer befristeten Vertragsdauer offeriert, die sich nach einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das jeweilige Übernahmeangebot formulierten Klausel ohne Kündigung verlängern wird, es sei denn, die Kündigung der Zugehörigkeit erfolgt innerhalb einer befristeten Frist.
Kündigung - in welcher Ausprägung? Wenn Sie jedoch per E-Mail kündigen, erhalten Sie nach Ende der ursprünglichen Vertragsdauer eine Mitteilung über die Verlängerung und werden zur gleichzeitigen Bezahlung des Mitgliedsbeitrags aufgefordert. Bei einer Kündigung per E-Mail erhalten Sie eine Mitteilung. Sie verweist auf Klausel 5 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besagt: "Die schriftliche Bestätigung erfordert die persönliche Unterschrift des Namens bei der Kündigung nach § 126 Abs. 1 BGB.
Das Recht des 126a BGB regelt neben der schriftlichen Gestalt auch die elekronische Gestalt, zum Beispiel eine E-Mail mit einer elektronischen Sperre, und in 126b BGB die textliche Gestalt, in der eine schriftliche, aber keine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich ist. Soweit das Schriftformerfordernis im Einzelfall nur vertragsgemäß und nicht gesetzlich festgelegt ist, genügt es nach § 127 Abs. 2 BGB, wenn eine "Telekommunikationsübermittlung" (E-Mail oder Fax) einer Mitteilung erfolgt.
Allerdings hat die Firma Elite Medianet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Bezugnahme auf vermeintliche "Sicherheitsgründe" ausdrücklich darauf verzichtet. Ob dieser Kündigungsausschluss per E-Mail greift, war bereits 2012 Gegenstand eines Prozesses vor dem Landgericht Hamburg . Die dem Gericht zugrundeliegende Handlung betraf einige der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ELITE MEDIANET AG, die die Benutzer unzumutbar diskriminierten.
Mit Beschluss in diesem Rechtsstreit vom 30. April 2013 hat das Amtsgericht Hamburg der ELITE MEDIANET AG untersagt, sich künftig auf eine Bestimmung zu stützen, die eine Kündigung in elektronischem Format ausschließt. Obwohl die Elite Medianet in der Folge zeit die Kündigungsklausel geändert hat, hat sie den Teil der Begründung in dem Gericht berücksichtigt, der lautet: "kündigen".
Die Kündigung per E-Mail ist daher trotz des Ausschlussbescheides in den AGB unter bestimmten UmstÃ??nden zielführend. Die Kündigungsfrist ist abgelaufen - was nun? ist, wenn eine Kündigung nicht innerhalb der in den AGB genannten Kündigungsfrist stattgefunden hat. ist eine klass. partnerschaftliche Mediation. In der Niederschrift der Versammlung ist festgehalten, dass es sich bei der betreffenden Dienstleistung unabhängig von der vom Kläger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewählten Formulierung letztendlich um eine Partnerschaftsmediation handele.
Der Antragsteller leistet nach eigener Angabe Dienstleistungen und Hilfe bei der Suche nach "einem optimalen Lebenspartner" und beschreibt sich auf seiner Website als "der erfolgversprechendste Online-Dating-Service". Dies wird auch in einem Artikel in der Fachzeitschrift "Neue Rechtswissenschaftliche Wochenschrift" (Meier in NJW 2011, S. 2396 ff.) dargestellt.
Allerdings hat das Landgericht Berlin-Schöneberg bereits im Jahr 2010 beschlossen, dass ein Benutzer der Dienstleistungen von ElitePartner.de das Recht hat, den Vertrag nach § 627 Abs. 1 BGB zu kündigen: "Voraussetzung für eine fristlose Kündigung nach 627 Abs. 1 BGB ist, dass die vom Kläger geleisteten Dienstleistungen höherwertig sind und auf der Grundlage eines Treuhandverhältnisses übertragen werden.
Im Gegensatz zu dem, was die Antragstellerin behauptet, ist das derselbe. Dabei ist es unerheblich, ob die Angeklagte mit einem Arbeitnehmer der klagenden Partei in persönlichem Umgang stand und dieser natürlichen Persönlichkeit besonders vertraute. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller über sie betreffende geheime Daten zur Verfügung gestellt, die anscheinend über das Ende des Vertrages hinaus aufbewahrt werden.
Es ist nur der bis zum Tag der Kündigung fällige Beitrag zu entrichten. Es gibt auch einige Entscheidungen, in denen die ELITE MEDIANET AG aus verschiedenen Gründen zugunsten der ELITE MEDIANET AG getroffen wurde, so dass es besonders darauf ankommt, in jedem einzelnen Fall alle Rechtsaspekte zu berücksichtigen.