Bei vielen kommt es zur völligen Überraschung: Sie erhalten von GMX unerwartet eine Erinnerung, dass Sie mit einer Rate in Verzug sind. Erstaunlich, denn vielen ist nicht bekannt, dass sie überhaupt einen bezahlten Arbeitsvertrag mit dem Internet-Provider haben. Wie Sie vorgehen können, wenn Sie eine GMX-Warnung erhalten haben, können Sie hier nachlesen.
Hinter der überraschenden Bezahlung oder Mahnung steht in den meisten FÃ?llen das nicht ganz transparente GeschÃ?ft des Providers GMX mit TopMail. Hinter diesen feinen Wörtern steckt aber immer ein Auftrag für den E-Mail-Service TopMail. Auch für den Abschluss des TopMail-Vertrages gilt: Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Jahre. Alle sechs Monaten werden die anfallenden Gebühren im Vorhinein in Rechnung gestellt.
Bei nicht rechtzeitiger Kündigung wird die Frist um weitere 6 Kalendermonate automatisch umgestellt. Oftmals absolvieren Sie durch Anklicken der freundlichen Angebots-Mail eine Probezeit für TopMail, aber wenn Sie nicht innerhalb der so genannten "Probezeit" stornieren, müssen Sie die anfallenden Gebühren für 12 mittragen. Auffallend ist, dass Sie einen Kontrakt mit einem einzigen Mausklick und ohne Signatur abschließen können, ihn aber auf diese Art und Weise nicht stornieren können.
Allerdings empfehlen wir dringend davon abzuraten, denn es wird Ihnen vermutlich nicht helfen, aber es wird die unangenehmen Ausgaben erhöhen. In der Regel antwortet GMX mit einer Standard-E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, wann der Auftrag unterzeichnet wurde und dass Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Rücktrittsrecht und die anfallenden Gebühren während des Bestellvorgangs mitgeteilt wurden, die Sie mit einem Haken quittieren mussten.
Danach hätten Sie eine Nachricht erhalten, die Sie über das Rücktrittsrecht hätte informieren sollen. Die meisten Benutzer geben an, dass sie weder die Kontrollkästchen noch die E-Mails gesehen haben. Wenn Sie danach nicht bezahlen, erhalten Sie verhältnismäßig schnell ein Inkassounternehmen auf Ihrem Rücken und müssen auch diese Ausgaben tragen.
Sie haben als Person ohne Rechtsgrundlage keine gute Chance, aus dem Arbeitsvertrag auszusteigen und müssen die GMX-Mahnung nicht bezahlen.