Fahrschule 2016

Fahrabschluss 2016

Mit unserem Fahrlehrer-Vergleich finden Sie die besten Fahrschulen und Fahrlehrer in Ihrer Stadt. viagra ohne ärztliches Rezept 28. Dezember 2016 13:58 | Großbritannien, Market Harborough. Bereits seit 1990 bilden wir erfolgreich Fahrschüler im Automobil- und Motorradbereich aus. Herzlichen Dank an Frank für die sehr schönen Fahrstunden. Die beste Fahrschule, die ich kenne!

Tarifvertrag für Mitarbeiter in Fahrausbildungen mit Gültigkeit ab dem 1.4.2016

Die Vereinbarung der Abteilung der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, 1045 Vienna, Wiedner Hauptstraße 63, on the one hand, and the Austrian Federation of Trade Unions, Union of Private Employees, Printing, Journalism, Paper, Wirtschaftsbereich Verkehr, 1034 Wien, Luzern, Luzerner-Dallinger-Platz 1, on the other. Technisch: für alle Fahrschulunternehmen mit einem Führerschein nach 108 KFG, die dem Berufsverband der Fahrausbildung und des allgemeinen Transports gehören, Niederlassung der Fahrausbildung.

Mit Mitarbeitern, Fahrlehrer, Fahrschullehrer oder Büroangestellte meinen wir im Nachfolgenden beide Seiten. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen dieses Tarifvertrages können zum Ende eines Kalenderjahrs mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung des Gehaltsteils (Abschnitt XI) dieses Tarifvertrages ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats möglich.

Der Arbeitgeber ist dazu angehalten, seinem Personal innerhalb von 5 Jahren eine Berufsausbildung von mind. 20 Stunden auf dem Gebiet der Ausbildung anzubieten, die von einer der beiden Tarifparteien als für die oben genannten 20 Stunden der Ausbildung angemessen eingestuft wurde.

Die Arbeitnehmer sind auf Verlangen des Arbeitgebers zur Teilnahme an Fortbildungsseminaren angehalten. Findet das Training während der Nicht-Arbeitszeit statt, ist der Arbeitgeber nur zur Erstattung der dem Arbeitnehmer entstandenen Aufwendungen bei vollständiger Teilnahme des Seminars mit Ausnahme der in 8 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmergesetzes geregelten Sachverhalte des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Erstattung der anfallenden Aufwendungen des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zur Erstattung der Arbeitnehmungskosten beizutragen.

Der Lehrkörper hat in Unterrichtsfragen den Anweisungen des Leiters der Fahrschule zu folgen. Die Mitarbeiter haben alle ihnen zugewiesenen Tätigkeiten mit der gebotenen Vorsicht auszuführen, das ihnen überlassene Gut zu erhalten und sachgerecht zu behandeln. Es ist den Arbeitnehmern verboten, a) ohne die Einwilligung des Arbeitgebers eine entsprechende Unterweisung, mit Ausnahme der bezahlten oder unbezahlten Ausbildung von Fahrschulpersonal im WIFI oder BFI, zu erteilen. b) ohne die Einwilligung des Arbeitgebers in anderen Ausbildungseinrichtungen zu erteilen.

Die Nichtbeachtung der vorstehenden Regelungen ist ein wichtiger Anlass für die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung) nach § 27 Angestelltegesetz. Die für die Motorrad-Ausbildung erforderliche Schutzbekleidung ist dem Schulungspersonal nach 17 des Arbeitsschutzgesetzes zur Verfuegung zu halten und bei Bedarf in regelmaessigen Zeitabstaenden (mindestens zwei Mal im Jahr), sp??testens vor einem Wechsel des Fahrers, zu waschen.

Der Arbeitgeber übernimmt die Reinigungskosten. Alle Mitarbeiter sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit und bei späteren Änderungen der im Servicevertrag abgeschlossenen Verträge mit einem ausgefüllten Servicevermerk (dessen Exemplar dem Tarifvertrag beigefügt ist) zu versorgen. Die reguläre normale Wochenarbeitszeit wird auf 40 Std. festgesetzt, mit Ausnahme der Mittagpause. Sie kann in einem maximalen Jahresdurchschnittszeitraum berechnet werden, bei dem die normale Arbeitsleistung 48 Wochenstunden nicht übersteigen darf.

