Das ERIN (European Reintegration Network) bietet Ihnen individuelle Unterstützung in Form von sozialer oder psychosozialer Unterstützung und Hilfe bei der Unternehmensgründung in bestimmten Herkunftsländern. Das ERIN (European Reintegration Network) ist ein gemeinsames Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramm mehrerer europäischer Partnerländer, das von den Niederlanden verwaltet und von der Europäischen Union finanziert wird:
Afghanistan, Bangladesch, Ghana, Indien, Côte d'Ivoire, Iran, Irak/ARK, Irak/Zentral, Marokko, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation (nur Tschetschenien), Senegal, Somaliland, Sri Lanka, Sudan, Ukraine : Unterstützung bei der Ankunft, Beratung und Unterstützung durch Behörden, Ärzte oder NGOs, Berufsausbildung, Hilfe bei der Arbeitssuche oder bei der Unternehmensgründung, Unterstützung durch den Dienstleister in Ihrem Herkunftsland, hauptsächlich in Form von Sachleistungen (keine Direktzahlungen).
Die Unterstützung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland, der Art der Wiedereingliederungshilfe oder ob Sie mit Ihrer Familie zurückkehren: Die Forderung nach einer freiwilligen Rückkehr wird bei einer regionalen oder gemeinschaftlichen Behörde (Beratungsstelle) eingereicht.
Das Amt für Migration und Flüchtlinge erhält den Antrag in der Regel per E-Mail und prüft die Förderfähigkeit der Hilfe. Die BAMF hat bei Vorliegen der Voraussetzungen die Höhe der Beihilfe festgelegt und leitet die Genehmigung an den Dienstleister und die Beratungsstelle weiter. Ein Rückflug in die Schweiz wird mit dem Dienstleister vereinbart und ein Reintegrationsplan erstellt, der vom BAMF vor der Umsetzung geprüft und genehmigt werden muss.
Die Integrationsförderung mit ERIN muss innerhalb von 6 Monaten nach der Rückkehr abgeschlossen sein, bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf diese Unterstützung besteht. Im Rahmen der ERIN-Unterstützung kommt es derzeit in den folgenden Zielländern zu Verzögerungen: Die Forderungen von ERIN werden jedoch weiterhin akzeptiert. Die Europäische Union trägt 90 Prozent der Kosten des Programms.
Die übrigen Kosten sowie die Kosten der Wiedereingliederungshilfe für Rückkehrer werden von den ERIN-Partnerstaaten getragen.