Der Fußball-Superstar Lionel Messi wurde gestern, Dienstag, vom EuGH unterstützt. Die Anmeldung für eine eingetragene Handelsmarke ist ´gerechtfertigt´. Die Jury verwies in ihrem Gutachten auf den Ruhm von Messen außerhalb der Fussballwelt. Der Fall geht auf das Jahr 2011 zurück, als Messis-Berater beim Amt für intellektuelles Eigentum der EU (EUIPO) die Eintragung ihres Firmenlogos beantragten.
Eine weitere Anmeldung wurde von dem Sportbekleidungs- und Ausrüstungshersteller MASSIA ( "´MASSI´") gestellt, in der das Unternehmen die Gemeinsamkeiten der beiden Hersteller und die Gefahr von Verwechslungen kritisierte. EUIPO nahm die Anmeldung an und kam zu dem Schluss, dass aufgrund der visuellen und phonetischen Ähnlichkeit der Zeichen in der Tat eine gewisse Gefahr von Verwechslungen besteht.
Er appellierte zunächst an die EUIPO und ging dann an den EuGH. Gestern hat der EuGH das EUIPO-Urteil aufgehoben und entschieden, dass sich Messi auch außerhalb der Fussballwelt befindet ´bekannt´genug, um die Gefahr von Verwechslungen zu vermeiden. Das Gericht hat in seinem Gutachten die von der EUIPO gefundenen visuellen und phonetischen Gemeinsamkeiten anerkannt, jedoch das Vorbringen zurückgewiesen, dass nur "ein Teil der maßgeblichen Verkehrskreise" den Unterschiedsbetrag anerkennen würde.
Wie der EuGH hervorhob, hat die Präsenz von Messen in den Medien (Radio und Fernsehen) dazu geführt, dass der Fußballer über die Welt des Sports hinaus bekannt wurde. Der Gerichtshof kam daher zu dem Schluss, dass Messi zwar bestimmten Personen nicht bekannt ist, dass eine solche Unwissenheit für die Konsumenten von Sportkleidung und -ausrüstung jedoch nicht normal ist.
Jetzt kann Messi seine Augen wieder auf die Fussballwelt richten: