Nachdem ich mich ein paar Mal durchgeschaut hatte, hatte ich ein so genanntes Spiel mit einer anderen jugendlichen Dame (23 Jahre), die in ihrer Schilderung folgendes schrieb: "Wer will heiße Bilder? ;-):-)"" Sie selbst hatte 4 Bilder von sich im Porträt, die nicht zu auffällig waren. Unmittelbar nach einer kurzen Zeit sind wir zum Themenbereich Bildaustausch gekommen.
So wollte sie "heiße" Bilder austauschen. Als ich ihr ein Foto von den Freunden im Bikini geschickt habe, sagte sie, wenn das alles wäre, wollte sie "viel mehr sehen"..... Unglücklicherweise war ich dann so bescheuert und habe ihr 2 weitere sehr kostenlose Bilder aus dem intimen Bereich einer Lady geschickt, aber ohne Gesichtz. Anschließend hat mir die betreffende Personen ein Firmenlogo des Bundeskriminalamtes Hamburg und folgende ungefähre Beschreibung geschickt: "Sie werden in den kommenden Tagen einen Brief von uns erhalten!
"Ich habe das Konto unmittelbar danach gekündigt. Jetzt meine Frage: Kann diese Botschaft wirklich vom Hamburger Landeskriminalamt kommen oder ist es nur ein Betrug eines Cheaters, der mich wohl wegen der Bilder hätte erpressen wollen? Hab ich mich überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und muss ich hier mit Rechtsfolgen rechnen? Für die Zukunft?
Zu deiner Frage: Die Polizisten dürfen keine Verbrechen auslösen. In diesem Zusammenhang ist das von Ihnen dargestellte Vorgehen untypisch und daher auf der anderen Seite wahrscheinlicher, dass es sich um eine Fälschung handelt. Vor allem, da die Polizisten nicht ohne weiteres ein Firmenlogo schicken und Briefe ankündigen. Inwieweit Sie sich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen haben, lässt sich aus der Distanz nicht abschliessend beurteilen.
Wenigstens haben Sie die Persönlichkeitsrechte Ihrer "umfangreichen Bekannten" missachtet. Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage habe ich hoffentlich eine klare Antwort gegeben und danke Ihnen für das in mich gesetzte Vertauen. Habe ich also richtig verstanden, dass ich mich nicht allein durch die Zusendung der Bilder verfolgbar gemacht habe oder dass eine Polizeibehörde wie die Abteilung für Internetkriminalität der Hamburgischen Gesellschaft für Kommunikation NUR mich dafür belangen kann?
Nicht zu vergessen, dass die Kriminalpolizei, wie Sie bereits sagten, sich nie so verhalten würde....außerdem ist die Cyberkriminalabteilung der Hamburger Firma auf Unternehmensverstöße wie Betrugsfälle oder gefälschte Präsidenten spezialisiert. Im Übrigen ist die Kriminalpolizei auf Unternehmensverletzungen wie Betrugsfälle oder gefälschte Präsidenten spezialisier. Deshalb macht es keinen Spaß, oder dass ein Staatsbeamter dort als gefälschtes Konto benutzt wird?
So würde doch nur eine Beschwerde wegen Missachtung der Persöhnlichkeitsrechte in Betracht kommen, die jedoch nur von dem Bekanntenkreis kommen konnte, der dieses Konto jedoch nicht sah ja. Dies ist auch eine Sache der Gerechtigkeit gegenüber anderen Menschen, die Rat suchen und einen größeren Einsatz haben.