Ausgehend von dieser Zeit ist die 4-Tage-Woche mit maximal 10 Std. pro Tag möglich. Durch die Berechnung der normalen Arbeitszeiten kann die Tagesnormalarbeitszeit auf 10 Std. verlängert werden, wenn die Zeitabgeltung in aufeinanderfolgenden Zeitabschnitten von mehreren Tagen verwendet wird. Die Inanspruchnahme dieser Arbeitsstunden muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Beteiligung des Betriebsrats, wenn ein Betriebsrat besteht, spätestens 4 Kalenderwochen im Voraus vereinbart werden.

Die Arbeitgeberin muss dem Arbeitnehmer einmal im Jahr eine Liste der Arbeitsüberstunden in angemessener Ausgestaltung vorlegen. Die normale Wochenarbeitszeit des Lehrpersonals (mit Ausnahme der Fahrsicherheitsschulung in geeignetem Schulungsraum) wird auf die Tage montags bis freitags innerhalb der in Nummer 4 genannten Grenzwerte verteilt.

Den Lehrkräften (Fahrlehrern und Fahrschullehrern) wird die gezahlte Zeit nach dem Unterricht gewährt, nach dem sie nicht mehr zum Unterricht verpflichtet sind, der zuvor nach 863 ABGB bezahlt wurde, auch für die Nachfolge. Die Tagesarbeitszeit wird für die Fahrtlehrer in der Zeit von 7 bis 19 Uhr und für die Fahrtlehrer zweimal pro Kalenderwoche in der Zeit von 7 bis 19 Uhr und dreimal pro Kalenderwoche in der Zeit von 10 bis 21 Uhr festgelegt.

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer können innerhalb der Frist von 6.00 bis 20.00 Uhr Abweichungen vereinbart werden. Ab 20.00 Uhr wird in diesem Falle ein 100 %iger Übernachtungszuschlag erhoben, der dem in Ziffer V/2 dieses Tarifvertrages entspricht. Enthält der Übernachtungszuschlag auch einen Mehrarbeitszuschlag, so gilt nur der 100 %ige Nummerschlag. Abweichungen können im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden.

Die in IV Nummer 1 festgelegte normale Arbeitsstunde wird im Einklang zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer innerhalb der in IV Nummer 2 festgelegten Grenzen unter Beachtung von Nummer 3 festgelegt. Wird der Arbeitnehmer zu einer externen Schulung oder Leistung an einem anderen Ort des Inhabers der Fahrschule geschickt, so wird die Zeit vom Beginn der Reise bis zur Rückreise an den Ort gezählt.

Hat der Arbeitgeber mehrere Standorte, so ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, an dem die Leistung beginnen soll, ein gemeinsamer Ort zu bestimmen, der nur mit Einverständnis beider Parteien verändert werden kann. Die vom Arbeitgeber in Auftrag gegebenen Leistungen, die den in IV. festgelegten Zeitrahmen für die Aufteilung der Tagesarbeitszeit überschreiten, werden als Überstunden vergütet.

In diesem Falle gilt derselbe Zeit- bzw. Geldaufschlag wie bei der finanziellen Vergütung. Wochenendarbeit (außer Fahrsicherheitsschulung auf zugelassenen Trainingsplätzen) wird mit einem Basisstundenlohn und einem Aufschlag von 100 v. H. bezahlt. Mit dem Arbeitnehmer kann unter Berücksichtigung der Bedingungen in den Fahrausbildungen eine Verlängerung der regulären Wochenarbeitszeit um höchstens 15 Std. mit 40 Std. normaler Wochenarbeitszeit vereinbaren, wodurch die gesamte Tagesarbeitszeit von 10 Std. nicht überschritten werden darf.

