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Nachrichten - Rezensionen - Magazin - Elektor Labs - Einreichung - In Entwicklung - Abgeschlossen - Kostenloses Extra - Vintage DVDs - Jährlicher Inhalt. Bei der Deutschen Bahn Connect ( "Deutsche Bahn Connect") werden Fahrzeuge zur kurzfristigen Verwendung ("Kurzzeitmiete") bei vorhandener Fahrzeugverfügbarkeit gemietet (als "Anbieter") oder verkauft (als "Vermittler"). Bei der Deutschen Bahn Connect ( "Deutsche Bahn Connect") werden Fahrzeuge zur kurzfristigen Verwendung ("Kurzzeitmiete") bei vorhandener Fahrzeugverfügbarkeit gemietet (als "Anbieter") oder verkauft (als "Vermittler"). Mit Vertragsabschluss erhält der Mieter keinen Rechtsanspruch auf die kurzfristige Anmietung zu den zum Anmeldungszeitpunkt geltenden Preis- und Gebührenlisten oder der jeweils geltenden Verbraucherpauschale.

Der Begriff Reiseberechtigter dient der Erleichterung und bezeichnet das Männer- und Frauengeschlecht. Auch wenn es sich bei den Fahrzeugen um Dritte handeln sollte, verbleibt die DB Connect der alleinige Vertragspartei des Auftraggebers. Hierbei bietet die DB Connect keine Leistungen als Dienstleister an, sondern vermarktet nur die von einem Dritten angebotenen Vehikel.

Im Falle der Vermittlung kommt der Dienstleistungsvertrag nur zwischen dem Dritten als Dienstleister und dem Auftraggeber zustande. Bei der Buchung wird die DB Connect den Reisenden auf die abweichende Preis- und Gebührenordnung sowie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten aufmerksam machen. Reiseberechtigt sind diejenigen Menschen, die mit dem Betreiber einen Kundenauftrag geschlossen haben (Kunde) und andere vom Auftraggeber registrierte Menschen (Tarifpartner).

Die Buchung über das Kundenkonto von Tarifautomaten erfolgt ausschliesslich im eigenen und fremden Namen und für eigene Kosten. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine Rechtsperson, kann er für seinen eigenen Bedarf und für seine eigenen Kosten reiseberechtigte Vertreter bestellen. Mit Einwilligung des Auftraggebers kann das Auto auch von einer anderen Personen im Auto gefahren werden.

Die Reiseberechtigten (Tarifpartner/Agentur/berechtigte Dritte) müssen die Bestimmungen dieser AGB einhalten und während der Fahrt fahrtauglich und im Besitz des Führerscheins für das jeweilige Auto sein. Für die Handlungen der Reiseberechtigten haftet der Auftraggeber wie für sein eigenes Tun. Dem Kunden muss der Nachweis erbracht werden können, wer das Auto gefahren hat (z.B. bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung).

Es ist dem Besteller nicht gestattet, Personen unter 25 Jahren ein Fahrzeug dieser Klasse zur Verfügung zu stellen. Bei unsachgemäßer Behandlung von Fahrzeugen kann dem Auftraggeber die Fahrerlaubnis ganz oder teilweise aberkannt werden. Die Anbieterin ist befugt, den Führerschein nur gegen Vorweisung des ursprünglichen Führerscheines des Auftraggebers zu beschränken und für einen bestimmten Zeitpunkt zu erneuern und/oder, falls der Führerschein nicht vorgelegt wird, den Führerschein bis zur Ausstellung des Führerscheines auf Verlangen zu blockieren.

4 Zutrittsdaten und Medien Jeder Teilnehmer bekommt ein Zutrittsmedium (Kundenkarte, Führerscheinsiegel etc.) und/oder Zutrittsdaten, die nach Eingabe einer Kunden-PIN und in Verbindung mit einer Smartphone-Applikation auch den Zutritt zu Kraftfahrzeugen mit integrierter Zutrittstechnik erlauben. Das Weitergeben des Zutrittsmediums, der Zutrittsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht zulässig; der Auftraggeber sichert zu, seine Zutrittsdaten und Kunden-PIN streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu.

