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Zypern20. Feb. 19951. Jun. 1995 Folgende Länder sind dem Abkommen beigetreten: 1) Mit Deklaration vom 18. Juni 2003 hat die BRD gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens einen Einwand gegen den Beitritt Guatemalas erhoben. Die Niederlande haben mit Deklaration vom 17. Mai 2003 gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Zugang Guatemalas erhoben.
Kanada hat mit Deklaration vom 24. Juni 2003 gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Zugang Guatemalas erhoben. Spanien hat mit Deklaration vom 24. Juni 2003 gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Zugang Guatemalas erhoben. Großbritannien hat mit Deklaration vom 24. Juni 2003 gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Zugang Guatemalas erhoben.
2 ) Mit Deklaration vom 24. Mai 2004 erhob die BRD gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Zugang Guineas. 3 ) Mit Deklaration vom 14. Januar 2005 hat das Königreich der Niederlande gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den EU-Beitritt Belizes erhoben.
Der Einwand des Königreichs der Niederlande wurde mit Deklaration vom 29. August 2007 zurückgezogen. 4 ) Mit Deklaration vom 26. Oktober 2006 hat die BRD gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den EU-Beitritt Malis erhoben. Durch Deklaration vom 2008 hat die Bundesregierung ihren Widerspruch zurückgezogen.
Die Niederlande haben mit Deklaration vom 26. Juli 2006 gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Beitritt Malis erhoben. Der Einwand des Königreichs der Niederlande wurde mit Deklaration vom 28. Juli 2007 zurückgezogen. 5 ) Mit Deklaration vom 29. Juli 2007 hat die BRD gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Widerspruch gegen den Beitritt der Dom.
Durch Deklaration vom 31. Juni 2008 hat die Bundesregierung ihren Widerspruch zurückgezogen. Jänner 2007 legte das Königreich der Niederlande gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den EU-Beitritt der DDR vor. Die Niederlande haben mit Deklaration vom 28. September 2007 ihren Widerspruch zurückgezogen.
6 ) Mit Deklaration vom 17. Oktober 2007 hat die Bundesregierung gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Widerspruch gegen den Beitritt Kambodschas einlegt. Die Niederlande haben mit Deklaration vom 22. Oktober 2007 gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Zugang Kambodschas erhoben.
Großbritannien hat mit Deklaration vom 12. November 2007 gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Beitritt Kambodschas erhoben. 7 ) Mit Deklaration vom 27. Februar 2008 hat die Bundesregierung gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Widerspruch gegen den EU-Beitritt Armeniens einlegt.
Durch Deklaration vom 26. Jänner 2009 hat die Bundesregierung ihren Widerspruch zurückgezogen. Die Niederlande haben mit Deklaration vom 28. Juli 2007 gemäß Art. 44 Abs. 3 des Abkommens Einwände gegen den Zugang Armeniens erhoben. Durch Deklaration vom 28. Dezember 2010 hat das niederländische Reich seinen Widerspruch zurückgezogen.
Einwendungen gegen den Eintritt der Ruandischen Föderation gemäß Art. 44 Abs. 3 HAÜ hat die Bundesregierung mit Deklaration vom 14. November 2012 erhoben. 9 ) Mit Deklaration vom 28. Februar 2013 erhob die BRD gemäß Art. 44 Abs. 3 HAÜ Widerspruch gegen den Beitritt des Königreichs Lesotho. 2 ) Die Bundesregierung hat gegen den Antrag auf Aufnahme des Königreichs Libanon Widerspruch einlegt.
Nach Artikel 44 Absatz 3 des Abkommens ist das Abkommen nur auf die Beziehung zwischen dem Beitrittsstaat und den Mitgliedstaaten anzuwenden, die innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der in Artikel 48 Absatz 3 des Abkommens geregelten Notifizierung keinen Einwand gegen den Beitritt haben.