Partnersuche Portale Vergleich

Vergleich der Partnersuchportale

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Der " Werbeauftrag " im Sinne der nachstehenden Allgemeinen Bedingungen ist der Auftrag über die Schaltung einer oder mehrerer Inserate durch einen Werbetreibenden oder einen anderen Werbetreibenden in einer gedruckten Publikation zum Zwecke der Ausstrahlung.

Der " Werbeauftrag " im Sinne der nachstehenden Allgemeinen Bedingungen ist der Abschluss der Schaltung einer oder mehrerer Inserate durch einen Werbetreibenden oder einen anderen Werbetreibenden in einer gedruckten Publikation zum Zwecke der Ausstrahlung. Im Zweifelsfall sind Inserate innerhalb eines Kalenderjahres nach Vertragsschluss zur Publikation aufzurufen. Wird das Recht zum Aufruf von Einzelanzeigen im Zuge eines Vertrages gewährt, muss der Auftraggeber den Zuschlag innerhalb eines Kalenderjahres nach Erscheinung der ersten Ausschreibung bearbeiten, sofern die erste Ausschreibung innerhalb der in S. 3 festgelegten Fristen aufgerufen und publiziert wird.

Bei Aufträgen ist der Kunde befugt, über die im Vertrag angegebene Menge hinaus weitere Inserate innerhalb der in Ziff. 2 festgelegten Fristen aufzurufen. Wird eine Bestellung aufgrund von UmstÃ??nden, die der Herausgeber nicht zu verantworten hat, nicht erfÃ?llt, erstattet der Kunde dem Herausgeber, vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Verpflichtungen, die Differenz zwischen dem gewÃ?hrten Rabatt und dem dem dem tatsÃ?chlichen Kauf entspr.

Anzeigenaufträge und Beilagen Dritter, die für eine ausschließliche Veröffentlichung in bestimmter Anzahl, Auflage oder an bestimmter Stelle der Veröffentlichung erklärt werden, müssen so lange beim Verlag eintreffen, bis der Kunde vor Anzeigenschluss informiert ist, wenn der Vertrag nicht auf diese Art und Weise ausgeführt werden kann. Kleinanzeigen werden ohne ausdrückliche Zustimmung in der entsprechenden Kategorie gedruckt.

Textanzeigen sind Inserate mit wenigstens drei nebeneinander liegenden Anzeigenseiten und nicht mit anderen Spots. Inserate, die aufgrund ihrer Redaktion nicht als Inserate zu erkennen sind, werden vom Herausgeber mit dem Vermerk "Inserat" eindeutig als solche gekennzeichnet. Die Ablehnung von Anzeigenaufträgen - auch einzelner Lieferabrufe im Zuge eines Vertrages und von Beilagenaufträgen - wegen ihres Inhaltes, ihrer Entstehung oder ihrer fachlichen Beschaffenheit nach den gleichen, objektiv begründeten Prinzipien des Verlags bleibt vorbehalten, wenn ihr Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen oder ihre Publikation für den Verleger zumutbar ist.

Beilagenbestellungen sind für den Herausgeber erst nach Vorliegen einer Probe der Beihefter und deren Freigabe verbindlich. Der Kunde wird sofort informiert, wenn ein Auftrag abgelehnt wird. Die fristgerechte Zustellung des Anzeigentexts und der einwandfreien Abdruckunterlagen oder Nachträge obliegt dem Kunden. Bei auffällig ungeeigneten oder beschädigten Druckvorlagen verlangt der Herausgeber umgehend Ersatzlieferung.

Für den verwendeten Buchtitel garantiert der Herausgeber die gewohnte Qualität im Umfang der durch die Druckdokumente gebotenen Möglickeiten. Bei unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe der Werbung hat der Kunde ein Recht auf Minderung der Vergütung oder eine fehlerfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Verwendungszweck der Werbung gestört ist.

Hält der Herausgeber eine ihm gesetzte Frist nicht ein oder ist die Ersatzwerbung wiederum nicht perfekt, so hat der Kunde Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Stornierung des Auftrages. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Verzögerung sind auf den voraussehbaren Schaden und auf die für die jeweilige Werbung oder Ergänzung zu leistende Vergütung begrenzt.

Bei Handelsgeschäften haften wir auch nicht für grobes Verschulden unserer Vertreter; in anderen Fällen ist unsere Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schadensersatz bis zur Hoehe des jeweiligen Werbeentgelts begrenzt. Für die Korrektheit der zurückgegebenen Proofs ist der Kunde verantwortlich. Alle Fehlerbehebungen, die dem Herausgeber innerhalb der bei der Zusendung des Proofs angegebenen Fristen angezeigt werden, werden vom Herausgeber mitberücksichtigt.

Werden keine Sondergrößenvorgaben gemacht, so wird die tatsächlich in der Anzeigenart gebräuchliche Druckhöhe berechnet. Bei Nichteinhaltung der Anzahlung wird die Abrechnung unverzüglich, wenn möglich vierzehn Tage nach Erscheinen der Werbung, versandt. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Publisher die weitere Durchführung des aktuellen Auftrages bis zur Zahlung verschieben und für die übrigen Inserate Vorauszahlungen einfordern.