Andernfalls ist der Besteller für alle Beschädigungen verantwortlich, die durch den Abhandenkommen oder die Weiterleitung des Zutrittsmediums, der Zutrittsdaten und/oder der PIN des Bestellers entstehen, besonders wenn der Fahrzeugdiebstahl möglich war. Die Zugangsmedien (Kundenkarte o.ä.) bleiben im Besitz der Deutsche Bahn Connect und sind auf Anforderung auszuliefern. Bei Schadensfällen wird dem Besteller eine pauschale Aufwands- und Kostenentschädigung nach dem Gebührenverzeichnis in Rechnung gestellt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass kein oder nur ein geringeres Schadensereignis eingetreten ist.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den ihm entstandenen konkreten Schaden geltend zu machen. Soweit dem Besteller weitere Zutrittsmedien überlassen werden, gilt dies entsprechend. Bei Fahrzeugen ohne integrierte Steigtechnik bekommt der Auftraggeber bei der Übernahme des Fahrzeugs den Fahrzeug-Schlüssel vom Betreiber. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs muss der Autoschlüssel an den Lieferanten zurückgegeben werden. Die Anbieterin ist befugt, das Zutrittsmedium nur gegen Vorweisung des ursprünglichen Führerscheines des Auftraggebers einzuschränken und für einen bestimmten Zeitabschnitt zu erweitern und/oder das Zutrittsmedium bis zur Ausstellung des Führerscheines zu blockieren, wenn der Führerschein trotz entsprechender Anforderung nicht vorgelegt wird.

Es werden dem Auftraggeber Verwaltungs- oder Zulassungsgebühren, Gebühren für die Benutzung der Wagen durch eigene Reisen und Reisen der reiseberechtigten Personen sowie Service-Gebühren nach der jeweils gültigen Preis- und Entgeltliste berechnet, die in der Regel montal. Der Kunde wird über die Änderungen spätestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden informiert. Ist mit dem Auftraggeber eine andere als die " Tarifliste Carsharing bundesweit " ("Referenzpreisliste") für eine gewisse Zeit oder unter gewissen Bedingungen aufgrund von Einzel- oder Rahmenverträgen abgeschlossen worden, berechnet die DB Connect die Dienstleistungen nach der Standardpreisliste (siehe § 20.1).

Dabei wird die DB Connect den Besteller darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für die Vergabe von Spezialkonditionen nicht mehr gegeben sind. Sämtliche mit der Nutzung von Verkehrswegen (z.B. Maut) verbundenen Aufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und tragen alle Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Erhebung von Entgelten, wie z.B. Kauf und Anbringen von entsprechenden Karten.

Der an den Besteller gesendete Rechnungsbetrag des Lieferanten ist innerhalb von 1 Kalenderwoche ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 2. Nach Eintritt des Verzuges trägt der Besteller die Kosten der Bearbeitung und die Zinsen. Der Gültigkeitszeitraum der eingeräumten Kredite beläuft sich auf 12 Kalendermonate, es sei denn, es wurde bei der Kreditvergabe eine verkürzte Frist angegeben. Je nach der vom Auftraggeber ausgewählten Zahlungsart zieht der Auftragnehmer die errechnete Gebühr entweder über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) oder von der Kundenkreditkarte ein.

Für die Abwicklung der Einzugsermächtigung hat der Auftraggeber eine entsprechende Einzugsermächtigung unter Nennung der IBAN und des BIC zu erteilen. Wird eine Einzugsermächtigung mangels Abdeckung oder aus anderen vom Auftraggeber zu verantwortenden Umständen nicht eingehalten, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber dies in Höhe seiner tatsächlich entstandenen Aufwendungen oder als Pauschale nach der Gebührenordnung in Rechnung stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen niedrigeren Aufwand nach.