Sie werden als Mehrarbeit vergütet. Überstundenvergütungsansprüche sind innerhalb von 6 Monate nach dem Tag der Erbringung der Überstundentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber in schriftlicher Form geltend zu machen, ansonsten ist die gesetzlich vorgeschriebene Verjährung von 3 Jahren bei rechtzeitiger Inanspruchnahme einzuhalten. Ein Urlaubsgeld pro Jahr zu Beginn des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubs, wenn dieser teilweise ausgeschöpft ist, zu Beginn des längeres, bei gleichen Urlaubsanteilen zu Beginn des ersten Urlaubsanteils, längstens jedoch am 11. Mai in Form eines monatlichen Brutto-Grundgehalts, nur in einem der tariflichen normalen Wochenarbeitszeit angemessenen Verhältnis (Berechnung: Brutto-Betrag jeweils geteilt durch 40-mal die tarifliche normale Wochenarbeitszeit).

Die unterjährig in das Unternehmen eintretenden oder ausscheidenden Arbeitnehmer haben Anspruch auf den ihrer Tätigkeit im Jahr entsprechenden Anteil; die ausscheidenden Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Anteil, der ihrem zuletzt erreichten monatlichen Brutto-Grundgehalt entspricht. Alle Mitarbeiter und Auszubildenden bekommen bis längstens 16. Februar eines jeden Kalenderjahrs ein Weihnachtsgeld in Form eines Brutto-Monatsgrundgehalts. Jedem Fahrtlehrer und Fahrausbilder wird ein Brutto-Betrag von 72,-- Euro neben dem Weihnachtsgeld in Form eines Brutto-Monatsgrundgehalts, jedem Büroangestellten 63,-- Euro und jedem Auszubildenden 39,-- Euro gezahlt.

Dieser Mehrbrutto steht den Mitarbeitern in Teilzeit nur anteilig entsprechend der tariflichen normalen Wochenarbeitszeit zu (berechnet durch Division des Bruttobetrags durch 40 mal der tariflichen normalen Wochenarbeitszeit). Mitarbeiter, die unterjährig in das Unternehmen eintreten oder aus dem Unternehmen ausscheiden, haben Anspruch auf den Aliquotenanteil, der auf der Grundlage des zuletzt gezahlten monatlichen Brutto-Grundgehalts errechnet wird. Kommt es zu einer allgemeinen Gesetzes- oder Tarifänderung in der Bemessungsgrundlage des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes oder zahlt der Arbeitgeber bereits auf freiwilliger Basis ein höheres Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden die unter den Punkten VIII/A, 1 und VIII/B, 1 und 1 angegebenen Nettobeträge von 72,63 ? und 39 ? in das neue Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einbezogen.

Weihnachtsgeld und sind nicht mehr oder nur noch in dem Umfang zu zahlen, der über die neue Verordnung weit hinausgeht, um einen Nachteil für die Arbeitnehmer oder Auszubildenden zu verhindern. Nach § 8 Absatz 3 des Gehaltsempfängergesetzes entsteht der Vergütungsanspruch z.B. in den nachfolgenden Fällen: a) 3 Werktage bei einer eigenen Ehe, b) 2 Werktage bei Tode des Ehepartners (Lebenspartner), c) 1 Werktag bei Beteiligung an der Ehe der Söhne und Töchter oder der Söhne und Töchter, d) 1 Werktag bei Entbindung des Ehepartners (Lebenspartner), e) 1 Werktag bei Entbindung.

Bei langfristigen Leistungen erhalten Mitarbeiter, die seit 25 Jahren und seit 35 Jahren kontinuierlich im selben Unternehmen beschäftigt sind, ein Bruttomonatsgehalt von 186 als pauschale Anrechnungszahlung. Alle Arbeitnehmer erhalten ein Mindestlohn pro Monat gemäß den in den Lohnskalen nach Arbeitsgruppen und Geschäftsjahren festgelegten Tarifen. Die Einstufung eines Arbeitnehmers in eine Arbeitgruppe richtet sich ausschließlich nach der Natur seiner Aktivität.

Jeder Mitarbeiter erhält eine persönliche Lohnabrechnung, die das Bruttolohn sowie alle Zu- und Abschläge enthält. Als Dienstjahre gelten die Zeiträume Militärdienst, Notdienst und Berufsdienst nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Einstellung ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bestand. Für Mitarbeiter, die vor der Wehrpflicht nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, aber eine Handelsfachschule oder eine entsprechend höherrangige Handelsfachschule abgeschlossen haben, ist nach einem Jahr Dienstzeit eine Gutschrift von mind. der halben Höhe des Wehrdienstes erforderlich.

