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Es ist dem Betreiber verboten, E-Mail-Marketing zu betreiben, es sei denn, die Zentrale hat dem explizit in schriftlicher oder textlicher Form zugestimmt. Es ist dem Betreiber verboten, E-Mail-Marketing zu betreiben, es sei denn, die Zentrale hat dem explizit in schriftlicher oder textlicher Form zugestimmt. Sofern der Betreiber E-Mail-Marketing durchführen darf, bekennt er sich zu den nachfolgenden Grundsätzen: Die Betreiber müssen eigene mittlere Zielseiten einrichten. E-Mails werden nur an diejenigen verschickt, die ihre Einwilligung zum Empfang von Werbe-E-Mails per rechtsverbindlichem Double Opt-In erteilt haben:

Im Falle von Anfragen von Kunden muss der Absender in der Lage sein, vollständige Angaben darüber zu machen, wann und wo das entsprechende Double Opt-in eingereicht wurde. Schickt der/die WebmasterIn über mehrere Verteilerlisten oder kooperiert der/die WebmasterIn mit anderen AbsenderIn, sollte eine doppelte Zustellung an die selbe E-Mail-Adresse so weit wie möglich vermieden werden. Die Webmasterin informiert die Zentrale darüber, wie der Webmaster oder seine verbundenen Unternehmen oder Listeninhaber, die im Namen des Webmasters Werbe-E-Mails verschicken, die für die entsprechende Anwendung verwendete E-Mail-Adresse empfangen haben.

Teilnahmeberechtigt sind Spediteure aus Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. E-Mails im Namen der Zentrale werden ausschliesslich als Empfehlungs-E-Mails verschickt, d.h. der Sender fungiert als Sender. Die Webmasterin gibt der Zentrale einen aktuellen Überblick über "Realnames" zur Einsicht. Vom Sender werden ein Abmeldetext und ein Abmeldelink zur VerfÃ?gung gestellt; die Kündigung muss ohne Umlenkung möglich sein: kein Double Opt-out oder Anmeldezwang).

Die Webmasterin ist dazu angehalten, die Zentrale über alle E-Mail-Adressen zu informieren, deren Besitzer den Abmeldelink aktiviert haben. Sollen andere als die von der Zentrale bereitgestellten Vorlagen verwendet werden, ist der Betreiber dazu angehalten, diese Vorlagen von der Zentrale freizugeben. Spätere Veränderungen in der Vorlage sind immer mit der Zentrale zu besprechen.

Sollen nach der Veröffentlichung ohne Vereinbarung Veränderungen erfolgen, so obliegt die Verantwortlichkeit für die Veränderungen dem Anbieter. Darüber hinaus wird jeder neue Absender oder Listenbesitzer von der Zentrale freigegeben. Vor dem Absenden eines Angebots durch einen neuen Absender oder Listenbesitzer aus der Zentrale macht der/die WebmasterIn die Vorlage zur Veröffentlichung verfügbar. Weber und HQ überprüfen, ob alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und ob der Empfehlungscharakter eindeutig erkennbar ist (Vier-Augen-Prinzip).

Die Webmasterin garantiert eine Qualitätssicherung der Prüfadressen. Wenn eine Reklamation bezüglich der Sendung den Hauptsitz erreicht, wird sie umgehend an den Verantwortlichen des Webmasters übermittelt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Endverbraucher oder der anfragenden Kanzlei (Anwaltskanzlei, etc.) innerhalb von 24 Std. an Arbeitstagen eine Rückmeldung übermittelt wird.

Zusätzlich erteilt der Anbieter die Erlaubnis der Zentrale, die Adressdaten des Anbieters im Beschwerdefall gemäß diesem Absatz an den Endverbraucher oder die anfordernde Partei weiterzugeben. Gleichzeitig empfängt die Zentrale für jede weitergeleitete Anfrage des Kunden eine Rückmeldung, dass die fragliche Post auf der Grundlage eines richtigen Double Opt-In verschickt wurde. Der Nachweis des Double Opt-In (insbesondere die IP-Adresse) sollte nur dem Endverbraucher oder seinem Bevollmächtigten unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zugehen.

Im besten Fall enthält die E-Mail eine Supportadresse oder ein Beschwerde-Kontaktformular, so dass die Adressaten Anfragen zu Double Opt-in, Mailingliste etc. an den Absender senden können. Im Anschluss an jede Kampagnen sendet der/die WebmasterIn einen Bericht über die Kampagnen an das Hauptquartier. Die Auswertung enthält die Zahl der gesendeten E-Mails, die Zahl der offenen E-Mails und die Zahl der Klicker.

Ein Bericht eines Listers wird als relevanter Bericht angesehen, wenn mehrere Reportingsysteme für eine Kampagnen verwendet werden.