Die Reisenden sollten ihre Wertsachen, besonders Reisepapiere und Geldscheine, an Reisezielen, die von Besuchern, Flugplätzen (auch in Sicherheitsbereichen), Bahnstationen und öffentlichem Verkehr besucht werden, besonders beachten. Wir empfehlen, Geldbeträge, Personalausweise, Führerscheine, Flugtickets und andere wichtige Unterlagen sorgfältig aufzubewahren (z.B. in einem Hotelsafe), den Geldbestand gering zu halten und nach Möglichkeit mit einer Kredit- oder Scheckkarte zu bezahlen.
Wir empfehlen auch, dass Wohnmobile und Wohnwagen nur auf bewachten Campingplätzen fahren und keine Objekte in parkenden Autos zurücklassen. Die rumänische Bevölkerung befindet sich in einer Erdbebenzone, die zu Beben führen kann. Für deutsche Staatsangehörige wird generell die Aufnahme in die Krisenpräventionsliste angeraten, um einen schnellen Kontakt in Notfällen zu gewährleisten.
Auskünfte über mögliche Staus erteilt die rumänische Grenze. In den Wintermonaten können Schneefälle und Schneewehen vor allem auf Nebenstrassen zu beträchtlichen Hindernissen führen. Die 0,0 Promille-Grenze in Rumänien bezieht sich auf den Strassenverkehr. In Rumänien sind die für eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen ausgestellten Kennzeichen für Kfz-Händler und die so genannten Kurzzeitkennzeichen (schwarze Buchstaben und gelbe Schilder am Rand) nicht erlaubt.
Auf dem rumänischen Straßennetz sind für Kraftfahrzeuge (außer Motorräder) Straßenbenutzungsgebühren zu zahlen. Ein deutscher Führerausweis ist hinreichend. Schon kleine Verkehrsdelikte können rasch zum Entzug des Führerscheins und zur Einführung eines Fahrverbots für Rumänien werden. Ein Faltblatt zum Themenkomplex "Führerscheinentzug" kann auf der Website der Bundesbotschaft in Bukarest aufgerufen werden.
Für die Meldung von Bestechungsfällen hat das Ministerium des Innern Rumäniens eine gebührenfreie Telefonnummer eingerichtet: 0800 806 806 806. Die Lagerung von Futter in Zelten wird nicht empfohlen, da Angriffe von Wildtieren - vor allem von Teddybären, die nach Futter suchen - in der Regel schon in der Vergangenheit stattgefunden haben.
Beim Besuch von Konzerten/Nachtclubs und ähnlicher Veranstaltungsorte empfiehlt es sich, sich über Rettungswege und Ausgänge des Hauses zu unterrichten. Besonders von Hundeherden sollte man sich fernhalten. Geldausgabeautomaten sind so weitläufig wie in Deutschland. Beim Einsatz von Bancomaten und in der Regel beim Bezahlen mit Kreditkarte sind die auch in Deutschland empfohlenen Maßnahmen gegen Betrügereien (Ausspähen der PIN, Manipulieren der Bancomaten, Vervielfältigen der Geldkarte) zu beachten.
Die Reisenden sollten für eine ausreichende Reisekrankenversicherung sorgen, die im Ernstfall auch einen Notfallflug nach Deutschland deckt, s. auch Medical Care. Einreisemöglichkeit für Bundesbürger mit folgendem Dokument: Notizen: Fragen Sie vor Reiseantritt bei Ihrer Airline nach. Jugendliche mit deutscher und rumänischer Staatsbürgerschaft werden von den zuständigen Stellen als rumänisch eingestuft und müssen daher die für sie geltenden Einreisebestimmungen beachten.
Verlässt ein solcher Minoritäter Rumänien allein oder in Begleitung einer nicht festgenommenen oder nicht festgenommenen Persönlichkeit, ist in der Regel eine Bevollmächtigung durch den oder die festgenommenen Personen vonnöten. Die rumänischen Minderjährigen, die ihren dauerhaften Aufenthalt im Land haben, brauchen seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr die Einwilligung ihres anderen Vaters.
Für weitere Details wird ein rechtzeitiger Kontakt mit der rumänischen Auslandsvertretung in Berlin oder der rumänischen Grenzschutzbehörde vor der Fahrt empfehlen. Die Einreisevorschriften für Inländer können sich ohne vorherige Benachrichtigung des Auswärtigen Amtes in kürzester Zeit abändern. Rechtlich verbindliche Auskünfte und/oder zusätzliche Auskünfte über Zulassungsbestimmungen können Sie nur über die jeweilige Auslandsvertretung Ihres Landes einholen.
Gleiches trifft auf Gaswaffen zu, die in Deutschland von Erwachsenen ohne Genehmigung gekauft und getragen werden können. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie auch den Informationen auf der Website des Zollamtes. Für detailliertere Informationen zur Zollabfertigung bei der Wareneinfuhr wenden Sie sich vertrauensvoll an die jeweilige Landesvertretung. Sie können die Zollvorschriften für Deutschland auf der Website der Zollbehörden und per Applikation "Zoll und Reise" oder per Telefon einsehen.
