Abhängig von der Form eines Rechtsstreits kann das LG auch in erster Instanz angerufen werden. Zivilstreitigkeiten, die in die Kompetenz des Landgerichtes fällt, sind vor allem Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten oder Unternehmen. Für die Beilegung eines Zivilstreits vor dem Landgericht München müssen eine Reihe von Bedingungen gegeben sein. Das Landgericht fungiert auch dann als Eingangsgericht, wenn z.B. Schadensersatzansprüche aufgrund falscher Kapitalmarktinformationen erhoben werden sollen.
Strafrechtlich ist das Landgericht München zunächst für den Fall zuständig, dass mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu rechnen ist. Das Landgericht entscheidet auch in erster Instanz über ein Gerichtsurteil, wenn mit einer Verfügung über die Sicherungsverwahrung zu rechnen ist oder die Aufnahme in eine psychiatrische Station angedroht wird. Eine weitere Zuständigkeit des LG ist die Annahme von Tätigkeiten aus der Selbstverwaltung.
Sie ist in erster Linie für spezielle Gesellschaftsverfahren zuständig. Darüber hinaus tritt das Landgericht als Berufungsinstanz in Betreuungs- oder Wohnungsfragen auf. Darüber hinaus nimmt das Landgericht auch spezielle rechtliche Verwaltungsaufgaben wahr. Dabei ist es von Bedeutung zu wissen, dass das Landgericht im Unterschied zum örtlichen Gericht verpflichtet ist, einen Anwalt zu haben. Wenn man nachweisen kann, dass man nicht in der Lage ist, die Anwaltshonorare zu zahlen, gibt es in einem zivilrechtlichen Streitfall die Möglichkeit, Rechtsbeistand zu verlangen.
Wenn Sie keinen Rechtsanwalt finden, der Sie in einem Zivilverfahren zu vertreten vorbereitet ist und auch eine Erfolgschance hat, kann das Bundesgericht einen sogenannten Notfallanwalt bestellen. Muenchen ("juristisch"). Da es nach den Rechtsvorschriften keine Höchstdauer für die Unterkunft in einem.....