Ehrlich gesagt, versteh ich nicht, warum die Leute immer wieder in diese Situation geraten. Derjenige, der einen Kontrakt abschließt, in diesem Fall die bezahlte Teilnahme an einer Kooperationsbörse, schaut sich dennoch den Kontrakt an. Zumindest die Ankündigungen und Verlängerungen sollten interessant sein. Parship weist beispielsweise darauf hin, dass verschiedene Artikel verschiedene Vorlaufzeiten haben.
Sie befinden sich in der Bestätigungs-Mail, die von Parship nach Vertragsabschluss verschickt wird. Die Behauptung, dass damit die Verbraucher verwirrt und in die Erneuerungsfalle gelockt werden sollen, möchte ich nicht aufstellen. Bei der Entlassung sollten Sie nicht zögern. Nachdem Ihre bezahlte Teilnahme von der Partnerschule bestaetigt wurde, kuendigen Sie sie (zum Ende der Laufzeit des Vertrages).
Der Arbeitskreis Oberösterreich befasst sich zurzeit mit Parship und führt eine Vereinsklage gegen die Firma People Digital von Parship, dem Betreiber von Parship und ElitePartner). In einem Kurierinterview kommentierte Ulrike Weiß vom Verbraucherschutz der Arbeitskreis Oberösterreich: "Im ersten Semester 2017 sind in Oberösterreich 50 belegte Beschwerden gegen Parship entstanden. Bisher wurden die meisten Beschwerden zugunsten des Beschwerdeführers abgewickelt.
Der Verbraucher muss frühzeitig auf die automatische Verlängerung aufmerksam gemacht werden. "Unser Bestreben ist es, Parship dazu zu bringen, die automatische Verlängerung zu beenden." Bis zur Entscheidung in diesem Verfahren werde ich weiter darauf bestehen, dass derjenige, der seine Kündigung am besten vor dem ersten Datum vornimmt, vor der Erneuerungsfalle bewahrt wird.
Die OGH bestätigt das gegen Parship (PE Digital GmbH) verhängte Spruch. Eine automatische Verlängerung der von der Partnervermittlung praktizierten Verträge war zu unterlassen. Die Parship hat ihren Kundinnen und Servicekunden einige Woche vor Vertragsablauf E-Mails mit dem Titel "Nachricht über Ihr Konto bei Parship" geschickt. Nur durch Anklicken eines Links und nach dem Anmelden im Profibereich "Meine Angaben und Einstellungen" wurde eine Meldung angezeigt, in der man mangels rechtzeitiger Benachrichtigung auf die automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses hinweist.
Dieses Verfahren ist nicht zulässig. Das Verbraucherschutzgesetz (KSchG, 6 Abs. 1 Z2) sieht vor, dass die Verbraucher noch einmal auf die Tragweite ihres Handelns aufmerksam gemacht werden müssen (= Schweigen führt zu einer Verlängerung des Vertrages). Das Oberste Gericht hat bekräftigt, dass die rechtlich vorgeschriebenen, wiederholten Informationen über das bevorstehende Auslaufen der Frist klar anzugeben sind:
Die betroffenen Verbraucher können den aufgrund der Verlängerung belasteten oder gezahlten Geldbetrag wieder einfordern und sich an den Verbraucherschutz der Arbeitskreis OÖ werden. Die Entscheidung ist abrufbar unter www.ris.bka.gv.at.