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Benutzer können für den Privatgebrauch mit kostenlosen Portalen strömen. Eine Reproduktion und das "Hochladen" des Filmes von der rechtswidrigen Streaming-Seite ist nicht erlaubt. Glücklicherweise gibt es Websites, auf denen Sie zwischen mehreren tausend Filme und Reihen wählen können. Die User können für wenige Francs im Monat aus einer Vielzahl von Spielfilmen und Reihen wählen.
Weil "netflix" eine Gebühr hat und nicht die neuesten Blöcke bietet, benutzen viele Leute die kostenlosen Streaming-Portale. Sites wie " Kinox. to ", " film4k. tv " etc. bietet eine riesige Anzahl von Kinofilmen sowie aktuellen Blockbustern, die sonst nirgendwo kostenlos zu finden sind. In den EU-Ländern hat sich mit einem EU-H-Urteil vom 4. Mai 2017 die Zuständigkeit für die Nutzung illegaler Streaming-Portale intensiviert.
In der Vergangenheit waren die Benutzer strafrechtlich verfolgt, wenn sie die Videos weitervertrieben haben. Sie sind bereits jetzt beim Abruf der offenkundig rechtswidrigen Informationen haftbar. Rechtswidrige Sites können auch gegen das Urheberrechtsgesetz (URG) in Liechtenstein verstoßen. Es ist jedoch zu beachten, dass die URG die Möglichkeit bietet, freie Portale auch für den Privatgebrauch zu streamen.
Der Benutzer kann aber auch gegen Urheberrechtsbestimmungen verstoßen, indem er "hochlädt". "Sollte es jedoch zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, kann dies in Liechtenstein überprüft werden", erläutert Christian Hausmann, Chef des Wirtschaftsamtes. So lädt ein Liechtensteiner den im Filmstudio "Walt Disney" gedrehten Spielfilm "Pirates of the Caribbean" auf eine öffentlich zugängliche Website und Walt Disney lernt davon, er könnte dieses Verfahren nach Liechtensteiner Recht überprüfen und sich von ihm beraten liessen.