Falls die Zahlung per Karte ausgewählt wurde, liegt es in der Verantwortung des Bestellers, dafür zu sorgen, dass eine valide Karte eingezahlt wurde. Die Anbieterin ist berechtigt, das Kundenkonto mit abgelaufenen Kreditkarten zu blockieren, bis der Kunde ein anderes Bezahlverfahren oder eine andere Zahlungsmethode oder eine andere Zahlungsmethode einbezahlt hat. Die Abtretung der Forderungen des Anbieters an Dritte ist grundsätzlich möglich (Inkassodienstleistung). Der Provider berechnet keine Zinsen auf die vom Auftraggeber gezahlte Anzahlung.

Die Fahrberechtigten und der Fahrgast sind dazu angehalten, auf jeder Reise einen gültigen Führerschein mitzunehmen. Die Kundin oder der Kunde muss den Betreiber über das Erlöschen oder die Beschränkung des Führerscheins unterrichten. Die Fahrberechtigten müssen zum Übernahmezeitpunkt und bei jeder Fahrzeugführung im vollen Besitz ihrer mentalen Fähigkeiten sein und dürfen keine Arzneimittel, Alkohole oder andere Mittel eingenommen haben, die ihre Fahrfähigkeit einschränken können (in Bezug auf den Alkoholgehalt gelten Grenzen von 0,0 ?).

Vor Reiseantritt ist der Mieter dazu angehalten, das Auto auf feststellbare Mängel/Schäden zu untersuchen und über eine Schadensliste oder einen mobilen Einsatz mit den für das Auto nachgewiesenen Vorbeschädigungen zu vergleichen. Neue entdeckte Schäden/Mängel müssen dem Lieferanten vor Reiseantritt in einer Weise gemeldet werden, die gewährleistet, dass der Lieferant die Schadensanzeige vor Reiseantritt erhält. Er hat die Kraftfahrzeuge pfleglich zu handhaben und entsprechend den Angaben in den Betriebsanleitungen, den Fahrzeugpapieren und den Angaben des Herstellers zu verwenden sowie die Betriebsmittel und den Reifenluftdruck zu kontrollieren und ggf. zu berichtigen.

Verschmutzt der Besteller den Innenraum eines Fahrzeuges über die üblichen Verschleißerscheinungen hinaus, werden die Kosten der Fahrzeugreinigung in gleicher Weise oder zu einem Pauschalpreis entsprechend der Gebührenordnung in Rechnung gestellt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Kosten der Fahrzeugreinigung niedriger sind. Wenn nicht anders vermerkt, ist jedes Auto mit einer Benzinkarte ausgerüstet. Es obliegt dem Mieter, die Karte ausschliesslich zur Tanken und Reinigen des Mietfahrzeuges zu benutzen.

Wenn nicht anders vermerkt, muss das Auto mit wenigstens einem Vierteltank aufgeladen werden. Wenn nicht anders vermerkt, muss auf die Verwendung von Premium-Kraftstoffen (z.B. "Aral Ultimate", "Shell V-Power" o.ä.) verzichtet werden. Die Lieferantin ist berechtigt, dem Besteller den Differenzbetrag zu normalen Brennstoffen separat in Rechnung zu stellen.

Leuchtet eine Kontrollleuchte im Display des Armaturenbretts auf, ist der Mieter zum sofortigen Anhalten gezwungen und ruft den Kundendienst an, um festzustellen, inwieweit die Reise weitergeführt werden kann. Der Mieter hat uns auf Wunsch des Vermieters die genaue Lage des Mietfahrzeuges bekannt zu geben und eine Überprüfung zu gestatten.

Eine Nutzung ist nur innerhalb Europas erlaubt und Reisen ins europäische Ausland müssen dem Provider vor der Abreise gemeldet werden. Bei der Beachtung der im Inland geltenden fahrzeugbezogenen Rechtsvorschriften, die nicht auch für die Anmeldung und Nutzung von Kraftfahrzeugen in Deutschland gilt, der Beachtung der örtlichen Verkehrsvorschriften sowie der Erfordernisse des Führerscheins haftet der Besteller allein und befreit den Lieferanten von jeglichen Schadensersatzansprüchen.

