Herzstück des Vorhabens ist ein Service namens WAP Billing, man sei gesagt für die schnelllebigste Telekommunikationsmarkt alte Methode: WAP Billing ist ein Teil des dem Standard entsprechenden WiP-Standards, der es bereits seit Jahren ermöglicht, unproblematisch Gebühren zu erheben die für-Dienste im mobilen internet - dafür muss der Kunde nur auf ein geeignetes Leistungsangebot klicken.
Klicken Sie auf einen geeigneten Verweis, wird aus dem so genannten Mitgliedstaatsnamen übertragen - das ist die Handynummer des Nutzers in einem global eindeutigen, d.h. mit einem Ländercode versehenen Form. Somit ist der User deutlich zu erkennen - der Content Provider oder sein Account-Dienstleister kann den Mobilfunkanbieter und über diesen - wenn die beiden vertragsgebunden sind - dem User die Nutzungsentgelte an der Berechnungsstelle klar ausweisen.
Die bequem an der Methodik, in diesem Falle aber eben für der Abo-Trapteller: Der Account findet unter über die elektronische Handyrechnung statt. Allerdings wird in den Massenmedien immer wieder berichtet, dass die dazugehörigen Angaben zum Abonnement nicht einmal verfügbar waren. Als weitere Besonderheit gab es dort einen korrespondierenden Notiztext, der aber bewusst so konzipiert wurde, dass er für den Benutzer unter übersehen leicht zu finden war.
Das passiert zum Beispiel über eine kleine Schriftgröße, eine kontrastreiche Farbselektion oder einfach eine Positionierung des Texts weit hinten auf der Internetseite, wo der Benutzer lange durchscrollen kann. Die Problematik der WAP-Abrechnung tritt im Einzelfall bei kostenfreien Anwendungen auf, die Werbefahnen anzeigen. Solch ein Spruchband ist dann anklickbar und verweist auf eine Internetseite - in diesem Falle auf eine der WAP-Seiten, nämlich für Der Benutzer von einer herkömmlichen Website darf nicht abgrenzen.
Es stellt sich die Frage: Wie kann ich mich als Benutzer vor unerwünschten WAP-Billing schützen schützen? Für den Vertragsabschluss muss der Auftraggeber jedoch den Auftrag mit der Deutschen Telekom zwei Mal proaktiv annehmen. Auf Wunsch können Sie auch die entsprechenden Services unter grundsätzlich - ganz unkompliziert über die Hotline - aufheben. Gleiches gilt für Dienstleister, für die die Verrechnung durch die Telekom erfolgt.
Aber wenn Sie Drittanbieterdienste blockieren, können Sie keine sinnvollen Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen, die über Mobilfunkrechnungen abgerechnet werden. Dabei sollen beispielsweise durch gegebene Formularmasken übersichtliche Bestellvorgänge erstellt werden, die beispielsweise bei der Telekom mit Aufträgen über zur klassischen Webpflicht werden - für Das bewegliche Netz ist ebenso auf eine adäquate Lösung ausgerichtet.
Auch hier können sich User grundsätzlich alle Dienstleistungen dieser Art - und in diesem Falle auch über die Hotline - schließen, um sich von diesem Service zu überzeugen. Für Für Displacorder und Dienstleister im Vodafone-Netzwerk bestehen grundsätzlich die gleichen Anforderungen. Mit E-Plus gibt es ebenso die Möglichkeit eines dritten Anbieterschlosses, aber nur für individuelle Bieter.
Aber auch hier wird ein Info-SMS verschickt - und unter Düsseldorfern gibt es eine Besonderheit: Bei der Benutzung des Web-APN - und die Mehrheit der Benutzer wird sich auf übertragen bewerben - wird der MDN nicht von selbst übertragen sein, sondern muss manuell eingetippt werden. Mit dem WAP APN ist der Mitgliedstaat mit Standorten, die nicht unmittelbar aus dem E-Plus-Portal kommen, ebenso nicht maschinell übermittelt. o2 als vierter Netzwerkcarrier ermöglicht in puncto dritter Anbieterblock grundsätzlich die Blockade aller Mitbewerber oder die Blockade aller außer Online-Diensten und dem APP-Store.
Dabei wird der Benutzer bei Auftrag über eine WAP-Seite für Zweitbestätigung die Zweitbestätigung automatisiert über e2. Für beantragt der User weiterhin, Für das eigene Konto für ungewöhnliche Beiträge zu überprüfen - denn das Konto der ABO kann vor allem deshalb rasch übersehen werden, weil es den Gesamtsumme "nur" um ein paar EUR lädt.
Wem die Kostensituation bereits angezapft wurde, sollte das Abo kündigen - für mögliche weitere Gehversuche sind der Weg zur Verbraucherstelle eine gute Entscheidung.