Denn: "Unser Recht erfordert für den Abschluss eines Vertrages die Vereinbarung zwischen beiden Seiten, die einen Auftrag abschließen wollen. Ein Vertragsabschluss ist nur möglich, wenn eine Vereinbarung über diese beiden Punkte besteht. Wenn dies nicht der Fall ist, dann spricht man quasi vorbei und kann sich nicht auf einen einheitlichen Inhalt des Vertrages einigen", meint Thomas Hollweck, Rechtsanwalt für Konsumentenrecht, auf seiner Webseite.
Dementsprechend wurde kein gültiger Vertragsabschluss abgeschlossen, wenn Sie nicht hinreichend über die anfallenden Aufwendungen aufklärt wurden. Sie bestätigen im ungünstigsten Falle mit der Bezahlung den Vertragsabschluss und müssen dann wirklich bis zum Ende der Frist auszahlen. Anstelle von Zahlungen sollten Sie unverzüglich handeln, indem Sie die Abonnementfalle anfechten und widerrufen.
Der Vertragsabschluss kann nur erfolgen, wenn beide Seiten (d.h. Sie und der Anbieter/Vertragspartner) die gleichen Auffassungen über den Vertragsabschluss haben, insbesondere über welchen Zeitraum und zu welchem Tarif. Andernfalls kann kein Vertragsabschluss erfolgen. Wenn Ihnen also nicht bekannt war, dass der Kontrakt auf lange Sicht zu einem gewissen Betrag laufen würde, können Sie den Abschluss des Vertrages bestreiten.
Dazu sollten Sie dem Operator dann exakt zeigen, welche Ideen Sie vom Auftrag hatten und darauf hinweisen, dass somit kein gültiger Auftrag zustande kam. Gleiches trifft zu, wenn der Auftrag unbeabsichtigt geschlossen wurde, dann ist es ein sogenannter Rücktritt wegen Fehlverhalten. Darüber hinaus haben Sie als Konsument ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für jeden im Netz oder per Telephon geschlossenen Kaufvertrag nach deutschem Recht. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Kauf zu widerrufen.
Die Bezahlung der Rechnungen ist ein Indiz dafür, dass Sie mit dem Kaufvertrag zustimmen. Kündigung und Rücktritt des Abonnements: Wie gehen Sie vor? Wer eine Abrechnung für eine Abonnementfalle erhalten hat, wird von der Konsumentenzentrale Hamburg aufgefordert, den Auftrag zu bestreiten und vorsichtshalber auch den Widersprechenden zu deklarieren. Hat er keine Anschrift im Auslande, sollten Sie die Ablehnung oder den Rücktritt per E-Mail oder Telefax senden und den Nachweis über den Eingang führen (Empfangs- oder Faxübertragungsprotokoll lesen).
Anschließend müssen Sie nicht mehr auf Erinnerungen oder Bedrohungen des Abonnementfallenbetreibers oder seines Anwalts zugehen. So verhindern Sie Abonnementfallen auf Ihrem Mobiltelefon, ob auf Ihrem PC, Ihrem Notebook, Tablett oder Mobiltelefon, Sie sollten das Kleingeld und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam beachten.