Vor jeder Benutzung eines Fahrzeugs muss der Nutzer es unter Nennung der Nutzungsdauer beim Betreiber vorbestellen. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, muss auch die Nutzungsdauer festgelegt werden. Ein Anspruch des Kunden auf ein konkretes Objekt besteht nicht. Die Verkäuferin ist befugt, der bestellten Fahrzeugkategorie ein gleichwertiges oder höheres Auto zur Verfügung zu stellen.

Vor allem bei Kraftfahrzeugen ohne feste Rückgabestelle können Fehler im GPS-Signal in einigen Fällen zu einer Abweichung vom dargestellten Fahrzeugstandort zum eigentlichen Ort führen, für die der Betreiber keine Haftung kann. Die Annahme von Reservierungen kann der Vermieter von entsprechenden Mietvorauszahlungen des Auftraggebers abhängen. Falls ein Mieter das reservierte Auto nicht benutzen kann, kann eine Annullierung vorgenommen werden.

Bei Nichtverfügbarkeit der gebuchten Fahrzeugkategorie teilt der Lieferant dies dem Besteller mit. Dann kann der Mieter die Reservierung kostenlos annullieren oder, je nach verfügbarer Kapazität, auf eine andere Fahrzeugkategorie übertragen. Die Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der vertraglich festgelegten Lebensdauer obliegt dem Auftraggeber. Soweit nicht anders erlaubt, muss das Auto auf dem in der Buchungsbestätigung genannten Bahnhof/Parkplatz geparkt werden.

Diese können ungeachtet der vertraglich festgelegten Nutzungsgebühren bis zur völligen Übergabe des Fahrzeuges an den Vermieter einbehalten werden. Bei Nichtrückgabe der Schlüssel-/Pumpenkarte innerhalb von 24 Std. können zusätzliche Gebühren anfallen, vor allem für die Anschaffung einer Ersatzschlüssel-/Pumpenkarte.

Wenn der Kunde den Fahrzeug-Schlüssel nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurückgeben kann, können dem Käufer auch für die Sicherung des Fahrzeuges und den Austausch der Fahrzeug-Schließanlage zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes Gebühren in Rechnung gestellt werden. Bei einem Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung des Bestellers behält sich der Lieferer die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes vor.

Bei Fahrzeugen mit GPS-Ortung wird die Lage des betreffenden Fahrzeuges bei der Fahrzeugrückgabe ermittelt und die Lebensdauer wird auf die jeweils folgende viertel Stunde heruntergerundet. Liegt die wirtschaftliche Nutzung unter dem Zeitraum der Reservierung, so wird der nicht genutzte Zeitraum gemäß § 10.4 berechnet.

Sollte eine Nachbuchung nicht möglich sein und die ursprünglich vereinbarte Rückgabefrist vom Auftraggeber nicht einhalten werden können, so ist der Veranstalter dazu befugt, die Zeit über die Buchungsfrist hinaus in Rechnung zu stellen. b. Im Falle der verspäteten Fahrzeugrückgabe kann der Lieferant zusätzlich eine pauschale Entschädigung nach der Gebührenordnung anstelle des dem Lieferanten entstehenden tatsächlichen Schadenersatzes berechnen, es sei denn, der Besteller weist dem Lieferanten nach, dass kein oder nur ein erheblich niedrigerer Schaden eingetreten ist.

Beim freischwebenden Angebot findet bei jedem Ausschalten der Entzündung eine Selbstlokalisierung statt, um die automatisch anfallende Parkkostenübernahme garantieren zu können - sofern dies im Nutzerkonzept des entsprechenden Betreibers festgelegt ist. Leuchtet eine Kontrollleuchte im Display des Armaturenbretts auf, ist der Mieter zum sofortigen Anhalten gezwungen und ruft den Kundendienst an, um festzustellen, inwieweit die Reise weitergeführt werden kann.

Der Mieter hat uns auf Wunsch des Vermieters die genaue Lage des Mietfahrzeuges bekannt zu geben und eine Überprüfung zu gestatten. Entsprechende Reparaturunterlagen sind dem Lieferanten innerhalb von 14 Tagen sowie in voller Höhe einzureichen, eine Rückerstattung durch den Lieferanten findet statt, soweit der Besteller nicht nach 16 zurechenbar ist.

Bei Unfällen, Diebstählen, Bränden, Wildschäden oder anderen Beschädigungen ist der Mieter stets dazu angehalten, die Kriminalpolizei zu verständigen, wenn ein Dritter als Verletzter oder etwaiger ( "Mitverursacher") involviert ist oder wenn Fremdeigentum, ausgenommen der Leihwagen, beschädigt wurde. Im Falle von Schadensfällen, an denen Dritte mitwirken, kann der Auftraggeber kein Verschulden anerkennen, keine Haftung übernehmen oder eine entsprechende Aussage machen.

Er hat den Betreiber über Schäden/Pannen sofort fernmündlich zu benachrichtigen und anschließend den Betreiber in allen Fragen umfassend und sorgsam aufzuführen. Tritt der Mangel innerhalb Deutschlands auf, ohne dass der Besteller oder der Reiseberechtigte geschädigt wird, so muss dies innerhalb von sieben Tagen nach dem Schadenereignis, andernfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadenereignis mitgeteilt werden.

Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Schadensanzeige, kann der Dienstleister dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen. 3. Sollte ein Schaden nicht durch die Krankenkasse gedeckt werden können, weil der Auftraggeber die Information ablehnt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber alle anfallenden Unfallkosten für Personenschäden, Sachschäden und Fahrzeugschäden in Rechnung zustellen.

Im Falle eines Unfalls, den der Auftraggeber ganz oder zum Teil zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine pauschale Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der aktuellen Gebührenordnung in Rechnung stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist dem Auftragnehmer nach, dass kein oder nur ein erheblich niedrigerer Schadensersatz eingetreten ist. Bei Unfällen (unabhängig vom Verschulden des Kunden) darf der Mieter die Unfallstelle erst verlassen, wenn die Polizeianmeldung erfolgt ist und das Fahrzeug nach Absprache mit dem Kundendienst gesichert werden kann.

Der jeweilige Selbstbehalt und die Möglichkeiten der Geltendmachung weiteren Schutzes durch den Besteller ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarifliste. Eine Herabsetzung der Franchise im Schadenfall ist nur dann möglich, wenn die Franchise vor Reiseantritt vereinbart wurde und der Reiseberechtigte bei der Reservierung genannt wurde, sofern der Reisende nicht selbst Chauffeur ist.

Veranlasst der Auftraggeber den Einsatz eines Technikers durch unsachgemäße Handhabung des Fahrzeuges oder der Steigtechnik, durch Nichtbeachtung des bestimmungsgemäßen Betriebs des Fahrzeuges oder der Vorschriften (insbesondere bei ungenügender Befüllung, Inbetriebnahme eines Elektrizitätsverbrauchers, wiederholter falscher PIN-Eingabe), werden dem Auftraggeber die anfallenden Gebühren und Spesen berechnet, sofern der Auftraggeber nicht einen niedrigeren Kostenaufwand nachweisen kann.

Der Lieferer haftet mit Ausnahmen von der Haftpflicht für die Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Lieferers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, soweit nicht eine Deckungszusage im Umfang der für das Kraftfahrzeug abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung vorliegt. Verlorenes Eigentum muss gemeldet und dem Vermieter übergeben werden; der Vermieter übernimmt dafür keine Verantwortung.

Für Schäden oder Verluste am Fahrzeug haften Sie nach den Vorschriften des Gesetzes. Auch für Nebenkosten, z.B. Gutachterkosten, Schleppkosten, Abschreibungen und Nutzungsausfälle, gilt die Verantwortung des Mieters. Für den Fall, dass das Handeln des Auftraggebers oder seiner Gehilfen zum Ablauf des Versicherungsvertrages führen sollte, ist der Auftraggeber auch bei Geltendmachung eines weiteren vom Auftragnehmer eingeräumten oder vermittelter Versicherungsvertrages in dem Ausmaß des der eigenen Schuld angemessenen Totalschadens haftbar.