Für die Klassifizierung als Fahrlehrer der Fahrschule und Lehrmeister werden nur die Perioden der Beschäftigung als Lehrmeister und Lehrmeister der Fahrschule als berufliche Jahre angesehen, während die beruflichen Jahre als Lehrmeister für die Klassifizierung als Lehrmeister der Fahrschule gezählt werden. Die Vergütungen nach XI/B, mit Ausnahme der Vergütung des Leiters, werden für eine Lehreinheit von 50 min überein. errechnet. Wird in einer Fahrschule Unterricht mit einer anderen Anzahl von Unterrichtsminuten geboten, so errechnet sich die Vergütung durch das Multiplizieren der Anzahl der Unterrichtsminuten mit einem Fünffzigstel der jeweiligen Vergütung.

Die tatsächlichen Gehälter der Mitarbeiter (d.h. die Überbezahlungen, die über die tariflichen Mindestgehälter hinausgehen) sind zum Stichtag des Jahres 2016 um 25 zu erhöhen wohingegen bei Teilzeitbeschäftigten anteilig). Wenn der Arbeitnehmer zu einem Lehrgang außerhalb des Ortes der Fahrschule oder zu einer Tätigkeit an einem anderen Ort eines Fahrschulbesitzers außerhalb der Gemeinde des Arbeitsortes geschickt wird, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung gemäß § 3 Abs. 3.

Diese Berechtigung gilt nicht, wenn der Lehrgang oder die Leistung am Wohnsitz des Arbeitnehmers erfolgt. Mehr als 3 Std. bis 6 Std. 1/4 des Tagegeldes, mehr als 6 Std. bis 9 Std. 1/2 des Tagegeldes, mehr als 9 Std. bis 12 Std. 3/4 des Tagegeldes, mehr als 12 Std. voller Tagegeld.

Wurde das Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Begrenzung begründet oder fortgeführt und beläuft sich die tarifliche oder tatsächliche Wochenarbeitszeit auf das 4,3-fache der im Tarifvertrag geregelten normalen Wochenarbeitszeit, so kann sie von beiden Parteien nur zum Ende eines Künstlermonats durch Fristsetzung nach 20 ang. gekündigt werden, vorbehaltlich der gesetzlich geregelten Fristsetzung.

Hat der Arbeitnehmer zum Kündigungszeitpunkt ein Gleitgel von Normalarbeitszeiten oder fälligen Mehrarbeitszeiten, verlängern sich die Kündigungsfristen um das zum Kündigungszeitpunkt bestehende Zeitguthaben. Bei Gutschriften aus der normalen Arbeitszeit ist ein Aufschlag von 50 v. H. zu zahlen. Sämtliche Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis sind innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Frist gegenüber dem Arbeitgeber in schriftlicher Form geltend aufzubringen.

Vorhandene Vorschriften und Absprachen, die für die Arbeitnehmer günstiger sind, bleiben von den Bestimmungen dieses Tarifvertrags unberührt. Der Nutzen aus diesem Tarifvertrag kann auf weitere ähnliche Vorteile des Arbeitgebers angerechnet werden. Die Inkraftsetzung dieses Tarifvertrags darf die Vergütung eines Mitarbeiters nicht verringern. Im Falle von Auseinandersetzungen aus diesem Auftrag sowie bei erheblichen Schäden an Schulwagen kann nur dann auf externe Einrichtungen zurückgegriffen werden, wenn eine Einigung über die Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und, falls verfügbar, mit dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitnehmervertreter nicht erzielt wurde.

Der Berufsverband rät seinen Mitgliedsunternehmen, den Arbeitnehmern im Sinn von Ziffer I Absatz 3 dieses Tarifvertrages die Möglichkeit zu geben, das Fahrlicht von nahen Verwandten unentgeltlich oder gegen eine geringe Gebühr auszubilden. Wird das Arbeitsverhältnis durch einen schweren Berufsunfall gekündigt, rät der Berufsverband der Fahrausbildungen seinen Mitgliedsunternehmen, 100 Prozent des in 23 Abs. 3 S. 3 des Angestelltengesetzes genannten Betrags zu zahlen.

