Wirkt eine Kündigung per Fax rechtlich und damit rechtzeitig?
Wirkt eine Kündigung per Fax rechtlich und damit rechtzeitig? Prinzipiell sind digitale Deklarationen rechtsgültig, aber ihre rechtliche Beweiskraft hängt von der Fälschungssicherheit ab. Liegt dem digitalen Schriftstück - wie beim Fax - die Qualität des Schriftstücks vor, wird es als beweiskräftiges Prüfobjekt gewertet. Sie steht damit unter dem Vorbehalt der kostenlosen gerichtlichen Beweisaufnahme, die neben der Sicherheit vor Fälschungen natürlich auch Merkmale wie das Bestehen von Übertragungsprotokollen oder Zeugniserklärungen umfasst.
Häufig werden Faxe vor Gerichten nicht als Beweismittel akzeptiert, und der Umfang des Fax kann in die Beurteilung einbezogen werden. So wird beispielsweise die Zusendung einer geschriebenen Garantieerklärung zur Aufnahme einer Kreditgarantie bei einer Hausbank nicht per Fax angenommen. Selbst eine per Fax versandte Vollmacht reicht nicht aus: Das Dokument muss vorgezeigt werden (Bundesfinanzhof, Ref. VII R 63/95).
Fehler in der Empfangsvorrichtung, wie z.B. Papierstaus oder Leitungsfehler, können dazu führen, zu einem Ausfall der Datenübertragung zu kommen, ohne dass dies im Sendeprotokoll vermerkt ist." Aus Sicherheitsgründen sollte der Absender den Empfang des Fax vom Adressaten in schriftlicher Form, z.B. durch ein Rückantwortfax, nachweisen. Dieser Gesichtspunkt hat sich auch bei z.B. Bürgenerklärungen ( "BGH", IX Zoll 259/91 v. 28.01.93) oder Klagen per Fax (OLG München, 12 USF 1182/92 v. 10.11.92) bewährt.
Abschließend muss auch der Beweis angetreten werden, dass "organisatorische Maßnahmen" getroffen wurden, um nicht nur eine "vollständige und einwandfreie Übermittlung des Textes", sondern auch eine "endgültige Überprüfung der korrekten Empfängernummer" sicherzustellen. Soweit die Textform nach 126 BGB zwingend durch Gesetz oder Vertrag vorgesehen ist, genügt die Zusendung eines Telefaxes nicht.
Denn ein Fax als elektronischer Beleg entspricht nicht den formalen Anforderungen des § 126 BGB. Ausgenommen hiervon ist nur eine vertragsgemäße Regelung, dass die Schriftform auch durch eine gedruckte Fassung abgelöst werden kann, § 126 Abs. 3 BGB.
Prinzipiell sind digitale Deklarationen rechtsgültig, aber ihre rechtliche Beweiskraft hängt von der Fälschungssicherheit ab. Liegt dem digitalen Schriftstück - wie beim Fax - die Qualität des Schriftstücks vor, wird es als beweiskräftiges Prüfobjekt gewertet. Sie steht somit unter dem Vorbehalt der kostenlosen gerichtlichen Beweisaufnahme, die neben der Sicherheit vor Fälschungen natürlich auch die Existenz von Übertragungsprotokollen oder Zeugnissen umfasst.
Häufig werden Faxe vor Gerichten nicht als Beweismittel akzeptiert, und der Umfang des Fax kann in die Beurteilung einbezogen werden. So wird beispielsweise die Zusendung einer geschriebenen Garantieerklärung zur Aufnahme einer Kreditgarantie bei einer Hausbank nicht per Fax angenommen. Fehler in der Empfangsvorrichtung, wie z.B. Papierstaus oder Leitungsfehler, können dazu führen, zu einem Ausfall der Datenübertragung zu kommen, ohne dass dies im Sendeprotokoll vermerkt ist."
Aus Sicherheitsgründen sollte der Absender den Empfang des Fax vom Adressaten in schriftlicher Form, z.B. durch ein Rückantwortfax, nachweisen. Dieser Gesichtspunkt hat sich auch bei z.B. Bürgenerklärungen ( "BGH", IX Zoll 259/91 v. 28.01.93) oder Klagen per Fax (OLG München, 12 USF 1182/92 v. 10.11.92) bewährt.
Abschließend muss auch der Beweis angetreten werden, dass "organisatorische Maßnahmen" getroffen wurden, um nicht nur eine "vollständige und einwandfreie Übermittlung des Textes", sondern auch eine "endgültige Überprüfung der korrekten Empfängernummer" sicherzustellen. Soweit die Textform nach 126 BGB zwingend durch Gesetz oder Vertrag vorgesehen ist, genügt die Zusendung eines Telefaxes nicht.
Denn ein Fax als elektronischer Beleg entspricht nicht den formalen Anforderungen des § 126 BGB. Ausgenommen hiervon ist nur eine vertragsgemäße Regelung, dass die Schriftform auch durch eine gedruckte Fassung abgelöst werden kann, § 126 Abs. 3 BGB. Benutzen Sie dieses Kontaktformular, um auf Sicherheit zu gehen.