Bestehen begründete Bedenken an der Bonität des Kunden, ist der Herausgeber unabhängig von einer vereinbarten Zahlungsfrist befugt, die Veröffentlichung von weiteren Inseraten von der Anzahlung des Betrages und der Begleichung offener Rechnungssummen auch während der Vertragslaufzeit des Inserats abzuhängen. Auf Verlangen stellt der Herausgeber mit der Rechnungsstellung eine Kopie der Anzeige zur Verfügung.

Ist ein Dokument nicht mehr erhältlich, wird es durch eine rechtsgültige Bestätigung des Verlags über die Publikation und Verteilung der Werbung ersetzt. Der Kunde trägt die anfallenden Herstellungskosten für bestellte Druckvorlagen sowie für wesentliche vom Kunden veranlasste oder zu vertretende Nachbesserungen.

Bei einem Auftrag über mehrere Inserate kann eine Auflagenreduzierung geltend gemacht werden, wenn die Gesamtauflage des mit der ersten Insertion begonnenen Anzeigenjahres unter der in der Tarifliste oder auf andere Art und Weise angegebenen durchschnittlichen Auflagenhöhe liegt oder wenn eine solche nicht angegeben ist - die Durchschnittsauflage (bei Zeitschriften ggf. die tatsächliche Durchschnittsauflage) des vorangegangenen Kalenderjahres.

  • 20 % bei einer Auflagenhöhe von bis zu 50 000 Stück, - 15 % bei einer Auflagenhöhe von bis zu 100 000 Stück, - 10 % bei einer Auflagenhöhe von bis zu 500 000 Stück, - 5 % bei einer Auflagenhöhe von mehr als 500 000 Stück.

Außerdem sind bei Verträgen Minderungsansprüche bei Verträgen ausgenommen, wenn der Herausgeber dem Kunden die Auflagenminderung so frühzeitig mitgeteilt hat, dass er vor Veröffentlichung der Werbung vom Vertrag zurücktreten kann. Bei numerischen Anzeigen hat der Publisher die Sorgfaltspflicht eines sorgfältigen Kaufmanns für die Aufbewahrung und fristgerechte Weiterleitung der Anzeigen wahrzunehmen.

Die Herausgeberin gibt die wertvollen Dokumente zurück, ohne dazu gezwungen zu sein. Die Herausgeberin ist berechtigt, im Sinne und zum Schutze des Kunden die eingegangenen Offerten zu veröffentlichen, um einen missbräuchlichen Einsatz des Nummerndienstes zu Verifizierungszwecken zu verhindern. Der Herausgeber ist nicht zur Weitergabe von Werbe- und Maklerangeboten gezwungen.

Die Rückgabe von Ausdrucken erfolgt nur auf besonderen Wunsch des Kunden. Soweit der Wohnort oder der Gewohnheitssitz des Auftraggebers zum Klagezeitpunkt nicht bekannt ist oder der Auftraggebers nach Vertragsschluss seinen Wohnort oder seinen Gewohnheitssitz aus dem Anwendungsbereich des Rechts heraus verlagert hat, wird als Wohnort des Verlages gewählt. a) Soweit nicht anders verabredet, gelten neue Preise für die Preisanpassung auch für aktuelle Bestellungen mit sofortiger Wirkung, dies nicht bei Nicht-Kaufleuten, die innerhalb von vier Monate nach Auftragsabschluss bearbeitet werden sollen. b) Eine individuelle Berechnung ist ab 30.000 Millimetern Werbefläche möglich.

c ) Der Herausgeber ist berechtigt, Sonderpreise und -formate entsprechend den Besonderheiten für Inserate in Beilagen oder Sammelbeilagen zu vereinbaren. d) Die Werbevermittler und -agenturen sind gehalten, die Preisliste des Herausgebers in ihren Offerten, Abschlüssen und Erklärungen mit den Inserenten einzuhalten. e) Sind Fehler in den Unterlagen des Kunden nicht unmittelbar ersichtlich, hat der Kunde keine Mängelansprüche bei ungenügender Bedruckung.

Gleiches bei Irrtümern in Wiederholungsanzeigen, wenn der Kunde nicht vor Erscheinen der nächsten Werbung auf den Irrtum hingewiesen wird. f) Bei Betriebsunterbrechungen oder in den Fällen der höheren Gewalt über Arbeitskämpfe, Beschlagnahmen, Verkehrsbehinderungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energiemangel und dergleichen. In den Verlagsbetrieben wie auch in externen Geschäften, die der Herausgeber zur Durchführung seiner Verpflichtungen einsetzt, hat der Herausgeber das Recht auf vollständige Vergütung der Inserate, wenn das Objekt vom Herausgeber mit 80% der zugesicherten (oder mangels einer zugesicherten Verbreitung der normal verkauften) Auflagen geliefert wurde.

Im Falle geringerer Verlagslieferungen reduziert sich der Fakturabetrag im selben Umfang wie die zugesicherte (oder üblicherweise) vertriebene Ausgabe auf die tatsächliche Ausgabe. g) Die Rückgabe von Abdrucken erfolgt nur auf besonderen Wunsch des Kunden. h) Für den Umfang und die Rechtmäßigkeit der von ihm zur Verfugung gestellte Bild- und Textdokumente ist der Kunde allein zuständig, soweit nichts anderes ausdrÃ?

Der Herausgeber ist von allen diesbezüglichen Forderungen Dritter freigestellt.