Innovative Mobile Solutions Abofalle

Inovative mobile Lösungen Abofalle

Aus beiden entstand der österreichische Dienstleister Dimoco, der den mobilen Zahlungsverkehr abwickelt. Dies wird in der Regel von der net mobile AG durchgeführt. Auf diese Weise schützen Sie sich vor dem Abzockerei.

Die Vorgehensweise bei der Einrichtung dieses Blocks ist einfach: Niemand kann mehr von Ihrer Mobilfunkrechnung abheben. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht mehr nur Anwendungen oder Klingeltonabonnements, sondern auch Musiktitel oder E-Books über Ihre Mobilfunkrechnung bezahl. In den meisten Fällen ist dies kein Problem: Google PlayStore und viele andere Dienstleister für bezahlte Inhalte unterstützten die Bezahlung mit PayPal oder per Karte.

In der Regel gibt es mehrere Möglichkeiten, die Bezahlung per Mobilfunkrechnung auszublenden. Dennoch wirkt es für jeden Provider etwas anders. In der Telekom können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuelle Leistungen in ihrem eigenen Telekom-Konto aufheben. Wenn Sie jedoch ein allgemeines Verbot für die Bezahlung von Abonnements oder Dienstleistungen über die Fernsprechrechnung einführen möchten, müssen Sie den Kundenservice anrufen.

Die Anbieterin Vodafone differenziert zwischen den Optionen, nur Abonnements zu blockieren oder Abonnements und individuelle Käufe per Mobilfunkrechnung zu blockieren. Für die Sperrung von Drittanbietern gibt es bei O2 unterschiedliche Möglichkeiten: Abonnements, Infos und Bewirtung, Eintritts- und Eintrittstickets, Sachspenden, Erotik oder Anwendungen und Programme können individuell ausgeschlossen werden. In den FAQ verbirgt der Provider Klarmobil die Angaben zur Sperrung durch Dritte.

Wenn Sie auf eine der bösen WhatsApp-Nachrichten gewartet haben, wenden Sie sich an Ihren Mobilfunkanbieter. Verlangen Sie das Guthaben zurück und teilen Sie Ihrem Provider, vorzugsweise in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail, mit, dass Sie das Abonnement noch nie beendet haben. Wenn Sie eine Anschrift haben - ob E-Mail, Telefaxnummer oder Postadresse - senden Sie einen Schreiben an die Betrüger und erklären Sie, dass Sie das Abonnement nicht beendet haben, sollten sie das Geldbeträge zurückgeben und das Abonnement kündigen.

Kopieren Sie den Schreiben und senden Sie ihn vorsorglich per eingeschriebenem Post. Denn: Wenn das alles nicht weiterhilft und mehr Kosten anfallen - lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt helfen.

Verbraucherzentrum Hamburg platziert Rangliste mit Überfallen ins Netzwerk

Hervorzuheben sind die Unternehmen Blue Byte FZE, Netzlösung FZE, A&M Schmidlein GbR und ISAS. So hat die Konsumentenzentrale Hamburg eine Reihe von Webseiten ins Internet eingestellt, in denen sie alle Provider auflistet, die kürzlich durch verborgene oder undeutliche Preisinformationen erschienen sind. Bei solchen Angeboten, die auch als Abonnementfallen bezeichnet werden, wechseln die Betreibern beinahe jeden Tag neue Webseiten ins Internet und entfernen überholte Webseiten aus dem Internet.

Laut Verbraucherberatungsstelle Hamburg sind derzeit die Unternehmen Online Content, Blue Byte FZE, Netzlösung FZE, A&M Schmidlein GbR und ISAS (Internet Services and Solutions) besonders auffallend. Dies ist die Antwort des Verbraucherzentrums auf die große Anzahl von täglichen Einwänden. Die Konsumenten haben in der Regelfall auf Websites gesurft, die ihnen "kostenlos" und "kostenlos" versprechende Küchenrezepte, Hausaufgabenhilfe, SMS-Versand, Produktmuster, Tourenplanung, Lebenserwartungsberechnungen und Informationstests.

Der Seitenbetreiber erhält so alle notwendigen personenbezogenen Angaben, um eine Abrechnung per Brief oder E-Mail zu versenden. Wenn Sie sich die Seite anschließend genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass es in der Tat ein Preisangebot gibt, das in den Allgemeinen Bedingungen verborgen ist oder kaum in winzigen Kleinbuchstaben gelesen werden kann und nur mit großem Aufwand auf der Website zu ergründen ist.

Nach Angaben der Verbraucherberatungsstelle würde ein kostenpflichtiger Kaufvertrag nicht zustande kommen, solange der Kaufpreis dem betreffenden Verbraucher nicht eindeutig mitgeteilt wurde. Der Vorwurf und die Rechtsaussagen der Unternehmen waren unrichtig und abwegig.