Abgangsentschädigungen werden nur an die Rechtsnachfolger gezahlt, zu deren Erhalt der Testator rechtlich zum Unterhalt verpflichte. Im Falle der Einigung über die Arbeitszeiten bis Mitternacht im Sinn der Regel VI. Ziffer 5 muss die Heimreise für die Arbeitnehmer angemessen und garantiert sein. Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen hinsichtlich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Punkt IX. des Tarifvertrages) und der Boni während des Prüfungsverfahrens (Punkt X. B2b des Tarifvertrages) hat die Bundesberufsgruppe der Arbeitnehmer in Kraftfahrtschulen des GPA ein Schiedsverfahren gemäß XV. des Tarifvertrages für Arbeitnehmer in Kraftfahrtschulen in Österreich mit dem Ziel eines Schiedsurteils beantragt.

An der Sitzung am 16. Januar 1980 haben folgende Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter teilgenommen: Tatsachen des Falles: Die einzelnen Arbeitgeber haben aufgrund ihrer Interessensvertretung kein LKW-Zuschuss im Krankheitsfall gezahlt. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen bezüglich der zu hohen Zahlung zum Vorauszahlungszeitpunkt (Punkt Ex. Die C 2 zusammen mit Abschnitt A. C Z2. BZ 2 lit c 3 des Tarifvertrages) hat die Föderale Berufsgruppe der Arbeitnehmer in Kraftfahrtschulen des GPA ein Schiedsverfahren mit dem Ziel eines Schiedsspruchs gemäß XV des Tarifvertrages für Arbeitnehmer in Kraftfahrtschulen in Österreich beantragt.

Am 1. 5. 1995 haben folgende Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter teilgenommen: Situation: Ein Dienstherr hat die Mehrzahlung von 25 v. H. gemäß Abschnitt II gewährt. Die C II des Tarifvertrages bezieht sich nur auf die Dienstjahre und nicht auch auf die Dienstzeit: Nach Ziffer II C II 2 des Tarifvertrages ist der Auftraggeber bei Aufstieg in der Arbeitnehmergruppe dazu angehalten, das tatsächliche Gehalt um mind. 25 v. H. der Differenz zwischen dem Tarifgehalt und dem Gehaltsniveau, auf dem der Arbeitnehmer vor und nach dem Aufstieg klassifiziert ist, zu erhöhen. In diesem Fall ist der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen des Begriffs "beworbener Gruppenkurs" in Ziffer II B Z1 lit b Z2 des Tarifvertrages hat die Bundesberufsgruppe der Arbeitnehmer in Kraftfahrtschulen des GPA ein Schiedsverfahren mit dem Ziel eines Schiedsspruchs gemäß Ziffer XV des Tarifvertrages für Arbeitnehmer an Kraftfahrtschulen in Österreich beantragt. An der Sitzung am 19. Oktober 1995 haben folgende Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter teilgenommen: Tatsachen des Falles: Ein Arbeitgeber hat keinen Zuschuss für die Durchführung eines angekündigten Gruppentrainings gemäß Ziffer BZ 1 lit b BZ 1 lit b Z 2 des Tarifvertrags gewährt:

Nach XI BI 1 lit 1b 2 erhält der fahrerische Ausbilder für die Durchführung eines beworbenen Gruppenunterrichts eine Vergütung von 70,40 S pro angefangener Std. (zum Zeitpunktschied). Für Kündigungs- und Beendigungsfristen gelten Abschnitt XII des Tarifvertrages oder des Arbeitnehmergesetzes in der jeweiligen Ausgestaltung. Zusätzliche Honorare für besondere Zahlungen gemäß Ziffer VIII des Tarifvertrags und etwaige Boni gemäß Ziffer XI Buchstabe des Tarifvertrags.

Für den Jahresurlaub ist Abschnitt VII des geltenden Tarifvertrages maßgebend. Normale Arbeitszeit: Gemäß Punkt IV des Tarifvertrags wurde die folgende Wochenregelarbeitszeit vereinbart: Name des Tarifvertrages und Verpflichtungsort: Der Tarifvertrag für Arbeitnehmer in Fahrausbildungen in Österreich ist auf das bestehende Beschäftigungsverhältnis anwendbar.