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In Kopftiefe ist ein Unternehmenslogo angebracht: "HQ Entertainment Network". An dieser Stelle steht also das Unternehmen, das hinter 69 betrügt. Gegen die HQ Entertainment Network GesmbH & Co. KG wurde in dieser Handelswoche eine strafrechtliche Verfolgung bei der Staatsanwaltschaft für Wirtschaft und Korruption in Wien eingeleitet. Laut Werbung steht der Tatverdacht auf schwerwiegenden Betrug auf dem Spiel: Die Zentrale erweckt den Anschein, dass echte Begegnungen mit Menschen möglich wären, so die Werbung, die vom wienerischen Juristen Meinhard Novak geschrieben wurde.
"Die gebotenen echten Meetings werden jedoch nicht durchgeführt, da keine echten Menschen über die Platformen der HQ Entertainment Network der HQ Entertainment Network GesmbH &Co KG mit den Verbrauchern kommunizieren", so die Werbung: Es gibt " keine echten Damen auf den Bahnsteigen, nur gefälschte Profile oder CUser ". Nach AGB sollte es aber auch die Verständigung mit echten Nutzern und "möglicherweise echte Meetings" sein.
Gemäß der Werbung verbleiben die Bilder der Damen gleich, wenn Sie von einem anderen Standort aus auf die Startseite zugreifen. Die Strafanzeigen listet fünf Beispiele auf, in denen Menschen angeblich bezahlen sollten, obwohl sie ihrer Meinung nach nie eine echte Persönlichkeit getroffen haben. Er hat keine Frau platzieren lassen, sagt Mayer.
Sie war ihm von mutmaßlichen Interessenten schriftlich mitgeteilt worden, aber wenn er ein Gespräch vorgeschlagen hätte, wäre dies nie möglich gewesen - nicht einmal über Skype-Videotelefonie. Der AK verdächtigt "Hintermann" Die Zahlungsverarbeitung von Mr. Mayer wurde - wie in anderen Faellen - nicht von der Zentrale selbst, sondern von einer in der Schweiz ansaessigen Gesellschaft namens Webbilling AG durchgefuehrt.
"Absoluter Marktführer im Negativsinne ist Webbilling, das als Inkassounternehmen für solch zweifelhafte Platformen auftritt. Dies ist vor allem das Unternehmen HQ Entertainment, gegen das wir nun ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs schwerwiegenden Missbrauchs einleiten. "Laut Jahresabschluss weist das Unternehmen mit 41 Mitarbeitern Ende 2015 einen "den Aktionären zustehenden Gewinn" von rund 11,7 Mio. auf.
Anteilseigner sind der HQ-CEO Stefan C. aus Deutschland und seine Hauptgeschäftsstelle in Deutschland. Die Werbung lautet: "Insgesamt kann man sagen, dass es sich um einen massenhaften Betrug gehandelt hat, aus dem in den vergangenen Jahren Ansprüche in der Größenordnung von über 5.000.000.000,00 EUR sind. Nun drückt der AK-Bericht den "dringenden Verdacht" aus, dass G. am "betrügerischen Verhalten" des Hauptquartiers als "Geldgeber" teilhat.
Der kennt die Werbung nicht. Rückfahrt zur Wiener Johnstraße: Neben der blauen Türe im dritten Obergeschoss gibt es eine Glocke. Es zeigt nicht nur den Firmennamen der Zentrale, sondern auch den der Webbilllling AG, die den Zahlungsverkehr für die Zentrale verarbeitet, und den des Webbillings. GmbH. In der Firmenbuchhaltung finden Sie eine ähnliche Webabrechnung.
John Street wäre nur eine alte Kundenakte. Auffallend ist natürlich, dass die Zentrale in der Johannesstraße sowohl im Innenbereich im Foyer als auch auf dem Postfach gut beschildert ist. G.in wiederum erläutert auf Wunsch: "Webbilling. KommbH oder Webfakturierung. Die com Gesellschaft betreibt weder mit der Zentrale gemeinschaftlich noch allein ein eigenes Businessmodell, das Kontaktmöglichkeiten im Netz beinhaltet.
Ich habe nichts mit der Webbilllling AG zu tun. "Anscheinend teile man die Glocke durch Zufall, die "Putzfrau" und - mit der Webbilllling AG - den ersten Teil des Unternehmensnamens. Gegen den Verdacht des Wirtschaftsbetrugs im Zusammenhang mit "WAP-Billing" wurde im Juni eine Klage der G. Gesellschaft Intercon Media gegen die G. Gesellschaft Intercon Media einreichen.