Für die Einholung weiterer Informationen muss ein legitimes Interessen an der Bekanntgabe dieser Informationen aufrechterhalten werden. Zusätzlich zu den elektronisch gespeicherten Informationen können auch Informationen bei den verantwortlichen Aufsichtsbehörden angefordert werden, was jedoch mit höheren Aufwendungen einhergeht. Umfangreiche Informationen in den Ordnungsämtern:
Gemäß 14 Abs. 8 der GewO können aus der GewO folgende Angaben eines Händlers übernommen werden, wenn der Auskunftsersuchende ein berechtigte Beteiligung an der Datenkenntnis nachweist: Die Weitergabe von weiteren Angaben aus der GewO ist dann erlaubt, wenn der Auskunftsersuchende ein Rechtsinteresse, namentlich für die Wahrung von rechtlichen Ansprüchen, an der Bekanntwerdung der zu übertragenden Angaben begründet und kein Anlaß zu der Vermutung besteht, dass das Schutzinteresse des schutzwürdigen Händlers vorliegt.
Hier haben Sie die Gelegenheit, die Basisdaten aller registrierten Berlinischen Firmen kostenlos selbst zu erforschen. Bei dieser eInformation, die Berlin als erste große Stadt Deutschlands bietet, bekommen Sie die gewünschten Informationen umgehend und kostenlos. Wenn Sie die "eInformationen" nicht nutzen wollen, werden Ihnen unsere Mitarbeitenden selbstverständlich auch in Zukunft für Ihre Informationswünsche in schriftlicher Form oder per E-Mail zur Verfügun....
Zu diesem Zweck muss sich der Sitz der gewünschten Gesellschaft in Charlottenburg-Wilmersdorf aufhalten. Anschließend gibt Ihnen das Amt für öffentliche Ordnung bei berechtigtem Interesse die rechtlich erlaubten Angaben über das Unternehmen. Hat die Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bei Fragen einfach und schnell an die zuständigen Handels- oder Aufsichtsbehörden.
Die manuellen Informationen aus dem Handelsregister sind dann kostenpflichtig. Zusätzlich zur üblichen Möglickeit, Informationen aus dem Handelsregister per Post mit Verrechnungsscheck oder per Post zu erhalt. Sie können Ihre Informationsanfrage auch per E-Mail senden. Im Falle einer E-Mail-Anfrage werden die angegebenen Informationen nur per Post oder per Post verschickt, was dazu führt, dass weitere Gebühren von demjenigen getragen werden, der die Informationen anfordert.
Wir bitten um Nachsicht, dass es aufgrund der vielen Informationsanfragen nicht möglich ist, Informationen gegen Rechnungsstellung zur Verfügung zu stellen.