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In dem Netzwerk der Internet-Koppler - die illegalen Kunststücke von Parship - Life-Wissen - Wissen
"Täglich hat Parship einen Kundenverlust, und das macht uns glücklich", ist einer der Werbeparolen des Dating-Portals aus Deutschland, denn "wir lösen sie in Paaren". Doch über ausgehende Kundschaft ist das hamburgische Unternehmen keineswegs glücklich - im Gegenteil. Einerseits ist es eine gute Idee. In der Schweiz ist dies noch besser als in Deutschland, da in diesem Land noch kein Urteil gefällt wurde.
Nicht nur Parship ist das Parship, sondern zusammen mit dem von derselben Firma betriebenen Unternehmen ElitPartner das bei Weitem mutigste der vielen Internetkoppler. Der Betreiber von Parship und Eltitepartner, die Firma People Digital und die beiden Unternehmen haben im vergangenen Jahr bei einem Umsatzvolumen von über 100 Mio. EUR einen Überschuss von über 20 Mio. EUR erzielt.
Selbst bei der Bewertung von Informationen ist Parship stark im Business. Bei der Ausfüllung des ersten Fragenkatalogs verraten die Kundinnen und Kunden neben ihrem Lebensalter, ihrer Anschrift und ihrem Gehalt auch ihr Hobby, ihre persönlichen und sexuellen Neigungen. Das Unternehmen Eblocker hat diese Tätigkeiten vor kurzem auf diversen Swiss Dating Portalen untersucht und zählt bei Parship und ELITPartner zu den mit weitem Abstand sgn. sten Trackern, namentlich über 50.
In den kniffligen Internet-Kopplern wird nicht erwähnt, dass diese Terminierungsbedingungen in der Schweiz illegal sind. Laut Arnold F. Rusch, Professor für Recht an der Uni Freiburg, sind sich die schweizerischen Rechtswissenschaftler einig, dass Partnermediationsverträge auch unter die Artikel 404 und 406 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts im Netz fall. Das ist der Firma PEDigital als Betreiber von Parship und ELITPartner nicht wichtig.
Vielmehr lassen sie den trennungswilligen Kundinnen und Kunde wissen, dass es nicht möglich ist, vor Ablauf des Vertrages zurückzutreten oder die Erneuerung zu kündigen, weil das Schweizer Recht dies nicht zulässt. Im Heimatmarkt Deutschland verfolgen die Hamburgern einen ähnlichen Ansatz. Zu den Anwälten, die sich auf Parsing-Fälle spezialisieren, gehört er.
In vielen der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten geht PE Digital durch so genannte Standardurteile verloren, d.h. seine Rechtsanwälte treten nicht einmal vor Gericht auf, um ihren Standpunkte zu vertreten, da sie wissen, dass sie sich nicht rechtmäßig behaupten. "Auf Parship verknallt sich alle 11 Min. ein Single", sagt der Werbespot. Dieser Wert sowie der Anspruch auf eine 38-prozentige Erfolgsrate basieren auf einer Unternehmensbefragung aus dem Jahr 2013, die laut Thomas K. Bauer vom Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftforschung jedoch zu einer statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit einer neuen Vorliebe für den Individuum styp von nur etwa zwei Pro-zent führt.
Ähnliche Ergebnisse lieferte eine Studie der in Deutschland ansässigen Aboalarm im Jahr 2016: Knapp die Haelfte der ehemals in Frage kommenden Parship-Mitglieder schieden aus, weil ihnen das angebotene Paket zu kostspielig war, und ebenso viele stellten keinen einzelnen Ansprechpartner, der ueber den Chat-Nachrichtenaustausch hinausgeht. Lediglich vier Prozentpunkte sagten, dass sie noch immer mit Parship-Liebe verbunden sind.
Selbst für den Einzelnen ist es leichter und billiger, über die Grenzen hinaus vor Gericht zu gehen, und jetzt ist es aufgrund der geschaffenen Vorläufer fast risikofrei. Cécile Thomi von der Foundation for Consumer Protection (SKS) beklagt, dass die Verbraucher und ihre Repräsentanten in der Schweiz nicht so weit vom Gesetzgeber befugt sind. Obwohl sie auch das Recht haben, gegen menschenverachtende Allgemeine Geschäftsbedingungen vorzugehen, ist das Rechtsverfahren in der Schweiz sehr kostspielig, riskant und kostspielig.
Genauso abrupt ist die Bande vor Gericht auch für Privatleute. Danach müssen die Verbraucher daran erinnert werden, bevor automatische Verlängerungen von Verträgen durchgeführt werden. In der Schweiz können sich Einzelpersonen jedoch bereits jetzt mit Erfolg verteidigen. Für den Falle eines ungewöhnlichen, aber denkbaren Inkassos sollte ein Gesetzesvorschlag gemacht werden, woraufhin die Partnermittler die Angelegenheit vor ein schweizerisches Bundesgericht stellen muessten.