In diesen Faellen empfiehlt es sich, sich an eine deutsche Vertretung im Ausland zu wenden. Das rumänische Strafrecht sieht vor, dass auch rechtliche Einzelpersonen verfolgt werden können. In Rumänien wurden mehr als 30 Todesfälle und ein Tod verzeichnet. Es gibt in Rumänien vereinzelt noch Tollwutfälle bei Menschen oder im Tier.
Wir empfehlen, die üblichen Schutzimpfungen nach dem aktuellen Impfplan des Robert Koch-Instituts für Kinder- und Erwachsenenbildung während einer Fahrt zu prüfen und zu ergänzen (siehe http://www.rki.de). Reiseimpfungen gegen Hepatitis A werden ebenso wie bei längerem Aufenthalt oder spezieller Belastung gegen Hepatitis B, FSME und Hepatitis M. A. angeraten. Wegen der Gefahr von Mücken- und Zeckeninfektion wird allen Fahrgästen in den Risikobereichen und während der Übertragungszeit geraten, leichte, den Körper bedeckende Bekleidung (lange Hose, lange Hemden) zu verwenden, - am Tag und in den Nachtstunden Insektenschutz an allen Stellen des Körpers aufzubringen.
Das Gesundheitswesen in Rumänien ist zum Teil deutlich niedriger als in Deutschland. In Rumänien werden die im Wesentlichen qualitativ hochwertigen privaten medizinischen Leistungen zum Teil oder gar nicht von den Krankenkassen erstattet. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Versicherung. Vor der Abreise sollten Sie sich von einem Reisearzt individuell informieren und Ihren Impfungsschutz einstellen, auch wenn Sie bereits viel Reiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org).
Neben unserem allgemeinen Disclaimer gilt der folgende wichtige Hinweis: Für die Korrektheit und Vollzähligkeit der ärztlichen Angaben sowie für eventuelle Folgeschäden kann keine Gewährleistung geleistet werden. Es ersetzt nicht die Beratung durch einen Arzt; maßgeschneidert für die Direkteinreise aus Deutschland in ein anderes Land, insbesondere für längere Aufenthalte vor Ort. in Deutschland.
Auf dieser Seite erhalten Sie Anschriften kompetenter Auslandsvertretungen und Infos zur politischen und politischen Zusammenarbeit mit Deutschland. Vor allem die terroristischen Organisationen "Al-Qaida" und "Islamischer Staat" (IS) bedrohen seit Sept. 2014 Angriffe auf diverse Staaten und deren Bürger. Selbst wenn es gegenwärtig keine konkreten Anhaltspunkte für eine Bedrohung für ausländische Beteiligungen gibt, kann nicht auszuschließen sein, dass auch ausländische Staatsbürger oder Institutionen in Deutschland zum Opfer von terroristischen Gewalttaten werden.
Hierzu zählen namhafte Denkmäler, Regierungs- und Verwaltungsbauten, Verkehrswege (insbesondere Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus), Wirtschafts- und Fremdenverkehrszentren, Hotelanlagen, Märkte, kirchliche Treffpunkte und allgemein große Versammlungen. Ein besonderes Risiko von Anschlägen bestehen in Staaten und Gebieten, in denen bereits mehrfach oder aufgrund fehlender wirksamer Sicherheitsmaßnahmen relativ leicht Angriffe durchgeführt werden können oder in denen die Unterstützung der einheimischen Bevölkerungen durch Terorrhoiden gegeben ist.
Detailliertere Angaben zur terroristischen Bedrohung sind in den landesspezifischen Reiseund Sicherheitsinformationen zu entnehmen. Die Reisenden sollten sich vor und während einer Fahrt über die Bedingungen in ihrem jeweiligen Land genauestens unterrichten, sich in der Situation angemessen benehmen, den lokalen Behörden folgen und Verdachtsmomente (z.B. unbeaufsichtigtes Gepäck auf Flugplätzen oder Bahnstationen, Verdachtsmomente von Personen) der lokalen Polizei oder den Sicherheitskräften mitteilen.
Deutsche Staatsangehörige sollten sich in die " Elefand " Krisenpräventionsliste des AA eintragen, egal in welchem Staat und für welche Aufenthaltsdauer: Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Auslandskrankenversicherung oder Ihrer Auslandskrankenkasse, ob eine ausreichende Auslandskrankenversicherung für Ihre Reise vorhanden ist, die auch die anfallenden Reisekosten für einen Notfallflug nach Deutschland übernimmt. Bei fehlendem ausreichender Deckung müssen die notwendigen Ausgaben (z.B. Behandlungs- oder Spitalkosten, Heimflug) von der betreffenden Person getragen werden und können alle Ihre Einsparungen rasch verbrauchen.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, welche Souvenirs aus Gründen des Artenschutzes nicht importiert werden dürfen. Helfen Sie nicht mit, den unrechtmäßigen und schädigenden Verkehr mit wilden Tier- und Pflanzenarten zu fördern. Naturschutzverbände sowie Umwelt- und Zollverwaltungen empfehlen, keine Risiken zu übernehmen und prinzipiell keine Geschenke von Tier- oder Pflanzenarten mitzubringen.
Prinzipiell sollten Sie beim Einkauf von tierischen und pflanzlichen Produkten vorsichtig sein, wenn Sie deren Ursprung nicht zurückverfolgen können. Achten Sie auch auf unsere Anfragen und Hinweise zum Stichwort "Sicherheitshinweise".