Altersfreigabe

Bewertung des Alters

Es gibt keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung im Zusammenhang mit der Altersangabe. Zuständige Stelle für die Prüfung und Alterseinstufung von Computer- und Videospielen in Deutschland. Alterseinstufung Die Thematik " Wer darf welchen Spielfilm aus welchem Lebensalter anschauen " ist ein langwieriges Problem und verursacht manchmal verständliche, wenn auch unvermeidliche Unzufriedenheit bei den Besucherinnen und Besucher. Zwischen allen Hockern steht, denn wir müssen uns - ausnahmslos - streng an die Altersklassen der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) halten. Bei der Vergabe von Aufträgen sind wir auf die Einhaltung der Altersklassen angewiesen. Über die Altersfreigabe entscheidet ein Komitee, das sich aus Repräsentanten von "gesellschaftlich relevanten Gruppen" (Lehrer, Diplompsychologen, Mediziner, Studenten, Haushaltsfrauen, Filmhistoriker etc.), kirchlichen Vereinigungen (evangelisch, katholisch, jüdisch), Film- und Kinoverbänden und Jugendächtigern zusammensetzt.

Nach 20:00 Uhr dürfen Kinder zwischen 6 und 14 Jahren nicht mehr allein im Kinosaal sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass 16-Jährige in unserer späten Vorführung um 23:00 Uhr in Begleitung eines Elternteils oder Vormunds nur einen Spielfilm "Released from 16 years of years" sehen können. Zur Verkomplizierung hat die Regierung beschlossen, Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren die Möglichkeit zu geben, Filme aus Kinofilmen ab 12 Jahren zu sehen, wenn ein Erziehungsberechtigter (nicht Oma/Großvater, Schwester/Bruder oder Tante/Onkel) dabei ist.

Es ist wichtig, dass der eigene Familienvater oder die eigene Familie den Filmmaterial zusammen mit seinem oder ihrer Tochter betrachtet und während des Filmmaterials entscheidet, ob es noch passt. So muss beispielsweise bei einem Kindgeburtstag der entsprechende Familienvater oder die Familienmutter eines jeden Kinos auch im Kino dabei sein.

Seit dem 01.04.2003 erlaubt das Gesetz über den Jugendschutz den Erziehungsberechtigten, alle mit der FSK-Marke "ab 12 Jahren freigegeben" gekennzeichneten Spielfilme zusammen mit ihren Kinder ab 6 Jahren mit einer so genannten Elternberatungsverordnung zu sehen. Der Elternteil sollte sich über die legale Veröffentlichung des Filmes durch die FSK "released from 12 years" im Klaren sein.

Es ist wichtig, dass der eigene Familienvater oder die eigene Familie den Filmmaterial zusammen mit seinem oder ihrer Tochter betrachtet und während des Filmmaterials entscheidet, ob es noch passt. So muss beispielsweise bei einem Kindgeburtstag der entsprechende Familienvater oder die Familienmutter eines jeden Kinos auch im Kino dabei sein.

Achten Sie darauf, dass Sie einen gültige Studentenausweis oder Ausweis, Pass oder Kinderschein als Altersnachweis mitbringen!