Wie kann das Rücktrittsrecht an den Partnertauschbörsen überhaupt ausgeübt werden? Findet danach eine romantische Aussöhnung statt, muss die Aufnahme rasch aufgehoben werden. Eine alte, weniger internetaffine Dame registriert sich, erhält drei Anregungen und merkt sehr rasch, dass ihre Internet-Kontakte zu leichtsinnig, unmittelbar und unerfreulich sind.
Oder, die schönsten aller möglichen Optionen, man kann den Wunschpartner 3 Tage nach Erhalt der bezahlten Teilnahme komplett im wirklichen Leben kennenlernen. Die Kündigung ist in jedem Fall innerhalb von 2 Monaten möglich. Bei den meisten Partnertauschbörsen wird den Kundinnen und Kunden das gesetzliche 14-tägige Rücktrittsrecht garantiert.
Dieses positive Verbraucherurteil erhielt eDarling 2013 vor dem Berliner Landesgericht, das bei Streitigkeiten immer dann herangezogen werden sollte, wenn Partnerwechsel nachträglich Gelder verlangen. Das Rücktrittsrecht schließt also eine kostenfreie Probemitgliedschaft in rechtlicher Hinsicht ein, obwohl diese Probemitgliedschaft, die im Prinzip 14 Tage dauert, nicht als Definition der Probemitgliedschaft angesehen wird.
Eine weitere Entscheidung im Hinblick auf das Rücktrittsrecht wurde vom LG Frankfurt/Oder getroffen. Zuerst registrierte sich ein Benutzer gratis bei einer Partneragentur und bestätigte die AGB, in denen unter anderem festgestellt wurde, dass ihre Teilnahme ohne Ankündigung um 6 Monaten verlängert wurde und ihr Rücktrittsrecht 14 Tage betrug.
Wenn sie sich am nächsten Tag für eine bezahlte Premium-Mitgliedschaft entscheidet, erhält sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut per E-Mail. Auch nach dem gebührenpflichtigen Erlöschen ihrer Zugehörigkeit war sie berechtigt, ihr Einspruchsrecht auszuüben, weil sie bei Vertragsabschluss nicht effektiv über ihr Einspruchsrecht informiert wurde, sondern früher im Rahmen der Eintragung.
Einige Kontaktaustauschbörsen geben einfach an, keine Beendigung erhalten zu haben oder vertrauen bei kostenfreien Test-Mitgliedschaften darauf, dass sich nicht jeder sofort beschwert, wenn er bemerkt, einen 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen zu haben. In Zweifelsfällen spricht die Partnervermittlung auch von einem abgelaufenen Einspruchsrecht, wenn der Sucher bereits Nachrichten liest und Kontakte zu anderen Mitglieder der Partnervermittlung hatte.
Das, was innerhalb weniger Tage nach intensivem Ausprobieren erreicht werden kann, lässt sich rasch berechnen. Sicher ist unserer Ansicht nach, dass, was sich minutiös von Internetportal zu Internetportal unterschiedliche Ankündigungsfristen und die gleichen nach Anbieterwechsel geltenden Ankündigungsbedingungen einhält, die AGB kennen und vom Widerrufsrecht am besten gar keinen Nutzen ziehen müssen.