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In Norddeutschland hat sich die Diskussion um das Verbots der Verlagerung von Stromrestmengen auf Kernkraftwerke in den vergangenen Tagen beschleunigt. Auch im Umweltausschuß des Bundestages gab es viel Beifall. Die Problematik: Die Stromerzeugungskapazitäten in Norddeutschland liegen klar über den Leitungskapazitäten.
Weil Kernkraftwerke nicht nach Belieben hoch- und heruntergefahren werden können, kommt es immer öfter vor, dass Windkraftwerke abgeschaltet werden müssen, damit das Elektrizitätsnetz nicht ausgelastet wird. Im Jahr 2017 war beispielsweise die Wind- und Solarenergieproduktion in Norddeutschland mehr als die Jahreshälfte betroffen. All diese Fragen könnten durch eine schnellere Abschaltung der Kernkraftwerke in Brokdorf und im Landkreis Leverkusen gelöst werden.
Danach haben Vattenfall und RWE im Einzelfall Anspruch auf einen finanziellen Ersatz dafür, dass einige von der rot-grünen Koalition im Jahr 2001 zugesagte Stromerzeugungsquoten (sogenannte Reststrommengen) nicht mehr erzeugt werden können, wenn das zuletzt betriebene Kernkraftwerk Ende 2022 aus dem Stromnetz geht.
Mit ihren Unterschriften unterstützt sie diese Aufforderung. Der Wunsch nach einem Reststromverbot für Brokdorf steht auch in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-gelbgrünen Regierung in Schleswig-Holstein. Es ist ganz offensichtlich, dass die Bundesländer keine Verlagerung auf Kernkraftwerke in Norddeutschland wollen, sondern sich dann an wenig sinnvolle Umsetzungsvorschläge halten.
Beispielsweise soll das Rauchverbot nicht im Zuge der aktuellen Novellierung des Atomgesetzes verhängt werden, sondern die Regierung soll mit den Elektrizitätsunternehmen verhandeln, wie die verbleibenden Restmengen anders aufteilbar sind. Nach Ansicht des Bundesrates sollte es aber nur dann ein rechtliches Embargo gäbe, wenn die entsprechenden Gespräche fehlgeschlagen sind. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag am vergangenen Wochenende wurde die Aufforderung zur vorzeitigen Beendigung der Netzopfer deutlich unterstützt.
Hier wurde der Entwurf des Atomgesetzes der Regierung diskutiert, mit dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durchgesetzt werden. Ein verfassungsmäßiges Verbots der Übertragung von Reststrommengen auf Kernkraftwerke in Norddeutschland sei problemlos. Die vom Umweltausschuß angefragten Sachverständigen halten die im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehenen Entschädigungszahlungen jedoch für zu hoch, so daß sich diese nahezu per Saldo aufwiegen.
Einen Lichtblick gibt es, dass selbst die Abgeordnete der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umweltfragen, Nina Scheer, angedeutet hat, dass sie es für vernünftig hält, die Übertragung von Strom auf Kernkraftwerke in Norddeutschland zu verbieten - so wie die von der SPD in der mündlichen Verhandlung nominierten Sachverständigen. Möglicherweise sollte Schleswig-Holsteins Premierminister Daniel Günther (CDU) noch einmal Berlin besuchen und seinen Parteifreunden* erläutern, warum es sich lohnt, Brokdorf früher auszustellen.