Be Führerschein Prüfung

Fahrprüfung

Die Führerscheinklasse BE erfordert keine theoretische Prüfung und muss daher nicht zweimal absolviert werden. Worum bittet der Prüfer in der Fahrprüfung? Was genau macht die praktische Prüfung?

Auswertung der grundlegenden Fahraufgaben

"Die dumme Prüferin ließ mich durchfallen", "sah keine Kreuzung und schaltete nicht ab und scheiterte bereits", um nur einige zu nennen. Noch mehr... Dies mag den Kandidaten so erscheinen, aber andere Irrtümer wurden bereits gemacht und die fehlenden Reflexionen oder das Überschauen der Verbindung waren der entscheidende Umstand.

Am Ende einer fehlgeschlagenen Prüfung gibt es auch einen Fehlermeldung, in dem alle aufgetretenen Probleme auftauchen. Vgl. auch unter " Auswertung der Prüfung ". Im Grunde sind die Untersucher nur Menschen und ziehen es vor, ihren Führerschein am Ende der Prüfung zu übergeben. Im Rahmen der Praxistest muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die für das sichere Fahren eines Fahrzeugs, gegebenenfalls mit einem Anhänger, im Straßenverkehr erforderliche technische Kenntnis und hinreichende Kenntnis einer umwelt- und energieeffizienten Fahrweise sowie über die Fähigkeit zu deren praktischer Anwendbarkeit besitzt.

Für die Prüfung, für die er die Kompetenznachweise erbringen möchte, muss der Antragsteller ein Prüffahrzeug nach Anhang 7 FeV zur Verfügung stellen. Für den Erhalt eines Führerscheins der Klassenstufe L ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich. Das Ablegen der praktischen Prüfung ist nur nach bestandener theoretischer Prüfung und spätestens einen Kalendermonat vor Erreichung des Untergrenze.

Untersuchungen eines Anmelders für mehrere Kurse an einem Prüfungstag werden separat ausgewertet. Die praktische Prüfung zur Verlängerung eines Führerscheins darf erst nach bestandener Prüfung in der jeweiligen Fahrzeugklasse beginnen, die eine Grundvoraussetzung für die Verlängerung ist. Der Antragsteller ist vor Fahrtantritt darüber zu informieren, wie die Anleitungen zu erteilen sind.

Wenn der Antragsteller sich mit dem Standort vertraut macht, kann ihm mit seiner Zustimmung auch ein Ziel mitgeteilt werden. Das Verfahren wird innerhalb und außerhalb von bebauten Gebieten durchgeführt. Die Prüfstelle wird von der zuständigen obersten staatlichen Behörde bestimmt. Das Führerscheinamt bestimmt den Ort, an dem der Antragsteller die Prüfung ablegen soll.

Ungefähr die Hälfe der gesamten Fahrtzeit sollte für Teststrecken außerhalb von bebauten Gebieten genutzt werden, wenn möglich einschließlich Schnellstraßen oder autobahnähnlicher Bahnen. Davon abzuweichen sind Tests für die Klassen M und S vorwiegend in bebauten Gebieten durchzufuhren. Der Kandidat muss zuvor nachgewiesen haben, dass er den Prüfungsanforderungen nicht gerecht wird.

Insbesondere enge Strassen ohne verkehrliche Relevanz innerhalb von bebauten Gebieten sollten nur zur Beurteilung der Geschwindigkeitseinstellung und der Fähigkeit zur Raumschätzung befahren werden. Für Teststrecken außerhalb von bebauten Gebieten kann vom Antragsteller verlangt werden, dass er den Schildern folgt. Das ist auch innerhalb von geschlossenen Räumen erlaubt, wenn es die Richtungsanzeige erleichter. Es ist daher z.B. unangemessen, dem Antragsteller während der Autofahrt Irrtümer vorzuwerfen oder ihn nach der Signifikanz von Verkehrsschildern zu befragen.

Das Audit gliedert sich wie folgt: Probefahrt. a) die technische Fahrtvorbereitung, die grundlegenden Fahraufgaben und die Testfahrt, die beide unabhängig voneinander zu bewerten sind. Die bereits bestandenen Untersuchungsteile sind nicht zu durchlaufen. Bei der Auswertung des Testlaufs sind die folgenden Prinzipien zu beachten:

Die Prüfung ist trotz ansonsten guter Leistung als fehlgeschlagen zu beurteilen und abzubrechen, wenn ein wesentliches Fehlverhalten vorliegt. Dies sind: o Symbol 206 Stoppzeichen, o Verkehrsverbot (Symbole 250 bis 266) ohne zusätzliches Vorzeichen, z.B. "Resident free", Nicht bestandene Prüfungen können nicht nur durch das oben genannte Verhalten, sondern auch durch die wiederholte oder häufige Auftreten verschiedener Fehler verursacht werden, z.B......:

Stellt sich heraus, dass der Fahrtlehrer eine Täuschung des ASA SOLP anstrebt oder das Fahrlehrerverhalten eine Bewertung des Antragstellers während der Prüfung nicht möglich macht, muss die Prüfung mit dem Prädikat "nicht bestanden" abgebrochen werden. Der Prüfungslauf wird abgebrochen, sobald festgestellt wird, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Prüfung nicht erfüllt. Die Bewerberin oder der Bewerber treibt meist voran.

Werden bei Probefahrten der Güteklasse T Traktoren eingesetzt, auf denen es keine passenden Stellen für den ASA-SOP und den Fahrlehrer gibt, darf das begleitende Fahrzeug, in dem sich der ASA-SOP aufhält, nicht von einem angehenden Fahrer gefahren werden. Nicht mehr als ein Antragsteller darf vom Begleittechnikum aus untersucht werden.

In diesen FÃ?llen werden die TestlÃ?ufe fÃ?r die Schutzklasse T mit FunkgerÃ?ten durchgefÃ?hrt. Im Rahmen des Testlaufs wird das begleitende Auto vorwärts gefahren. Mit den grundlegenden Fahraufgaben soll nachgewiesen werden, dass der Antragsteller ein Kraftfahrzeug der Kategorie B bei niedriger Fahrgeschwindigkeit selbstständig führen kann. Es sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu befolgen, z.B. muss der Straßenverkehr vor und während der Arbeiten hinreichend beachtet werden und die Blinkleuchten müssen bei Annäherung vom Straßenrand aus aktiviert werden.

Im Falle der grundlegenden Fahraufgabe "Bremsen mit maximal möglicher Verzögerung" ist der Instrukteur vor Beginn der entsprechenden Prüfung darüber zu unterrichten, dass diese grundlegende Fahraufgabe ausgeführt wird. Wenn möglich, sollte sie in der ersten Prüfungshälfte erfolgen. Für jede Prüfung werden zwei Aufgabenstellungen ausgewählt, eine von den Punkten 1 bis 2 und die andere von den Punkten 3 bis 5.

Diese Wahl wird von dem für den Kfz-Verkehr zuständigen staatlich anerkannten Sachverständigen oder Inspektor getroffen. Die Antragstellerin muss den Personenkraftwagen ab einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 40 km/h mit der größtmöglichen Verspätung durch Anziehen der Betriebsbremse anhalten. Es wird davon ausgegangen, dass der Instruktor dafür sorgt, dass keine Gefahr für den folgenden Verkehr besteht; daher ist es nicht notwendig, den hinteren Verkehr (Spiegelbetrieb und Überprüfung des blinden Flecks) vor dem Bremsen zu beobachten.

