¿Direct Carrier Billing¿, was ist das? Zahlen per Handyrechnung - praktikabel, aber mit einem schlechten Selbstbild. Bei der Bezahlung per Handyrechnung gibt es viele Beteiligte, von denen Sie nichts wissen. Woher bekommt der Dritte sein Kapital? Bei der Direktabrechnung werden Geschäftswerte veräußert. Woher bekommt der Dritte die Rufnummer? Anwendungen und Direktabrechnung: Sie können auch innerhalb von Anwendungen zu "Websites kaufen" gehen.
In einer Streitigkeit werden die Mandanten oft von einem zum anderen weitergeleitet. Einige Sachen kannst du mit deinem Mobiltelefon zahlen. Auf der Mobiltelefonrechnung stehen dann die anfallenden Gebühren - daher der Terminus "Direct Carrier Billing", was "direkte Rechnungsstellung über den Mobilfunkanbieter" bedeutet. Spätestens bis zum Beginn des Jahres 2016 haben die Verbraucher auf ihren Mobilfunkrechnungen oft Mengen für Waren und Dienstleistungen gefunden, die sie nie bewußt erworben hatten.
Abschlüsse waren nicht verständlich, und es wurden keine Auflösungsmöglichkeiten erwähnt. Die Mobilfunkbetreiber haben seit dem Frühjahr 2016 schwerwiegende Massnahmen zur Betrugsbekämpfung getroffen. Damit Sie dies begreifen können, müssen Sie wissen, was im Hintergund geschieht, wenn Sie mit Ihrer Rufnummer auszahlen. Zusätzlich zum Endverbraucher, der die Abrechnung am Ende begleichen soll, und dem Mobilfunkbetreiber, der die Abrechnung ausstellt, sind an der Zahlung per Mobilfunknummer zumindest zwei weitere Beteiligte beteiligt.
Wer Waren verkauft und über Handynummern abrechnet, wird "Drittanbieter" genannt - zum Beispiel ein Spieleanbieter, der seine Spiele im Netz bereitstellt. Die Bezeichnung ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich um einen Dienst handelt, der nicht vom Mobilfunkbetreiber selbst (das wäre der ursprüngliche Anbieter) oder von einem vom ursprünglichen Betreiber beauftragten Dienstleistungsunternehmen (das wäre der zweite Anbieter) kommt.
Für die von ihm angebotenen Informationen und deren Darstellung auf seiner Website ist der jeweilige Anbieter allein zuständig. Um bei einem Fremdanbieter über die Mobilfunknummer fakturieren zu können, muss der Mobilfunkbetreiber diese zunächst aktivieren. Mobilfunkbetreiber funktionieren jedoch nicht mit jedem individuellen Fremdanbieter, sondern nur mit so genannten Zuschauern. Als Aggregator gelten Gesellschaften, die als Vermittler zwischen Mobilfunkbetreibern und Dritten fungieren.
Drittparteien müssen sich bei einem Anbieter abmelden. Dabei wird der Fremdanbieter über ein spezielles Verfahren bei den Mobilfunkbetreibern registriert. Drittparteien im In- und Ausland sind rechtlich dazu angehalten, einen so genannten "berechtigten Empfänger" in Deutschland zu benennen. Die Mobilfunkbetreiber in Deutschland kooperieren nach eigenen Informationen mit rund fünfzig unterschiedlichen Zuschlaggebern. Die Kaufvereinbarung kommt zustande, wenn der Käufer mit der Rufnummer wie beim üblichen Einkauf im Netz bezahlt: durch Antippen oder Anklicken einer bestimmten Taste.
Wurde ein Einkaufsvertrag abgeschlossen, existiert er zunächst nur zwischen dem Benutzer und dem Drittanbieter. In diesem Fall wird er nur zwischen dem Benutzer und dem Anbieter abgeschlossen. Durch diesen Auftrag entsteht ein Anspruch, d.h. ein Betrag, den der Benutzer dem dritten Anbieter gegenüber hat. Der Dritte veräußert diese Forderungen dann an den Zuschlaggeber, der sie seinerseits an den Mobilfunkbetreiber aushändigt. Natürlich muss der Dritte aber auch dem Mobilfunkbetreiber sagen, von wem er das Geldbeträge verlangen soll.
Weil sich der Benutzer beim Kauf nicht mit seinem eigenen Vornamen oder seiner eigenen Anschrift registriert hat, ist dem Drittanbieter nicht bekannt, wer er/sie ist. Er gibt diese an den Mobilfunkbetreiber weiter, der sie dem passenden Interessenten mit Angabe von Ort und Anschrift zuweisen kann. Sobald der Mobilfunkbetreiber den Verbraucher anhand der Rufnummer ermittelt hat, wird der Preis in der nÃ??chsten Handyrechnung ausgewiesen.
Die Art und Weise, wie der Drittanbieter die Rufnummer erhält, ist davon abhängig, wie das Mobiltelefon mit dem Netz verbunden ist. Falls Ihr Handy über ein WLAN mit dem Netz verbunden ist, kann Ihre Rufnummer nicht gleichzeitig an den Drittanbieter übermittelt werden. Wenigstens müssen Sie Ihre Rufnummer irgendwoher tippen, eine Textnachricht empfangen und einen Kode eintragen.
Wenn die Website beim Mobilfunkanbieter als Direktabrechnungspartner registriert ist, wird die Rufnummer übermittelt - ohne dass der Benutzer es merkt oder etwas dagegen unternehmen muss. Weil diese entweder vom Drittanbieter, vom Netzbetreiber oder (bei Vodafone) vom Sender "Number mobile" stammen, werden sie oft als Spam betrachtet und unwiderruflich ausgelesen.
Allerdings kann der Drittanbieter Serverlogs bereitstellen, die anzeigen, dass sich das Kundengerät auf der Website des Drittanbieters befindet und die Schaltfläche dort angeklickt wurde. Sie können auch Anwendungen auf Ihrem Handy verwenden, um auf Websites mit Direktabrechnungsangeboten zu gelangen. Für jeden Anspruch trifft prinzipiell zu: Wer den Anspruch geltend macht, muss auch seine Berechtigung beweisen und aussprechen.
Mit anderen Worten, wenn Ihr Mobilfunkbetreiber Ihnen einen Geldbetrag berechnet und Sie nicht wissen, wozu er dient, müssen Sie Berufung einlegen. In diesem Fall müssen Sie sich an die zuständigen Behörden wenden. Anschließend muss der Mobilfunkbetreiber den Nachweis des Vertragsabschlusses erbringen und exakt angeben, für welche Dienstleistung der Anspruch besteht. Gerade das haben Mobilfunkbetreiber in der Praxis oft nicht geleistet. Vielmehr überwiesen sie die Nutzer an den Drittanbieter oder -aggregat, um das Problem zu lösen, beharrten aber zugleich auf der Nachfrage.
Derjenige, der eine Anforderung macht, sagt das Schiedsgericht, muss auch für was entscheiden. Die Nutzer sollten sich daher nicht an Dritte weiterleiten lassen, solange der Mobilfunkbetreiber den Antrag stell. Auch die Mobilfunkbetreiber haben nach eigenen Informationen ihre Praktiken in dieser Hinsicht umgestellt.