Der Betrieb einer Datenbank, auf der Einzelpersonen kostenfrei arbeiten können, ist sehr aufwändig. Betrachtet man außerdem, dass es für die Anbieter von kostenlosen Datingportale kaum einen Gewinn gibt, sollte man den Maßstab für Qualitäten, Kundenservice und Funktionsumfang nicht zu hoch ansetzen. Annäherung an freie Verabredungen mit realen Vorstellungen und seien Sie nicht zu aufwendig.
Kostenlose Angaben - wo und wie? Da gibt es nur wenige freie Dating-Sites, die es verstanden haben, sich zu beweisen und auf dem Markt zu wachsen. Hier haben wir einen Überblick über die populärsten freien Dating-Portale zusammengetragen, die einen guten Ruf haben und dennoch gute Möglichkeiten für eine gelungene Dating-Erfahrung haben.
Durch die kostenlose Benutzung können Sie sich auf mehreren Plattformen registrieren, um Ihre Erfolgsaussichten noch weiter zu erhöhen. Dies ist, was Sie über freie Verabredungen wissen sollten: Meist gibt es einen klaren Überschuss an Männer, da die Pforten auch oft von betrügerischen Männer benutzt werden, die auf der Suche nach außerfamiliärem Spass sind.
Aufgrund der einfachen Registrierung werden die Seiten oft von Spam-Versendern benutzt, die an Ihren Kontaktinformationen Interesse haben oder Sie auf eine andere Website bringen möchten. Ein Teil der Portalseiten wird durch Banner finanziert. Weitere Fachportale arbeiten nach dem Freemium-Modell, d.h. es gibt zusätzliche Funktionen, z.B. Anzeigenfreiheit, die Sie wahlweise erwerben können. Sie können jedoch auf allen oben genannten Plattformen kostenfrei nach Mitgliedern recherchieren und Mitteilungen austauscht.
Datingportale: Dating-Portale: Darf man mit "kostenloser Registrierung" werben, wenn der Kontakt etwas kosten würde?
Zahlreiche Anbieter von Internet-Plattformen und Kontakt-Portalen machen darauf aufmerksam, dass die Eintragung für den Auftraggeber kostenfrei ist. Ob die Werbeaktion erlaubt ist, musste das LG Köln klarstellen, wenn die Eintragung kostenfrei ist, aber die Herstellung von Kontakten zu anderen Usern kostet Geld. Partnervermittlungsportal inseriert mit "kostenloser Registrierung" Der Anbieter eines Partnervermittlungsportals inseriert mit der Angabe "Flirt, Chat und Daten" und mit der Tatsache, dass die Kundenregistrierung für das Internetportal ist.
Möchte der Benutzer einen anderen Benutzer der Website kontaktieren, musste er ein 10-tägiges Testabonnement abonnieren. Das Abonnement kostet 1,99 EUR und verlängert sich um weitere 6 Wochen, wenn der Abonnent nicht innerhalb einer Frist von einer Woche abmeldet. Das Abonnement sollte dann 78 EUR pro Kalendermonat betragen.
Die Betreiberin der Datenseite wurde darauf hingewiesen, dass sie gegen Ziffer 21 des Anhanges zu 3 Abs. 3 UWG verstößt. Dementsprechend dürfen Leistungen nicht als "kostenlos", "unentgeltlich" oder "unentgeltlich" beschrieben werden, wenn dennoch eine Kostenübernahme erfolgen soll. Der Landgerichtshof Köln hatte sich mit der Fragestellung zu befassen, ob der Veranstalter für die kostenlose Registrierung wirbt.
Der Landgerichtshof Köln (Urteil vom 20. September 2014, Az. 33 O 245/13) hat entschieden, dass der Portalbetreiber nicht mehr für die kostenlose Registrierung wirbt. Bei der Bewerbung einer kostenlosen Registrierung für ein Flirt-Café geht der Nutzer davon aus, dass er die Dienste der Website in Anspruch nehmen kann ("Flirten, Data, Chatten").
Dies setzt jedoch voraus, dass der Auftraggeber mit anderen Anwendern in Verbindung treten kann. Bei der Registrierung wurde dem Kunden nicht mitgeteilt, dass für die Mitteilung an die Nutzer entstehen. Der Anbieter darf nicht für eine kostenlose Registrierung wirbt, wenn der Abschluß eines bezahlten Abonnements für die wichtigsten Dienste notwendig ist.
Schlussfolgerung: Dienstanbieter dürfen nur dann für einen kostenlosen Service Werbung machen, wenn es keine verborgenen Gebühren gibt.