Ich wollte eine kostenlose 50 Euro BezahlsafeCard über die Website GutscheinCrew.com erhalten. Ich hatte ein Tutorium über YT gelesen und wollte es testen, wurde dann auf eine Webseite umgeleitet, wo ich meine Telefonnummer eintragen und die TAN zur Bestätigung eintragen musste. Ich habe jetzt ein Abonnement für Applicateka. Der 50? PSC wurde mir nicht zugerechnet und ich muss jetzt 6,99 pro Kalenderwoche für nichts oder meine Erziehungsberechtigten bezahlen.
Nach Erhalt meiner 50 war vorgesehen, dass ich das Abonnement ganz unkompliziert auflöse. So ging ich gleich auf die Seiten / Storno / Nummer. Danach hieß es: "Sie haben sich mit Erfolg vom Applicateka Dienst abmeldet. Muss meine Familie jetzt einmal für 6,99 bezahlen? Ich benötige dringende Unterstützung! Hallo, ich habe gerade nach einem Debugging mit Hearzkasper auch die Ass-Karte herausgezogen, dann sollte ich, ich habe den Namen Applicateka, in Googles recherscherscherschiert, und festgestellt, dass bereits vor der Lüge auftrat. Dann bin ich wieder auf der Seit.... dann bin ich zurück und wollte sie auslöschen, und die Seitenkarte wurde gleich geöffnet, mit dem Verweis alles bestaetigt.
Nach einer halben Std. erhalte ich nun innerhalb einer weiteren Min. 2 weitere Nachrichten ohne dass ich schon mal im Netz war. Nochmals 2 Stück einmal Mobibom mit 4,99 EUR und einmal Applicateka mit 6,00 EUR je für eine Woch. Ich habe nun das Fremdschloss im Kundenzentrum auf direktem Weg aufgebaut, jedenfalls hoffentlich.
In der Kundenzentrale können Sie bereits unter der Geschäftsübersicht den Oberabzocke ausmachen. Da ich noch nichts erledigt habe, möchte ich nicht, dass meine Handyrechnung damit abgebucht wird. Muss ich jetzt etwas stornieren, was ich nicht erledigt habe, oder können diese Kriminellen durch das Fremdschloss nicht mehr bezahlen?
Ablocke Abo-Falle - Wie betroffen sind Handy-Nutzer sich verteidigen - Digital
Anwälte empfehlen, sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zu verteidigen. Opener sollten den Mobilfunkbetreiber bitten, die Drittgebühren zu stornieren - und zwar in schriftlicher Form. Sie haben nicht nur ungerechtfertigte Ansprüche gezahlt, sondern ihr Schweigen ermöglicht es den Mobilfunkbetreibern, ohne hinreichende Kontrollen durch Dritte fortzufahren. Die betroffenen Kundinnen und -kundinnen weisen sie an den Drittanbieter mit dem Vermerk, dass sie nicht dafür haften.
"Letztlich heißt das, dass ein Mobilfunkbetreiber in der Praxis in der Regel keine Rechtsgrundlage hat, um Drittleistungen auf der Mobilfunkrechnung abzurechnen", meint Hollweck in einem Reiseführer. Wenn Sie auf Ihrer Mobilfunkrechnung unbefugte Ansprüche feststellen, sollten Sie nicht gleich den beanstandeten Wert oder gar die gesamte Abrechnung zurückbelasten - dann müssen Sie sich möglicherweise an Inkassounternehmen wenden, oder der Mietvertrag wird schließlich beendet.
Sie sollten daher zunächst der vollständigen falschen Abrechnung widerstehen, sich an den Mobilfunkanbieter schreiben und ihn bitten, die Beträge Dritter zu stornieren. Nachdem der Anbieter die Artikel in die Abrechnung aufgenommen hat (und in der Regelfall bereits im Voraus an den Drittanbieter gezahlt hat), ist er zur Erstattung der streitigen Ansprüche verpflichtet.
Zugleich sollten sich die Kundinnen und kunden mit dem Drittanbieter in schriftlicher Form in Verbindung setzen, um das angebliche Abonnement wegen Irreführung zu bestreiten, eine genaue Beschreibung der Dienstleistung zu fordern und die Ansprüche abzuweisen. Sie sollten in der Lage sein, dieses Anschreiben zusammen mit ihrer späteren Erwiderung an ihren Mobilfunkbetreiber als zusätzliche Möglichkeit des Drucks vorzulegen. Ein Widerruf des Abonnements wird in der Regelfall ohne Zögern akzeptiert, die Erstattung durch den Mobilfunkbetreiber nicht.
Letztendlich behält sich der Kunde bei einem korrekten Rücktritt die Option einer ausserordentlichen Vertragsauflösung vor.