Je nach vereinbarter Laufzeit der Premium-Mitgliedschaft werden dem Benutzer entsprechende Staffelgebühren auferlegt. Das Leistungsangebot einer Premium-Mitgliedschaft umfasst eine Kontaktaufnahme. Bei einer Premium-Mitgliedschaft von 12 Monate sind z. B. 7 Verbindungen zu anderen Teilnehmern gewährleistet. Jede Freitextantwort, die ein Benutzer auf eine von ihm gesendete Mitteilung liest, gilt als Ansprechpartner.
Im Anschluss an die Premium-Mitgliedschaft haben die Benutzer die Gelegenheit, vor Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist mit anderen Benutzern aufzutreten. Macht der Benutzer von seinem Fernabsatzrecht Gebrauch, so hat Parship einen Schadensersatzanspruch von bis zu 75% des vertraglich festgelegten Entgelts für die ganze Dauer, wenn der Benutzer bereits mit ihm in Berührung gekommen ist.
Für den Fall, dass von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wird, verstößt Parship gegen neue und ältere Rechtsvorschriften über die Entschädigungshöhe. Darüber hinaus führt der Anspruch auf Schadenersatz bei Wertminderung den Verbraucher in die Irre, welche Rechte er im Widerrufsfall hat, um ohne übermäßige Entschädigung für Wertminderung vom Vertrage zurücktreten zu können.
Die Vergütung für den Gegenwert der vom Konsumenten im Widerruf bereits in Anspruch genommenen Dienstleistungen wird nach der alten Gesetzeslage nach dem sachlichen Nutzen der Dienstleistungen berechnet. Die Bemessung des Zielwertes erfolgt nach dem Leistungsgegenstand, der im konkreten Einzelfall darin besteht, dem Benutzer die Gelegenheit zu geben, für den vereinbarte Zeitabschnitt mit anderen Nutzern im Zuge der Premium-Mitgliedschaft in Kontakt zu treten und unter ihnen einen Kooperationspartner zu finden.
Das garantiert minimale Kontaktvolumen ist eindeutig nicht der Kernpunkt des Leistungszusage von Parship. Im Mittelpunkt des Serviceversprechens steht stattdessen die Möglichkeit, mit Hilfe von Parship über den festgelegten Zeitrahmen hinweg unter den anderen Anwendern nach einem Kooperationspartner zu durchsuchen. Dies spiegelt sich auch in den vertraglich festgelegten Honoraren wider, die sich mit der Laufzeit der vertraglichen Nutzungsvereinbarung erhöhen.
Die im Widerrufsfall zu leistende Entschädigung ist daher auch zeitabhängig zu errechnen. Das von Parship gewählte Berechnungsverfahren würde zu einer rechtswidrigen Abwertung des Rücktrittsrechts führen, wenn es den Konsumenten belastet, der bereits 7 Ablehnungen erhalten hat, z.B. 75% der vertraglich festgelegten Gebühr. Die Möglichkeit des Mißbrauchs begründet auch nicht die illegale Größe, da es Parship frei steht, die Benutzung des Online-Angebots erst nach Verstreichen der Frist zuzulassen.
Selbst nach der neuen Regelung des Rücktrittsrechts ist die Methode zur Ermittlung der Entschädigung für Wertverluste nicht begründet. Dementsprechend ist der Gesamtbetrag als Grundlage für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes zu verwenden und nach dem Verhältnis der bis zum Widerruf geleisteten Dienste zu den gesamten Vertragsleistungen zu errechnen. Benutzer von bezahlten Online-Datingagenturen dürfen nicht durch übermäßige Schadensersatzansprüche daran gehindert werden, ihr Widerrufsrecht auszuüben.
Vorschriften mit vergleichbaren Vergütungspflichten verletzen die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen und sind daher wettbewerbsschädlich. Die Konsumenten haben die Moeglichkeit, die Zahlung des uebermaessigen Betrags zu verlangen.