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Rücktrittsrecht: ElitePartner muss Gelder zurueckzahlen.

15.06.2013, 14:00 UhrDie Kunden von elitepartner.de bekommen ihr Bargeld zurück, wenn sie von ihrem Rücktrittsrecht gebrauch machen. â??ist zeitgemÃ??Ã? und einfach: Behandelt ein paar der gestellten Stellen, stellt Kontoinformationen zur VerfÃ?gung und schon bald wird der Traumpartner neben euch sein. Nach deutschem Recht besteht ein Rücktrittsrecht für Verträge:: Verträge: Kündigt der Dienstleister innerhalb von 14 Tagen nach der Website Kündigung erhält, wird der Mietvertrag ohne weitere Verpflichtungen gekündigt. Die 99. auf zurückverlangen.

Aber Elitepartner hält offen eine Hintertürchen: Sie ist unter standardmäÃ?ig gesperrt. Der bürgerliche Code of Law bestimmt, dass der Endverbraucher auf das Recht zum Widerruf ausdrücklichen aufgeben kann. Wenn Sie Kästchen besuchen, müssen Sie im Fall einer Stornierung noch 99. Neben ElitePartner sorgte auch partnersuche.de für unangenehme Aufmerksamkeit: Die mit partnersuche.de ein 14-tägiges Schupperangebot für 4,90 EUR und nicht pünktlich kündigt, 474 EUR finden sich in einem Zweijahresvertrag wieder für

Bisher benötigte ElitePartner ein schriftliches Kündigung auf Deutsch, obwohl die Registrierung ganz unkompliziert über das Web unter über erfolgen konnte. Dieser Abschnitt wurde für ineffektiv erklärt, der Auftraggeber kann ab sofort den Namen Kündigung auch im dortigen Internet einrichten. Im ElitePartner AGB bedeutet dies, dass ein fristloses Kündigung mit Erhöhung des Mitgliedsbeiträge möglich ist, in begründeten existiert Einzelfällen (....) die Möglichkeit, verhältnismäßig Rückerstattungsansprüche auf gewährenâ??.

Das heißt: Eine unmittelbare Kündigung ist unter Umständen zulässig, die Mitgliedsbeiträge müssen im ungünstigsten Falle aber dennoch bezahlt werden!

Ungeachtet des Widerrufs durch Elitepartner?

Ich habe am 30.9. 2009 spontan einen Premium-Account für 179,40? bei Elitepartner.de bestellt. Elitepartner hat auch den Rücktritt akzeptiert, nur Sie lehnen mir die Rückerstattung des vollen Betrags ab. Für die Vorbereitung einer sogenannten Persöhnlichkeitsanalyse will Elitepartner eine Vergütung von 99 Euro behalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten folgenden Paragraphen, auf den Elitepartner verweist: "Die einzeln angefertigte detaillierte Wissenschaftspersönlichkeitsanalyse ist eine nach Kundenspezifikationen angefertigte und auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnittene Dienstleistung.

"Jetzt habe ich die Personalitätsanalyse noch am 31.9. um 23:36 Uhr erhalten, exakt zur selben Zeit, als die Abrechnung an mich geschickt wurde (beide nach E-Mail-Zeitstempel). Ich habe die Bestätigungsmail meiner Zugehörigkeit am 31. September um 23:58 Uhr erhalten. Aber auch der Kostenvoranschlag von 99?, nicht in den AGB, sondern in den sogenannten Vertragskonditionen, die ich wahrscheinlich noch einmal bekräftigt habe, aber jetzt nicht mehr sehen kann.

Die bisherige E-Mail-Korrespondenz mit Elitepartner habe ich hier noch einmal kurz zusammengefasst: " Ich habe folgendes beantwortet: "Ich kann Ihre Mitteilung nicht so annehmen. Bleib, war also kaum möglich. komm. sind invalide. Ich bevor Sie sie dadurch verlassen und meinen Account loesch. Die Abbuchungsermächtigung entnehme ich hierdurch von meinem Konto. Zuvor, bis zur Abklärung der zurückgebuchten Fakten.