Gleiches gelte, wenn der Auftraggeber bei einem Unfall, Brand, Diebstahl oder Wildschaden auf die Einschaltung der Ordnungskräfte verzichtet, keinen Schadensersatz an den Leistungserbringer meldet oder die Unfallursache absichtlich falsch angibt, sofern der Kfz-Versicherer des Leistungserbringers aufgrund der vorgenannten Umstände die Leistungserbringung unterlässt. Für die Handlungen der Reiseberechtigten haftet der Auftraggeber wie für sein eigenes Tun.

Für von ihm zu vertretende Verletzungen der Straßenverkehrsordnung (z.B. Straßenverkehrsverstöße) ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Verkehrsverstößen und Ordnungsverstößen gehen die anfallenden Gebühren des Betreibers zu Lasten des Kunden. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer keinen niedrigeren Verarbeitungsaufwand nachweisen kann, kann der Auftragnehmer auf eine konkrete Kalkulation verzichten und eine Pauschale nach der Honorarliste berechnen.

Etwaige Adressänderungen und sonstige Daten des Auftraggebers (Zahlungsdaten, Kontaktdaten) sind dem Auftraggeber umgehend bekannt zu geben. Der Dienstleister kann dem Auftraggeber Adressrecherchen in Höhe seines tatsächlich entstandenen Aufwandes oder in einer Pauschale von 15,- EUR in Rechnung stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen niedrigeren Kostenaufwand nach. Bei nachweisbar nicht aktuellen Daten (z.B. E-Mail-Versand nicht möglich oder Mobilfunknummer) behalten wir uns vor, das Benutzerkonto vorübergehend zu blockieren.

Allfällige Aufwendungen, die dem Provider durch Nichteinhaltung entstanden sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 2. Der Lieferant ist darüber hinaus befugt, für die Rücknahme von Kraftfahrzeugen sowie deren Ausfall aufgrund der Nichteinhaltung des Lade-/Tankniveaus und der verbleibenden Reichweite Gebühren in Rechnung zu stellen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur wegen Gegenforderungen aus dem Schuldverhältnis zu.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ãnderungen der Allgemeinen GeschÃ?ftsbedingungen werden dem Auftraggeber in schriftlicher Form oder per E-Mail mitgeteilt und im Netz veröffentlicht. Ohne schriftlichen Einspruch des Bestellers gilt die Änderung als angenommen. Der Betreiber wird bei der Ankündigung ausdrücklich auf diese Konsequenz aufmerksam machen.

Die Beanstandung des Auftraggebers ist innerhalb eines Monates nach Mitteilung der Änderung an den Auftragnehmer zu richten. Im Falle von Entgelten mit einer Mindestvertragslaufzeit ist der Kunde auch zur ausserordentlichen Auflösung bei Änderung der Preis- und Entgeltliste befugt, über die der Provider den Kunde in der Änderungsmeldung informiert. Statt einer ausserordentlichen Auflösung ist der Betreiber auch befugt, den Mieter für einen bestimmten Zeitraum aus wichtigem Grund von der Vermietung auszuschließen.

Im Besonderen ist dies der Fall, solange nicht unwesentliche Ansprüche des Vermieters aus früherer Vermietung trotz Fristsetzung noch nicht beglichen sind, bei Verletzung der Aufklärungspflicht im Schadensfall, bei Nichteinhaltung des ursprünglichen Führerscheins innerhalb einer vom Vermieter festgesetzten Nachprüfungsfrist oder bei wiederholter Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten durch den Mietteilnehmer. Die Anbieterin teilt dem Auftraggeber die Laufzeit und den Sperrgrund mit.

Ist in einem Kundenauftrag die Verwendung einer anderen Tarifliste auf der Basis eines Rahmenvertrags mit einem Dritten vorgesehen, stimmt der Besteller zu, dass die DB Schenker AG mit dem entsprechenden Rahmenvertragsnehmer zum Zweck der Überprüfung, ob die vertraglichen Grundlagen für die Verwendung der anderen Tarifliste noch bestehen, einen Datenaustausch durchführen darf. Als Teil der Beteiligung der Deutschen Bahn Connects als Inkassopartner am Bonusprogramm der Deutschen Bahn AG überträgt die DB Connects die über dieses Inkassoprogramm gewonnenen Treuepunkte an die DB Fernverkehr AG als Veranstalter des "bahn.bonus Programms" für alle Fahrgäste mit einer aktuellen Fahrkarten.

