Kündigung per Email

Stornierung per E-Mail

Kündigung von Verträgen: Schneller und bequemer per E-Mail und Co. Die Rechtsänderung erlaubt es den Konsumenten, ab dem Jahr 2016 abgeschlossene Vertragsabschlüsse per E-Mail, Formular, Fax oder SMS zu stornieren. Sämtliche AGB-Klauseln, mit denen Unternehmer bei Verbrauchererklärungen die Eigenunterschrift (Schriftform) fordern, sind danach hinfällig. Die Konsumenten können daher ohne Signatur stornieren. Die Gesellschaft kann sich nicht auf eine striktere Bestimmung stützen.

Normalerweise kommt die Digitalnachricht rascher an ihr Bestimmungsort als ein Buchstabe. Er ist nicht mehr an einen Kugelschreiber, ein Blatt oder einen Umschlag gefesselt, sondern kann seine Aussage von jedem Ort aus machen. Auch das Porto für den Versand von Briefen und den Weg in den Postfach spart der Konsument. Wenn Konsumenten ihren Kaufvertrag per E-Mail und dergleichen widerrufen wollen, gibt es immer noch Einschränkungen in der Flexibilisierung.

Bei einer wirksamen Kündigung ist diese weiter zu berücksichtigen: Die Gesellschaft muss in der Lage sein, Ihre Meldung klar zuzuordnen. Exklusiv die Wörter "Ich kündige", ohne weitere Informationen, sind nicht ausreichend. Schicken Sie die Kündigung von einer bereits beim Geschäftspartner hinterlegte E-Mail-Adresse oder Handynummer und legen Sie Ihre Postanschrift bei. Wenn die Firma behauptet, dass sie nie eine Kündigung von Ihnen bekommen hat, müssen Sie den Nachweis über die Kündigung erbringen.

Im Falle einer Kündigung per E-Mail ist es ratsam, die Mitteilung zu sichern oder einen Druck zusammen mit der Sende- und Empfangsadresse, Datum und Umfang zu bewahren. Bei einer anderen Art des Versands, z.B. in einem Chat oder per SMS, bekommen Sie in der Praxis keinen Zugriffsnachweis, sondern nur Ihren eigenen Beitrag in der Nachrichtenhistorie.

Für Kontaktformulare stellen Sie bitte sicher, dass Sie eine Abschrift der Mitteilung zusammen mit einer Empfangsbestätigung per E-Mail mitnehmen. Zur Vermeidung von Ärgernissen während der Kündigung bitten Sie die Vertragspartei, Ihnen die Kündigung zu bescheinigen und diesen Beweis gut aufzubewahren. Wenn Sie in naher Zukunft keine diesbezügliche Mitteilung bekommen, sollten Sie sich an Ihren Ansprechpartner wende und den Vertrag gegebenenfalls wieder auflösen.

Bei Sonderverträgen mit hohem Betrag oder bedeutenden Terminen empfehlen wir Ihnen, den Vertrag mit einer Zeitreserve zu beenden und den Zutrittsnachweis zu führen. Lassen Sie sich Zeit, damit Sie vor Ablauf der Frist einen Zugriffsnachweis bekommen. Fordern Sie im Zweifelsfall auch eine Bestätigung der Kündigung durch den Geschäftspartner vor Ablauf der Frist an. Wenn etwas schief geht, können Sie noch vor Ablauf der Widerrufsfrist alles richtig machen.