"Ich habe die folgende E-Mail erhalten: und einen Verweis auf die oben erwähnte Position in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Benachrichtigung, dass bereits Gelder von meinem Konto eingezogen wurden. Es kann nicht von einem separaten Beschluss zur Erstellung dieser Analyse" und zur Bezahlung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesprochen werden. "Heute habe ich eine weitere E-Mail mit dem Verweis auf die Auftragsbedingungen erhalten, in der behauptet wird (für mich im Augenblick nicht mehr nachprüfbar), dass das hier stand: inklusive, gesendet wird.

"Und die Anmerkung, dass Elitepartner unter keinen Umständen auf die 99? verzichtet und ob ich mit den erwähnten Konditionen übereinstimme. Die wichtigsten Punkte, warum ich nicht wirklich dazu in der Lage bin (trotz meiner eigenen Dummheit), die 99 zu zahlen, sind daher: Erstens: Die Möglichkeit eines Widerspruchs, ohne diese Mehrkosten. Jetzt meine Fragen: Kann ich auf einer oder gar beiden dieser Positionen stehen oder soll ich die 99? zahlen und die Konditionen von Elitepartner einhalten?

Wäre ich angesichts der Tatsache, dass das Guthaben heute von meinem Konto eingezogen wurde, auch daran interessiert, ob ich es zurückverrechnen könnte und sollte? Lieber Fragesteller, im Prinzip haben Sie eigentlich ein Rücktrittsrecht. Allerdings ist die Bestimmung in der Widerrufsbelehrung insofern eigentlich schwierig, als das Recht auf Widerruf verfrüht verfällt, wenn der Auftrag auf Verlangen beider Parteien vor Wahrung des Widerrufsrechts bereits vollständig ausgeführt worden ist (siehe auch Paragraph 301d Absatz 2 BGB).

Es besteht jedoch die Gefahr, dass Sie die Ausgaben nicht bezahlen, wenn Sie sie nicht kennen. Bestellung, ich habe den Gegenstand mit jedem angegeben: 29. Sept. 2009 23:51 (Ihre Anmeldung bei ElitePartner.de, musste anklicken, um den Eingang zu bestÃ?tigen. Im Mail von 23:51 Uhr wird mir dann die Premiummitgliedschaft zugesagt. aus den nachfolgenden Schritten: hat nachgelesen.

Gesellschafteranfragen, unbegrenzte Kontaktrechte, 20 garantierte Ansprechpartner, Bildaustausch, umfangreiche Persönlichkeitsanalysen. 14 Tage Widerrufsrecht." Du hast die Personalanalyse zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. Widerrufsbelehrung bereits erlangt. Erst später wurde die Zugehörigkeit bescheinigt, so dass Ihnen die Gelegenheit verwehrt wurde, den Service zu kündigen. Der Amtsgerichtshof Berlin-Mitte, 23.10.2008, 16 C 123/08, hat folgende (aber noch zur bisherigen Regelung) entschieden: "Der Sicherungszweck des 312 d BGB besteht darin, dass dem Konsumenten die Gelegenheit zur Auflösung vor der Vertragsdurchführung eingeräumt wird, weil er vor der Vertragsdurchführung nicht die Gelegenheit hat, die QualitÃ?t der VertragsdurchfÃ?hrung zu Ã?berprÃ?fen.

Ein solcher Schutzvermerk wird verweigert, wenn dem Nutzer die Wahlmöglichkeit vorenthalten wird, einen Teildienst für die noch nicht erbringenden Leistungsteile abzulehnen (Staudinger/Thüsing, a.a.O.). In der Praxis könnte ein Dienstleister oft die Informationspflicht gegenüber dem Endverbraucher vermeiden, wenn er den Endverbraucher überhaupt nicht informiert und mit der Erbringung der Leistung mit der Einwilligung des Endverbrauchers eintritt, der über sein Rücktrittsrecht nicht informiert wurde.

"â??Das Schiedsgericht geht also von Spaltbarkeit aus, d.h. wenn es vor der Einwilligung nicht informiert wurde, kommt es darauf an, was bereits bereitgestellt wurde und was nicht. Sie haben daher nach entsprechender Interpretation des Gerichts auch in der Persönlichen Analyse das Recht auf Widerruf. Auf jeden Fall sollte hier eine außertechnische Einigung erzielt werden, zumal das Widerspruchsrecht erst 2 Monaten besteht und damit Rechtsunsicherheit vor dem Gerichtshof herrschen würde.