Nach 20:00 Uhr dürfen Kinder zwischen 6 und 14 Jahren nicht mehr allein im Kinosaal sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass 16-Jährige in unserer späten Vorführung um 23:00 Uhr in Begleitung eines Elternteils oder Vormunds nur einen Spielfilm "Released from 16 years of years" sehen können. Zur Verkomplizierung hat die Regierung beschlossen, Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren die Möglichkeit zu geben, Filme aus Kinofilmen ab 12 Jahren zu sehen, wenn ein Erziehungsberechtigter (nicht Oma/Großvater, Schwester/Bruder oder Tante/Onkel) dabei ist.
Es ist wichtig, dass der eigene Familienvater oder die eigene Familie den Filmmaterial zusammen mit seinem oder ihrer Tochter betrachtet und während des Filmmaterials entscheidet, ob es noch passt. So muss beispielsweise bei einem Kindgeburtstag der entsprechende Familienvater oder die Familienmutter eines jeden Kinos auch im Kino dabei sein.
Seit dem 01.04.2003 erlaubt das Gesetz über den Jugendschutz den Erziehungsberechtigten, alle mit der FSK-Marke "ab 12 Jahren freigegeben" gekennzeichneten Spielfilme zusammen mit ihren Kinder ab 6 Jahren mit einer so genannten Elternberatungsverordnung zu sehen. Der Elternteil sollte sich über die legale Veröffentlichung des Filmes durch die FSK "released from 12 years" im Klaren sein.
Es ist wichtig, dass der eigene Familienvater oder die eigene Familie den Filmmaterial zusammen mit seinem oder ihrer Tochter betrachtet und während des Filmmaterials entscheidet, ob es noch passt. So muss beispielsweise bei einem Kindgeburtstag der entsprechende Familienvater oder die Familienmutter eines jeden Kinos auch im Kino dabei sein.
Achten Sie darauf, dass Sie einen gültige Studentenausweis oder Ausweis, Pass oder Kinderschein als Altersnachweis mitbringen!