Die Ergebnisse sind eindeutig: Die nationalen und internationalen Forschungsergebnisse des Dossiers "Adoptionen in Deutschland" stimmen darin überein, dass sich sowohl gleichgeschlechtlich erwachsene als auch gemischt geschlechtliche Eltern ausbilden. Zukünftig dürfen auch homosexuelle Ehepaare zusammen ein gemeinsames Adoptivkind werden. Der niedersächsische Bundesrat hatte im Herbst 2015 den Gesetzesentwurf zur Gleichberechtigung homosexueller Ehen vorgelegt.
Die juristische und soziale Gleichberechtigung von LSBTI* Personen wurde durch verschiedene Maßnahmen, Events und Forschungsprojekte gefördert. Das Themenjahr konzentriert sich auf die Gleichberechtigung im Ehe- und Adoptionsrecht, Erziehung und Beruf sowie auf die Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen im Alltagsleben. In der nach Themengebieten und Alter sortierten Liste der Bücher wird kindgerechtes Wissen über sexuelle und geschlechtsspezifische Unterschiede und Regenbogen-Familien transportiert.
Mit Beginn des Monats Juni 2015 wurde das Beratungsprojekt "Beratungskompetenz zu Regenbogen-Familien - Anforderungen und Potentiale in der professionellen Unterstützung" des Schwulen- und Lesbenvereins in Deutschland (LSVD) aufgesetzt. Das dreijährige bundesweite Modellvorhaben zielt darauf ab, die Kompetenzen der Familienberatungszentren in der Betreuung von gleichgeschlechtlich lebenden Müttern und Vätern zu stärken. Homosexuelle und lesbische Frauen sind die besten Familien?
Obwohl die gesetzliche Gleichberechtigung von Homosexuellen und lesbischen Menschen weit fortgeschritten ist, polarisiert die Regenbogenfamilie weiter. Doch ist die Annahme von Regenbogen-Familien wirklich das Ende für die Traditionsfamilie? Inwiefern realisieren die homosexuellen Ehepaare ihren Wunsch nach Kindern, wie gehen sie mit Widerstand um und wie entwickelt sich ihr Kind? Inwiefern verhandelt man die Gleichberechtigung von schwul-lesbischen Familienprojekten in Deutschland?
Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die sukzessive Verabschiedung gleichgeschlechtlicher Personengesellschaften im Jahr 2014 hat der Schweizerische Nationalrat dem Gesetz zugestimmt: Homosexuelle und lesbische Menschen können nun auch später ein bereits von ihrem registrierten Partner angenommenes Adoptivkind mitnehmen. Bisher war eine solche sukzessive Verabschiedung nur für heterosexuelle Paare zulässig. Bis auf weiteres wird es für die gleichgeschlechtlichen Partner nicht möglich sein, ein gemeinsames Adoptivkind zu haben.
Erfahren die mit lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Kindern aufwachsenden Mütter und Väter Diskriminierung in der schulischen Ausbildung? Mit welchen Methoden gehen sie damit um?