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Registrieren Sie sich kostenlos. Verpasste Gelegenheit Weil Kernkraftwerke nicht nach Belieben auf und ab gefahren werden können, wird es immer üblicher, dass Windkraftwerke abgeschaltet werden müssen, damit das Stromversorgungsnetz nicht belastet wird. Da die Betreiber der Windkraftwerke Anspruch auf Kompensation der obligatorischen Reduktionen zugunsten der Kernkraftwerke haben, entstehen für die Stromkunden Mehrkosten. Laut einer kürzlich von Energy Brainpool im Namen von Greenpeace Energy durchgeführten Untersuchung bildet diese "Grid Jam"-Situation keine Ausnahme: In mehr als der halben Stunde im Jahr 2017 haben die Kernkraftwerke Brokdorf und Emsland Kernkraftwerke Kernkraft in das Verbundnetz eingespeist, während zeitgleich Windkraftwerke deutlich abgeschaltet wurden; 2,175 Mrd. kWh an Grünstrom sind dabei gescheitert.

Allein im Jahr 2017 sollen sich die Aufwendungen für diese Reduzierungen der Nutzung regenerativer Energieträger mit nahezu unkontrollierter Kernkraftproduktion auf nahezu 200 Mio. anwachsen. Darüber hinaus behindert dieser Wirkungsmechanismus den schnellen Abbau regenerativer Energiequellen, da im so genannten "Netzausbaugebiet" - das einen großen Teil Norddeutschlands einnimmt - mittlerweile kaum noch neue Windkraftanlagen errichten werden.

Wirtschaftsminister Altsmaier (CDU) verschiebt die weiteren Wind- und Solarenergieprojekte mit der Begründung, dass es für niemanden von Nutzen wäre, wenn die erneuerbaren Energieträger erweitert würden, ohne dass Elektrizität auslaufen kann. Ein Teil dieser Problematik könnte durch eine schnellere Abschaltung der Kernkraftwerke in Brokdorf und Lettland gelöst werden. Im Jahr 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass Vattenfall und RWE im Einzelfall einen begrenzten finanziellen Kompensationsbetrag dafür erhalten würden, dass ein Teil der ihnen von Rot-Grün im Jahr 2001 versprochenen Stromerzeugungsquoten (sogenannte Reststrommengen) nicht mehr erzeugt werden kann, wenn die vorletzten Kernkraftwerke bis Ende 2022 aus dem Stromnetz genommen würden.

Hätte das neue Atomgesetz die Einspeisung von Reststrom aus bereits abgeschalteten Kernreaktoren in die beiden nordeutschen Kernkraftwerke untersagt, hätten diese etwa anderthalb Jahre früher als bisher vorgesehen aus dem Stromnetz genommen werden müssen: Das hätte in den Linien Raum für Windkraft geschaffen.

Für die Befreiung der Stromnetze von der Kernenergie setzen sich auch der Windkraftverband des Bundes und der Verband der Erneuerbaren Energieträger ein. Das Verbots der Reststromübertragung an das Kernkraftwerk Brokdorf steht gar im Regierungsvertrag der schwarzgelb-grünen jamaikanischen Koalition in Schleswig-Holstein. Dieser Entschließungsantrag hat die Sorge jedoch unnötigerweise verwässert: Er hat zwar deutlich gemacht, dass die Bundesländer die Weitergabe von Stromrestmengen an die norddeutschen Kernkraftwerke verhindern wollen, aber nicht mehr gefordert, dass diese im Rahmen der laufenden Novelle des Atomgesetzes umgesetzt wird.

Ein verfassungsrechtliches Einvernehmen der Experten* bestand darin, dass ein Verbots der Übertragung von Stromrestmengen auf Norddeutschland problemlos möglich wäre. Allerdings würden sich die aufgrund des Karlsruher Beschlusses fälligen Entschädigungszahlungen um die Haelfte erhoehen, wenn die Kernkraftwerke Brokdorf und Leningen frueher auslaufen. Wie Energy Brainpool zeigt, würden dadurch aber auch die bisher von den Stromkunden* getragenen immensen Ausgaben eingespart, die sich auch aus wirtschaftlicher Sicht lohnen würden.

Dabei gibt es in beiden Parteien der Regierung Unterstützer* für ein Verbot der Übertragung von Strommengen in die norddeutschen Kernkraftwerke, wie die Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion im Bundesumweltausschuss, Nina Scheer, oder der schleswig-holsteinische Staatsministerpräsident Daniel Günther (CDU).