Diejenigen, die Sozialleistungen oder Arbeitslosenunterstützung II erhalten, erhalten ab Jänner 2016 mehr Mittel. Die Normaltarife für Singles werden von 399 auf 404 EUR pro Person und pro Tag erhöht. Das Grundgeld für Kleinkinder wird um drei und für junge Menschen um vier Euros pro Tag erhöht. Anfang 2016 werden die Sozialleistungen für alle erhöht, die ihren Unterhalt nicht selbst verdienen können.
Dies betrifft die soziale Unterstützung, die Grundversorgung für Arbeitssuchende und die Grundversorgung für das hohe Lebensalter und die verminderte Erwerbsfähigkeit. Asylsuchende erhalten auch einen höheren Leistungsanspruch. Die Standardtarife sind ab dem 31. Dezember 2016 gültig (Veränderung gegenüber 2015 in Klammern): Die Übernachtungs- und Heizkosten werden immer in gleicher Weise wie die tatsächlich entstandenen Ausgaben bezahlt, soweit sie vertretbar sind.
Außerdem werden die Sozialleistungen für Antragsteller ab dem ersten Januar 2016 von 359 auf 364 EUR für einen einzigen Antragsteller erhöht. Das sind 70 vom Hundert der Preis- und 30 vom Hundert der Netto-Lohnentwicklung. Der Preis für Waren und Dienste, die für ein humanes Mindesteinkommen von Bedeutung sind, wird vom Statistischen Bundesamt festgelegt.
Die Nettolohnentwicklung wird ebenfalls vom Statistikamt ermittelt. Stattdessen wird vom Statistikamt ein Sonderpreisindex erstellt. Dabei wird nur die Wertentwicklung von Waren und Leistungen für den regelmäßigen Bedarf betrachtet.