Wer nicht am Bonusprogramm der Bahnen teilnehmen möchte, kann dieser Übertragung zustimmen. Außerdem werden die Wagen bei bestimmungsgemäßer Verwendung durch den Auftraggeber oder Fahrberechtigte nicht geortet. Im Falle der Verletzung der Rückgabepflicht ( 10. 5) oder bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten ist der Betreiber außerdem befugt, die Position zu bestimmen. Zur Erbringung und Verrechnung von Dienstleistungen kann die DB Connect den Auftraggeber mit Name, Adresse, Fahrerlaubnis und Zahlungsmodalitäten an Dritte (Deutsche DB Connect als Vermittlerin nach § 2. 2) weitergeben.

Diese wird die DB Connect jedoch nur dann als Vermittlerin in Anspruch nehmen, wenn Ereignisse (Schadensfälle, Geldstrafen, Straftaten, Streitigkeiten über Honorare oder Reisekosten) und/oder die Revisionssicherung gegenüber dem Fiskus dies erfordern. In der Regel werden zur Gewährleistung der nachträglichen Vergabe nur anonymisierte Kennungen an den Dritten übermittelt, so dass der Auftraggeber im Falle einer Vermittlung gegenüber dem Dienstleister unbekannt ist.

Für folgende Dienstleistungen, die über das Customer Service Center telefonisch angeboten werden, ist eine Antwort auf eine vom Auftraggeber zu bestimmende Sicherheitsanfrage erforderlich: Anlegen, Ändern und Stornieren von Reservierungen, Ändern von Kundendaten (außer Name), Rechnungsinformationen. Wird die Frage nicht richtig beantwortet, ist die DB Schenker AG befugt, die angeforderte Dienstleistung abzulehnen. Die bei der Fahrerlaubnisprüfung erhobenen persönlichen Angaben werden von dem Dienstanbieter Identität Trustmanagement AG im Auftrage der Deutschen Bahn AG aufbereitet.

Die Dienstleisterin erzeugt einen Prüfbericht und schickt ihn an die DB Connect GmbH. Der Prüfbericht wird von der DB Connect gespeichert und für die Laufzeit Ihres Vertrages mit der DB Connect gespeichert. Die Anbieterin ist berechtigt, Angaben über die Annahme und Kündigung des Kundenvertrags in die folgenden Wirtschaftsinformationsdateien zu übertragen und von diesen oder einer anderen Wirtschaftsinformationsdatei Informationen über den jeweiligen Auftraggeber zu erhalten:

Im Falle einer negativen Information behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen, bevor die Dienstleistung erbracht wird, oder keinen Vertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen. Ungeachtet dessen übermittelt der Betreiber der entsprechenden Wirtschaftsinformationsdatei auch aufgrund außervertraglichen Verhaltensmuster. Für folgende vom Auftraggeber zu vertretende Umstände kann der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von bis zu EUR 250,00 für die dem Auftraggeber entstandenen zusätzlichen Verwaltungskosten berechnen, es sei denn, der Auftraggeber weist dem Auftragnehmer nach, dass kein oder nur ein erheblich niedrigerer Schadensumfang eingetreten ist: Reisen ohne Verwendung der beabsichtigten Buchungskanäle; unbefugte Weiterleitung des Zutrittsmediums, der Zutrittsdaten und/oder der PIN des Auftraggebers; Überlassung des Fahrzeuges an unbefugte Personen; Fahrzeugrückgabe um mehr als 24 Std. verzögert; Missbrauch von Treibstoffkarten.

Die Anbieterin wird nicht an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Konsumentenschlichtungsstelle im Sinn des Konsumentenschlichtungsgesetzes (VSBG) beteiligt sein und ist dazu auch nicht gezwungen. Bei allen sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtstand der Geschäftssitz der Deutsche Bahn Connect GmH, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlagert oder sein Geschäftssitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Klagezeitpunkt unbekannt ist, oder wenn der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.