Ich habe eine Test-Mitgliedschaft auf der Website *******************.de für 10 Tage für 1,99 EUR. Die 1,99 EUR wurden belastet und ich muss nun 76 EUR pro Monat bezahlen, da ich 6 Monaten nicht storniert habe. Haben Sie ein bekanntes Thema mit weiteren Nachfragen?
Weisen Sie per E-Mail erneut klar ab, kündigen Sie die Einschaltung eines Rechtsanwaltes und die Erhebung einer Negativerklärung an, die sie mehrere hundert Euros kostet, sowie die Weitergabe der Daten an Inkasso- und Kreditagenturen unterlassen. Security is only available from the lawyer" Zitat: Das Netz ist voller negativer Berichte über dieses Internetportal. Von einer Beschwerde hat man noch nie etwas mitbekommen, deshalb würde ich mir auch hier keine Gedanken machen. Zitat: über 10 Tage für 1,99 EUR gesperrt.
Die Test-Mitgliedschaft ist nur ein kleiner Kniff, um die Daten zu erhalten. Zitat: 76 EUR pro Monat für 6 Jahre. Auch diese 76 EUR werden zu 99% von ***************** abgeladen. Sie antworten auf diese Lastschrift mit einer Rücklastschrift - buchen Sie zurück!
Wie aus dem Aufdruck hervorgeht: Anscheinend kostenfreie oder günstige Offerten stellen sich für den simplen Benutzer, der die AGB nicht bis ins letzte Detail gelesen oder verstanden hat und die Registrierkassen der Provider läuten lässt, unerwartet als erstaunlich teuer heraus, weil die Benutzer von Testkonten nicht begreifen, wie man den Auftrag kündigt oder seinen Zugang wieder aufheben kann.
In der Flirt-Falle kommen Sie nie wieder raus und bekommen unerwartet hohe Beträge, Erinnerungen, Drohungen mit Inkasso - der gewohnte Ausstieg aus den gewohnten Abo-Fallen wird gebaut. Gepackte Konsumenten berichten zum Beispiel über Netzwelt: "Laut einem Freund ist das auch ein riesiger Raubüberfall. Gemäß deren Bedingungen können Sie das Abonnement stornieren, aber trotz allem wird ein Inkassobüro beauftragen und Sie sollten mehrere Beträge bezahlen.
Der Abbruch selbst wird nicht angenommen - aus welchen Grund auch immer...." Die Flirt- und Partnersuche im Netz - das ist jetzt so selbstverständlich wie das gegenseitige Kennen lernen bei der Arbeit oder in der Diskothek. Aber Flirt-Portale und Einzelbörsen sind oft schwierig. Später werden die User aufgefordert zu bezahlen - sie wollten einfach nur gratis kokettieren.
Die Konsumenten wollten kostenfreie Testabonnements für Internet-Flirtportale verwenden oder Flirt-Gutscheine gegeneinander eintauschen. Das Widerrufsrecht ist abgelaufen, eine Kündigung wird angenommen. Trap-freie Registrierung: Die Registrierung ist für viele Webseiten kostenfrei. Allerdings gibt es bei der reinen Registrierung noch keinen wirklichen Vorteil - man kennt noch niemanden. Einige Flirt-Portale erhalten sofort nach der ersten kostenfreien Registrierung Nachrichten, die im eigenen Briefkasten Kontakt-Mails von anderen TeilnehmerInnen sind.
Aber da es nicht möglich ist, die Mailbox nur mit der kostenfreien Anmeldung zu nutzen und die Kontakt-E-Mails nicht lesbar sind, ist die Versuchung oder das Risiko einer kostenpflichtigen Anmeldung sehr groß. Das Kleingedruckte erfordert teilweise, dass nur eine Stornierung schriftlich angenommen wird. Das Fazit: Wird der Kaufvertrag gekündigt, sollte der Konsument dennoch für die Analyse der Persönlichkeit aufkommen.
Egal, ob es sich um einen wirksamen Auftrag handelt oder nicht: Wer schon einmal mit einer Flirt- oder Partnersuchseite in Berührung gekommen ist, muss mit Mahnungen und Mahnschreiben gerechnet werden - ungeachtet der jeweiligen rechtlichen Situation. Die Bewertung von Verträgen mit Partnervermittlungen oder Maklertätigkeiten im Rahmen des Internets als Verträgen im Sinn von 656 BGB (Heiratsvermittlung) richtet sich nach der jeweiligen Vertragsform.
Sollten die Bestimmungen über die Vermittlung von Eheschließungen nicht anwendbar sein, so ist unserer Meinung nach die Datierung über das Netz in jedem Fall "Dienstleistungen einer höheren Gattung ( 627 BGB), gepaart mit einem Kündigungsrecht zu jeder Zeit". Sie müssen dann nur noch die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Dienstleistungen bezahlen. Lasst euch nicht von Gratis- oder Billigangeboten täuschen.
Stornierungen und Widerrufe immer per Einschreiben mit Rückschein. Wenn Sie die Dienstleistungen des Providers nicht mehr in Anspruch nehmen, sollten Sie keine weiteren Gebühren bezahlen. Auch die Einzugsermächtigung zurücknehmen und ggf. belastete Geldbeträge über Ihr Finanzinstitut abrufen. Lass dich nicht durch Mahnungen und Mahnschreiben einschüchtern."