Be Beauty Gmbh München

BEAUTY GmbH München

Die aktuelle Adresse von Be Beauty finden Sie hier. "Auer Witte Thiel" aus München bei der Eintreibung der Forderung. Impressum finden Sie: Be Beauty GmbH. "Auer Witte Thiel" aus München, die an der Eintreibung der Forderung beteiligt war.

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Stornierung eines Online-Dating-Clubs muss auch per E-Mail möglich sein.

Die Benutzer des Online-Dating-Portals edates.de können in Zukunft besser vor unlauteren Kündigungsklauseln abgesichert werden. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat das OLG München die Klage der Gesellschaft abgewiesen. Die Benutzer des Online-Dating-Portals edates.de können in Zukunft besser vor unlauteren Kündigungsklauseln abgesichert werden. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes München hat das OLG nun die Beschwerde der Gesellschaft zurueckgewiesen.

Für eine effektive Beendigung bedürfen die Geschäftsbedingungen der Gesellschaft der schriftlichen Form. Auch ohne die fragliche Bestimmung hätten Konsumenten per E-Mail oder verbal vom Kaufvertrag zurücktreten können, so die Jury des Landgerichtes München I. Außerdem wird der Eingang der Kündigungserklärung beeinflußt, da die Meldung per E-Mail rascher eintrifft als per Post.

Auch diese Bestimmung war ungültig, weil sie unter Beachtung der Art des Vertrages die Kündigung erschwerte und damit die Konsumenten unzumutbar benachteiligte.

Stornierung eines Online-Dating-Clubs muss auch per E-Mail möglich sein.

Benutzer von Online-Dating-Portalen sind nach dem Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 10. September 2014 - 29 U 857/14 besser vor unlauteren Kündigungen abgesichert. Demnach muss die Beendigung eines Online-Dating-Clubs auch per E-Mail möglich sein. Bestimmungen, die zusätzliche Ansprüche an die Art und/oder den Umfang der Beendigung des Vertragsverhältnisses begründen, sind ungültig.

Die Bundesvereinigung der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte die Be Beauty GmbH wegen der seiner Meinung nach unverhältnismäßig komplizierten Beendigung bei edates.de verklagen. Darauf folgte bereits das LG München mit Beschluss vom 31. Dezember 2014 - 12 O 18571/13. Der Rechtsbehelf der Be Beauty GmbH wurde vom OLG München mit Beschluss vom 29. 10. 2014 - 29 U 857/14 abgewiesen.

Für einen wirksamen Widerruf bedürfen die Geschäftsbedingungen der Be Beauty GmbH der Textform. Die Angabe des Namens und des Benutzernamens genügte nach dem Text der Verordnung nicht. Bereits in seinem Beschluss vom 3. Jänner 2014 - 12 O 18571/13 hatte das LG München die Bestimmung für unzulässig befunden, weil sie überzogene Formvorschriften enthielt.

Das hat das OLG München in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 29 U 857/14 bestätigt. Der Gesamtvertrag wird im Netz geschlossen und ausgeführt. Außerdem wird der Eingang der Kündigungserklärung beeinflußt, da die Meldung per E-Mail rascher eintrifft als per Post.