Dating-Portale müssen vor Vertragsschluss klar und eindeutig darüber informiert werden, unter welchen Voraussetzungen eine entgeltliche Partnerschaft zustande kommt und welche Kündigungsoptionen es gibt, so die befand. Die Teilnehmer räumten ein, dass bei digitalem Content das geltende Rücktrittsrecht des Nutzers verfallen könnte, wenn der Nutzer das Internetportal vor Fristablauf in Anspruch nehmen wollte.
Dazu muss der Konsument jedoch eine bewusste Entscheidung treffen und die Konsequenzen ausdruecken. Sie darf nicht mit dem Abschluss des Vertrages selbst oder anderen Äußerungen mischen. Auf beiden Websites inserierte das beschuldigte Unternehmen mit einem 14-tägigen Probeangebot zum Kaufpreis von einem EZ. Lediglich das Kleingedruckte auf der rechten Seite des Bildschirms zeigte, dass der Auftrag ohne rechtzeitige Kündigung des Kunden um jeweils ein weiteres Halbjahr zu einem Monatspreis von 89,90 anhält.
Durch die Registrierung und das Login haben die Benutzer außerdem praktisch vollautomatisch "bestätigt", dass sie auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet haben. So warnte der Gesamtverband der Konsumentenzentralen (vzbv) zunächst die Ideo Labs und ging dann vor Gericht. In der Folgezeit wurden die Ideo Labs in die Pflicht genommen. â??Wer mit einem fast kostenfreien Eintrittsangebot lockt, muss auch deutlich aussprechen, wie Konsumenten den spÃ?ter viel teueren Auftrag wieder loswerdenâ??, betont VBv Rechtsreferent Heiko Dnkel.
"Die Verbraucherzentren haben eine Vielzahl von Anfragen von Menschen erhalten, die sich von den Portalbetreibern betrogen fühlen." Der Angeklagte hatte jedoch argumentiert, dass die Angaben zur Beendigung des Probetarifs und zum Übergang zur ordentlichen Zugehörigkeit klar ersichtlich sind. Gleichzeitig beschuldigte der Netzbetreiber die Verbraucherschützer jedoch, "systematisch" gegen Partnervermittlungsportale vorgegangen zu sein und in ihren Warnungen festgelegte Konventionalstrafen in unangemessener Hoehe zu verlangen.