Der Vertrag hat in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Wurde ein rabattiertes Smart-Phone mit einem neuen Mobilfunkvertrag oder einer Abonnementverlängerung erworben, kann die Mindestvertragslaufzeit auch 24 Monaten sein. Bei Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit und der Frist fallen keine Mehrkosten an. Eine vorzeitige Kündigung eines Mobilfunkabonnements ist durchaus möglich, vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Dabei sind die verbleibenden Monatsgrundgebühren, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit fällig gewesen wären, an Swisscom zurückzuzahlen. Führt ein neues Abonnement oder eine Verlängerung eines Abonnements zum Kauf eines vergünstigten Mobiltelefons oder Smartphones, fallen dafür zusätzliche mit an. Zur Vermeidung von Mehrkosten ist es ratsam, die Mindestvertragslaufzeit und die Ankündigungsfrist zu beachten.
Diese muss bei Swisscom ausdrücklich beantragt werden. Wird das Abonnement beendet, wird es nicht in ein mobiles Prepaid-Gerät umgerechnet. Selbst bei der Umstellung auf ein Natel Prepaid ist es sinnvoll, die mögliche Mindestvertragslaufzeit sowie die Ankündigungsfrist von 60 Tagen so zu halten, dass keine zusätzlichen Kosten aufkommen. Aber auch die sofortige Umstellung des Swisscom-Abonnements auf ein Handy-Prepaid ist möglich.
Für die Ermittlung der Gebühren ist es ratsam, den Kundenservice unter 0800 800 800 800 anzurufen. Bei Kündigung eines Mobilfunkabonnements erlöschen die Telefonnummer und im Prinzip das Recht darauf. Swisscom bietet jedoch die Option, für eine bereits abgeschaltete Telefonnummer eine Wiederinbetriebnahme zu erwirken. Für Abonnements jedoch spätestens 120 Tage nach dem Kündigungstermin.
Für Prepaid-Gespräche spätestens nach 180 Monate seit der letzen Inanspruchnahme. Wenn Sie Ihre Mobilfunknummer auf einen anderen Provider portieren möchten, sollten Sie Ihr Mobilfunkabonnement nicht kündigen, da sonst die Rufnummer ausfallen kann. In der Regel kann bei der Beauftragung eines neuen Abonnements bei einem neuen Provider die vorhandene Rufnummer eingegeben werden. Die neue Anbieterin ist damit für die Stornierung des bisherigen Abonnements bei Swisscom verantwortlich.
Es ist auch hier ratsam, die Mindestvertragslaufzeit und die Ankündigungsfrist einhalten. Sie suchen ein neues Abonnement oder eine Prepaid-Lösung?