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Beginn der Sklaverei

Natürlich wäre eine permanente Unterkunft in Filialen und Käfig, sowie die permanente Schulung am Gegenstand, der immer am Ort und beschlagnahmbar ist, im Sinne jedes Eigentümers von Wohnobjekten, und/oder Sklaven. Wenn ich darf, sollte diese Sklaverei im eigenen Haus anfangen. Das Verfahren könnte wie folgt aussehen: - Unerwarteter Aufenthalt des Sklavenbesitzers (-jägers) bei Sklavenanwärter (zu sklavig ), herabsetzende Ganzkörperrasur, andere körperliche Eingreifen, die bei für den Transporteintrag für notwendig hält (Katheter, Stecker oder Dildo, etc.).

Einkleidung in eine Transportbekleidung, Knebel, Augenbinde, Verstopfungsohren, evtl. vollständige Kopfschutzmaske und Aufsetzen des kompletten Eisensets von Fesseln und Fesseln als Transporthalterung, evtl. zusätzliche Eingaben von Hilfsmitteln zur Beruhigung des Leibwächters während des Transports und Einweisung in den Dungeon ("oder das neue Zuhause des Leibes"). - Aus dem Slave-Haushalt werden nur Kleidung (auch Fetisch) und Geschirr zur Reparatur sowie Quälen der Skivegetas angenommen.

  • Dem Meistbietenden wird der restliche Haushalt angeboten, der Kapitän kann natürlich Stücke erwerben, was ihm gefällt. - Nach dem Transport in seine neue fremde Heimatregion wird der Slave zunächst in ein Weinkellerloch oä gebracht. - Es ist für den Slave geöffnet, was ihn zum Vorgang macht (ein fiktives, das der Slave aber nicht kennt) und er muss zuerst einmal irgendwann im Bohrloch aufschrecken.
  • Dabei kann der Slave während des Verfahrens wieder nichts (seine Schiedsrichter, z.B.) und nichts aussagen, außer dass der Würgegriff zur Antwort herausgenommen wird und nichts hört, außer dass er verhört wird. - Dabei werden die Fragestellungen so formuliert, dass der Knecht zunächst einmal alles leugnen muss und durch die beschämende Frage zur Beichte erzwungen wird.
  • Er wird nach anderen Kleidungsstücken und in den Brüchen zu jedem Foltergrad ausgegeben, sowie im Verlies trägt der Knecht immer volles Eisenbandkleid und Kleidungsstück nach Wunsch des Herrn. - In einem bestimmten Zeitraum wird das Gericht das Ergebnis vorlesen, das mit der Vollstreckung der Vollstreckung der Todesstrafe endet (natürlich oder Tot durch Garrotte).
  • Bei der Ausführung des Urteils zwischen Urteilsverkündung und der Vollstreckung sollte wieder eine unbestimmte (quälende) Zeit vergehen. - Das Urteil der Richterin, der Sklavin Während entweder bereits oder hat die Gabortäne bereits an der Seite würgen nah am Genick, das Richteramt der Sklavinnen wird unerwartet aufgehoben. Die Sklavin wird seinem Herrn sehr dafür danken, dass er sein ganzes Jahr lang sein eigenes Schicksal gerettet und alles in einem Leibeigenenvertrag unterschrieben hat.

Die Sklavin ist dann auch in der besten Kondition, um mit der Aus- und Weiterbildung zu starten. - Soll es dann doch mal zu ernsthaften Schwierigkeiten kommen, muss man den Knecht nur unter der Schnauze massieren, dass das Gericht nur suspendiert wurde und jedes Mal durchgeführt werden kann.