Ersatz von zusätzlichen Reisespesen oder Aufwendungen für ein Mietauto im Falle eines Unfalls oder einer Pannenhilfe.
Rückerstattung von zusätzlichen Reisespesen oder Aufwendungen für ein Mietauto im Falle eines Unfalls oder einer Pannenhilfe. Finanzieller Ausgleich bei Verlust von Gepäck. Sonderversicherung - Reiseleiterrisiko: Rückerstattung der Stornierungskosten für die ganze Tour bei Nichtverfügbarkeit des Reiseleiters. Dein Plus: Die Telefonstorno-Beratung unterstützt dich, wenn du dir nicht sicher bist, ob du deine Fahrt beginnen kannst oder nicht.
Auf dem Weg nach Sevilla war die Gruppe zusammen mit Hubert G. aus Málaga dabei. Durch die schnelle Reaktionszeit des Tourguides und des Notfallteams konnte Hubert G. im Spital gleichberechtigt therapiert und die Schließung repariert werden. Bereits nach einem Tag im Spital kam Hubert G. wieder in seine Reise. Der ungeplante Aufenthalt wurde durch das Angebot der ERV abgedeckt.
In Summe 4. 320 EUR für die Spitalbehandlung, den Krankentransport im Krankenwagen und die Rückfahrt zur Reisestiftung! Vielleicht können Sie aufgrund von Krankheit, Unfällen oder anderen Ursachen nicht reisen? Die Stornierungsexperten der ERV informieren Sie darüber, ob Sie Ihre Fahrt beginnen können. Außerdem übernehmen wir das Restrisiko von höheren Stornogebühren!
Rücktritt: Wir ersetzen die vertragsgemäß entstandenen Stornierungskosten, wenn Sie Ihre Fahrt aus einem versicherungspflichtigen Grunde absagen müssen. Verspätete Abreise: Wir ersetzen die nachweislich entstandenen Zusatzkosten der Hinfahrt und der ungenutzten Reisedienstleistungen abzüglich der Hinfahrtkosten aus einem Versicherungsgrund. Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund einer Pannen- oder Unfallpanne spätestens einen Tag vor Abfahrt fahrtüchtig wird und Sie daher Ihre Fahrt zu spät beginnen, ersetzen wir Ihnen die anfallenden Mietwagen- oder zusätzlichen Fahrtkosten.
Beispielsweise werden Sie über Fahrtwarnungen und Sicherheitsvorschriften informiert. Reiseleiterrisiko: Wenn es bei Nichtverfügbarkeit des Reiseleiters nicht möglich ist, die Gruppentour durchzuführen oder fortzusetzen, kann dieses besondere Verlustrisiko separat versichert werden. Neben den Einzelteilnehmern kann der Reiseleiter über die Gruppenstornierungsversicherung den gesamten Gruppenreisepreis versichern.
Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Entlassungen. Versichert: Die Höhe der Deckungssumme ist gleich dem versicherungspflichtigen Reisedauer. Besteht für Ihre Fahrt ein Risiko durch Krankheiten, Unfälle oder andere Gründe? Bist du dir nicht sicher, ob du deine Tour starten oder absagen kannst? Mit der Wahl zwischen Fahrt- und Stornierungskosten überlassen wir Sie nicht allein. Wenn Sie z.B. Ihre Fahrt aus Furcht vor einer bevorstehenden krankheitsbedingten Situation absagen (z.B. weil Röntgenröhren an der Hochschule Ihrer Tochtergesellschaft grassieren), werden wir die Stornierungskosten nicht erstatten.
Weitere Angaben dazu findest du in unseren AGBs. Zu den versicherten Dienstleistungen gehören: Wir entschädigen Sie für ungenutzte lokale Reisedienstleistungen und weitere Kosten für Rückreisen, wenn Sie Ihre Fahrt aus einem der nachstehend aufgeführten Gr??nde stornieren müssen. Nicht in Anspruch genommene Reisedienstleistungen werden Ihnen erstattet, wenn Sie Ihre Fahrt wegen eines Krankenhausaufenthaltes (aufgrund eines Unfalles oder einer unvorhergesehenen schwerwiegenden Krankheit während der Fahrt) unterbrochen werden muss.
Wenn Ihr Fahrzeug durch eine Pannen- oder Unfallpanne während der Fahrt fahrtüchtig wird und Sie daher Ihre Fahrt nicht wie geplant fortsetzen können, werden wir Ihnen ein Mietauto oder weitere Fahrtkostenerstattung erteilen. Versichert sind unter anderem: Ungeahnte schwerwiegende Ersterkrankungen sowie die Verschlimmerung einer Frühkrankheit, wenn in den vergangenen sechs Monate vor der Abreise keine medizinische Versorgung stattgefunden hat.
Deckungssumme: Passt zum versicherungspflichtigen Reisesoll. Allerdings besteht auch das Risiko, dass diese Reiseunterbrechungsversicherung nicht abgeschlossen werden kann. Müssen Sie z.B. aufgrund von Magenverstimmungen für zwei Tage in einem Hotel übernachten, können wir diese unbenutzten Reisedienstleistungen nicht erstatten. Weitere Angaben dazu findest du in unseren AGBs.
Im Falle von Erkrankungen und Unglücksfällen, die sich auf Reisen im Ausland ereignen, ersetzen wir unter anderem die folgenden Kosten: ärztlich erforderliche ärztlich veranlasste medizinische Versorgung ambulant oder stationär einschließlich Operation und Medikation schmerzlindernde Zahnbehandlung Ärztliche Versorgung von Komplikationen bei Schwangerschaft. Hilfen (z.B. Laufhilfen, Vermietung eines Rollstuhls), die während der Fahrt zum ersten Mal erforderlich werden. Ärztlich sinnvolle und vertretbare Rückbeförderung des Patienten und Rückgabe von Gepäck an Ihren Wohnsitz.
Rückführung von Kinder oder Organisierung der Fahrt einer nahen Personen zum Aufenthaltort und zurück zum Wohnsitz (einschließlich Kostenübernahme). Allerdings besteht auch das Risiko, dass diese Reisekrankenkasse nicht in der Lage ist, diese zu decken. Zum Beispiel sind Therapien, die Sie bereits vor Reisebeginn kennen, dass sie aus gesundheitlichen Gesichtspunkten (z.B. Dialyse) während der Fahrt durchgeführt werden müssen, nicht krankenversichert.
Außer du musst reisen, weil dein Partner, dein Lebensgefährte oder ein Angehöriger ersten Ranges gestorben ist. Weitere Angaben dazu findest du in unseren AGBs. Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks während der Fahrt, z.B. durch eine von Dritten begangene strafbare Handlung oder Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Lava, Beben, etc.), ersetzen wir Ihnen den Gegenwert.
Wenn das aufgegebene Gepäck während der Aufbewahrung durch einen Spediteur zerstört oder verloren geht, wird der aktuelle Wert oder die Kosten für die Reparatur erstattet. Für erforderliche Ersatzbeschaffungen von verspätetem Gepäck werden wir bis zu 250,- pro Kopf zurückerstatten. Allerdings besteht auch das Risiko, dass diese Gepäckversicherung nicht gedeckt werden kann.
Nähere Angaben dazu entnehmen Sie bitte unseren AGB. Reiseunterbrechungsversicherung pro Versicherungsfall: 20 v. H. des ersetzbaren Schadenersatzes, mind. aber 25 v. H. pro Leben.