Dazu gehören ein persönliches Profil für 59,00?, der Online-Guide für 15,00?, die Kontaktgarantie (10 Kontakte), das Einlesen und Versenden von Kontakten, der Fotoservice, der wissenschaftliche Personentest, maximaler Schutz der Daten, Recherchekriterien, neue Partnerempfehlungen und der Bildaustausch. Grundlage des Vertrages waren auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Elite Medianet in Deutschland. Darin wurde unter anderem festgestellt: "(....) Die Frist für die ordentliche Kündigung der gebührenpflichtigen Mitglieder (sog. V IP/Premium-Mitgliedschaft) resultiert aus den produktbezogenen "Vertragsinhalten", die im Zuge des Bestellprozesses durch den Benutzer rückbestätigt werden.
Der Austritt aus der VIP/Premium-Mitgliedschaft erfordert zu seiner Gültigkeit die schriftliche Form und ist an die Adresse der Elite Medianet GesmbH (.....) zu adressieren. Eine Stornierung per Telefax oder E-Mail ist aus Gründen der Sicherheit derzeit nicht möglich. Darüber hinaus ist der Benutzer über das Kundenzentrum zur Kündigung des Vertrages im Internet ermächtigt. Bei einer eindeutigen Zuweisung sollte die Kündigung des Auftraggebers die folgenden Informationen enthalten:
Daher überprüfen wir, wie viele der zugesicherten Verträge (10 Kontakte) von Ihnen innerhalb der Rücktrittsfrist verwirklicht wurden. Nach der Weigerung des Beklagten, dies zu tun, weil die Kündigung nicht ordnungsgemäß war, schickte der Antragsteller die Stellungnahme noch einmal per Post. Die AG Hamburg hat nun zu Recht entschieden und dem Antragsteller eine Klage gemäß § 355 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 355 Abs. 3 S. 1 S. 1 eingereicht.
Dem Beschwerdeführer stand ein Widerspruchsrecht nach 312g Abs. 1 BGB zu und erklÃ??rte dies als rechtswirksam. Darüber hinaus entschied das Bundesgericht, dass die "Kündigung" des Beschwerdeführers als Rücktrittserklärung interpretiert werden kann. Nach § 355 Abs. 1 S. 3 S. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) genügt eine solche Bestimmung, dass aus der Erklärung hervorgeht, dass der Konsument den Kaufvertrag nicht mehr als gültig annehmen will.
Ausdrücke wie " Ich beende hierin", " Widerrufe ", " Beenden " oder " Herausforderung " würden einer solchen Interpretation nicht im Weg stehen. Zudem muss der KlÃ?ger seinen AnsprÃ?chen gegen den Beklagten nicht um einen Schadenersatzanspruch von Elitepartner reduzieren. de. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers von Elitepartner. de wurde festgestellt, dass sich Elitepartner. de im Widerrufsfall das Recht vorbehält, einen Schadenersatzanspruch zu erheben, der nach Auffassung des Gerichtes für die digitalen Angebote jedoch nicht nach 357 Abs. 9 BGB vorkommt.
Obwohl der Konzept der digitalen Angebote nicht rechtlich definiert ist, stellte das Gericht fest, dass dies sowohl das Personenprofil, den Online-Dating-Leitfaden als auch die Verwendung des Internet-Portals durch die Beklagte umfasst, um Partner zu finden und andere Dating-Websites zu kontaktieren. Auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Antragsgegnerin ergibt sich nichts anderes, da die in den im Auftrag enthaltenen "Vertragsinhalten" enthaltenen Bestimmungen über die Berechnung des Wertersatzes wirkungslos sind.
Dabei hat das Bundesgericht sowohl gegen 361 Abs. 2 S. 1 BGB als auch gegen 307 Abs. 1 S. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen. Der Kunde weicht in diesem Fall von der rechtlichen Bestimmung zur Ermittlung der Wertvergütung ( 357 Abs. 8 S. 4 BGB) und dem Ausschluss von der Wertvergütungspflicht ( 357 Abs. 9 BGB) zum Schaden des anderen ab.
Dies wird durch die Verordnung noch deutlicher, nach der zusätzlich eine Entschädigung im Verhätnis der beanspruchten Kontaktpersonen zu den vom Antragsgegner gewährleisteten 10 Kontakten zu leisten ist. In diesem Fall ist die Verwendung von Contact der Fall, dass der Zugang zu einem anderen Glied über die Website des Antragsgegners hergestellt wurde. Demzufolge müssen die Kundinnen und Servicekunden des Antragsgegners einen Mehrheitsanteil der für 6 Kalendermonate als Wertsubstitution festgelegten Vergütung durch Versenden von Mitteilungen an wenige andere Angeklagte innerhalb weniger Tage ausgleichen. Die vom Antragsgegner gewährleistete Mindestzahl von Kontakten stellt jedoch offensichtlich nicht den Kernbestandteil des Leistungszuspruchs des Antragsgegners dar; die Partnerschleife über Elitepartner.de jedoch.
In diesem Fall macht die Wertsicherungsregelung des Antragsgegners die Wahrnehmung des Widerrufsrechtes für den Auftraggeber unwirtschaftlich und wertet sein Widerspruchsrecht ab.