Schriftliche Kündigung Email

Geschriebene Kündigungs-E-Mail

"Wir akzeptieren nur schriftliche Kündigungen." Für eine Kündigung reichen dann E-Mail, Fax oder sogar SMS aus. Zahlreiche arbeitsrechtliche Erklärungen sind nur in schriftlicher Form rechtswirksam. Sie sollten jedoch auf eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung bestehen.

Reicht eine Stornierung per E-Mail aus?

Wir gehen davon aus, dass im aktuellen Internet-Verkehr auch für den wichtigen Schriftverkehr per E-Mail gesorgt werden kann. Bei den meisten Rechtsgeschäften, wie z.B. der Beendigung eines Vertrags, sollte die Kündigung jedoch weiterhin in schriftlicher Form und per Post erfolgen. Die Kündigung muss jedoch in der Regel auf dem Postweg erfolgen. der Kündigung. Insbesondere diejenigen, die einen Arbeitsvertrag beenden wollen, sollten sich zunächst über die erforderlichen Kündigungsfristen und Kündigungsformen unterrichten.

In vielen Verträgen oder Allgemeinen Bedingungen sind Kündigungsklauseln enthalten. Die Rechtsgültigkeit der Kündigung kann der Konsument per Post oder E-Mail und ohne Unterzeichnung anhand des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedinungen des Geschäftspartners nachlesen. Wenn hier eine "Textform" verfasst ist, heißt das, dass auch eine Kündigung per E-Mail möglich ist.

Auch in diesem Falle muss die Kündigung in schriftlicher Form ausgesprochen werden, eine handschriftliche Unterzeichnung ist jedoch nicht erforderlich. Neben dem Klassiker begreift der Publizist unter SMS auch eine E-Mail ohne Autogramm und eine SMS. Ist dagegen für beide Parteien die "Schriftform" erforderlich, ist eine handschriftliche oder in einer E-Mail eine so genannte qualifizierende elekrt. b) eine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich.

Insbesondere die qualifizierende digitale Unterschrift wird jedoch kaum eingesetzt, da sowohl der Autor als auch der Adressat der E-Mail einen Unterschriftenschlüssel, einen entsprechenden Kartenleser und eine PIN-Nummer benötigt. Eine Kündigung per E-Mail ist nur unter Einhaltung dieser schriftlichen Formalitäten möglich. Obwohl es Einzelurteile gibt, in denen beschlossen wurde, dass die Kündigung eines Vertrages im Falle einer vertragsgemäßen schriftlichen Form auch per E-Mail und ohne digitale Unterschrift rechtswirksam ist, ist die Stellungnahme noch keine konsolidierte Fallstricken.

Die gesetzlichen Bestimmungen beharren zum Teil auch auf der traditionellen schriftlichen Form, wie z.B. die Beendigung von Arbeits- und Mietansprüchen. Eine Kündigung des Vertrages per E-Mail ist daher zur Zeit nicht sinnvoll. Dabei darf nicht übersehen werden, dass der Versender einer E-Mail nicht nachweisen kann, dass die E-Mail auch wirklich beim Adressaten angekommen ist.

Zur Vermeidung von Konflikten sollte daher die Kündigung in jedem Falle auch per Post erfolgen. Der Kündiger ist in diesem Falle noch auf der gesicherten Strecke. Hast du irgendwelche Probleme mit deinem Rücktritt?