Grundlegende Fahraufgaben sind der Beweis, dass der Antragsteller ein Motorrad der Klassen A, A1 oder MS selbstständig bedienen kann, die fahrphysikalischen Grundlagen beherrscht und diese korrekt umsetzen kann (Fahrzeugsteuerung). Nach Möglichkeit sollten sie außerhalb des ÖPNV durchgeführt werden, ansonsten auf wenig befahrenen Wegen und Plätzen, vorzugsweise in der Sohle. Es sind die Bestimmungen der StVO zu befolgen, z.B. vor dem Start jeder Tätigkeit (Start) ist der Rückwärtsverkehr durch den Einsatz von Spiegeln und die Überprüfung des blinden Flecks zu befolgen.

Bei Gehgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) muss der Antragsteller eine Slalombahn (6 Führungskegel, Entfernung 3,5 Meter, Struktur Skizze 2.1) unter Wahrung des Gleichgewichtes und korrekter Bedienung von Kupplungen, Gaspedalen und Bremssystemen mitgehen. Die Antragstellerin muss das Motorrad bei gleichzeitigem Einsatz beider Bremsscheiben mit der maximal möglichen Abbremsung ab einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 50 km/h (bei Fahrgeschwindigkeit der Fahrstufe M1 ab ca. 40 km/h) zum Stehen bringen, ohne dass das Motorrad erheblich von der Fahrstrecke abweicht. die Fahrtrichtung des Motorrads ist zu beachten.

Es wird vorausgesetzt, dass gewährleistet ist, dass keine Gefahr für den folgenden Verkehr besteht; daher ist es nicht notwendig, den hinteren Verkehr (Verwendung von Spiegeln und Kontrolle des blinden Flecks) vor dem Bremsvorgang zu beobachten. Auf ca. 50 km/h beschleunigt werden (Klasse D auf ca. 40 km/h), eine markierte Position ca. 1 bis 1,5 Meter nach links vermeiden und ohne Abbremsen auf die Ausgangsroute zurueckkehren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Gefahr für den folgenden Verkehr besteht; daher ist es nicht notwendig, den hinteren Verkehr (Verwendung von Spiegeln und Überprüfung des blinden Flecks) vor der Umgehung zu beobachten. Beschleunigen auf ca. 50 km/h (Klasse D auf ca. 40 km/h), dann frühzeitig kurz anhalten und nach dem Loslassen der Bremse mit einer Fahrgeschwindigkeit im inhärent stabilen Drehzahlbereich (ca. 30 km/h) einen gekennzeichneten Punkt um ca. 1 bis 1,5 Meter nach links vermeiden und ohne Abbremsung auf die Ursprungsroute zuruckkehren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Gefahr für den folgenden Verkehr besteht; daher ist es nicht notwendig, den hinteren Verkehr (Verwendung von Spiegeln und Überprüfung des blinden Flecks) vor der Umgehung zu beobachten. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss mit einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 30 km/h eine Slalomstrecke absolvieren (Länge ca. 50 Meter, 5 Kegel, Distanz 7 Meter, Konstruktion s. Abb. 5 ). Die SL-Strecke muss bis zum Ende des Wettbewerbs abgeschlossen sein.

Die Bewerberin oder der Bewerber muss eine Slalombahn (Länge ca. 80 Meter, 5 Kegel in 9 Metern Entfernung, dann zwei Kegel in 7 Metern Entfernung, Konstruktion s. Zeichnung zu Ziffer 6 ) mit einer Startgeschwindigkeit von ca. 30 km/h bei etwa konstanter Ge chwindigkeit auffahren. Die Bewerberin oder der Bewerber muss im Schritttempo eine Entfernung von ca. 25 Metern gerade zurücklegen, wobei sie das Gleichgewicht und die korrekte Bedienung von Kupplungen, Gaspedalen und Bremsen aufrechterhält.

Die Überwachung des hinteren Verkehrsaufkommens (siehe Nr. I. L. I., II. Einrückung) ist nur bei der ersten Annäherung vonnöten. Das Beobachten des hinteren Verkehrsaufkommens (siehe Nr. I. L., II. Einrückung) ist nur vor dem Betreten des Kreises vonnöten.