Nach dem Einloggen können Sie die Abonnemente unter "Zahlungen" bearbeiten und kündigen.
In einem ersten Arbeitsschritt überprüfen Sie Ihre Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bill-Info, damit Sie wissen, wann Sie bis zu diesem Zeitpunkt kündigen können. Als Kennung muss im Widerrufsschreiben die Handynummer oder Kundinennummer genannt werden, damit Bill-Info eindeutig zugeordnet werden kann. Die Kündigung ist stets in schriftlicher Form an den Geschäftspartner Bill-Info zu richten.
Die Anschrift des Adressaten sollte auch den zusätzlichen Kundendienst beinhalten - so gelangt Ihre Stornierung auch in die zuständige Fachabteilung. Mit unserem Erinnerungsservice per SMS, E-Mail oder Push-Benachrichtigung verpassen Sie keine Benachrichtigungsfrist mehr und entscheiden immer selbst, ob Sie Ihren Mietvertrag kündigen, ändern oder auflösen.
Helfen Sie mir, dass ich ein SMS-Abonnement habe - wie kann ich rauskommen?
Nachfolgend finden Sie eine Liste, wie Sie im Fall eines unerwünschten SMS-Abonnements vorgehen müssen, um dies zu vermeiden: Zur Vermeidung weiterer Ausgaben sollten Sie zunächst Ihr Abonnement kündigen und dann darüber nachdenken, ob und vor allem wie ein Abonnement rechtlich möglich war. 2Der Abonnementabschluss: Dies geschieht in der Regel durch den Versandt einer Nachricht vom Mobiltelefon des Nutzers, der das Abonnement absichtlich oder unabsichtlich abschließt und sollte (je nach Anbieter) auf der Mobilfunkrechnung nachvollziehbar sein.
Wenn dieser Beweis vorgelegt wird, ist das Abonnement rechtsverbindlich und Sie müssen bis zur Stornierung bezahlen. Wird dieser Beweis nicht geführt, ergibt sich die Fragestellung, wie das Abonnement sonst zustande gekommen ist, Schlüsselwort "Opt-In". Damit kommen wir zum dritten Punkt: Die Beschwerde an den Mobilfunkbetreiber: Wenn das Abonnement per SMS geschlossen wurde (auch wenn es unbeabsichtigt ist), wird der Mobilfunkbetreiber nichts tun.
Aber wenn dies nicht der fall ist, empfehle ich massiven Widerstand mit dem Mobilfunkbetreiber, damit dies der VNB und dieser wiederum der Dienstanbieter die höllisch heißen macht. Darüber hinaus kann ein Mobilfunkbetreiber die Rückerstattung des an den Nutzer bezahlten Betrags erhalten. Gleichzeitig (um Einfluss auf Mobilfunkbetreiber, Carrier-Netzbetreiber und Dienstanbieter auszuüben) sollte man sich bei der BNA (Bundesnetzagentur) beschweren, aber dies ist nur in gedruckter Form möglich, wohl einfach und anschaulich, um mit dieser Vorauswahl die Welle sinnloser Reklamationen zu bremsen.
Berichterstattung: Die Möglichkeit, eine Beschwerde an die Polizeidienststelle zu richten, sollte vor allem dann in Erwägung gezogen werden, wenn kein Beweis für den Abschluß des Abonnements vorgelegt werden kann (aber nicht zu viel, um zu hoffen). Besteht genügend Werbung über einen Dienstleister bei gleichzeitigem Auffallen der BNA / Handybeschwerden, kann eine VNB ihren Auftraggeber, den so genannten Dienstleister, ohne weiteres Rücksicht auf die Vertragsabschlüsse kündigen.
Dienstleister: das Unternehmen, das die "Dienstleistung" hinter einem KVN erbringt, d.h. der Endbegünstigte hinter dem belasteten Warenwert. 0900 SRNs haben nichts mit Abonnements zu tun. In der Regel wurde hier ein kostenpflichtiger Anruf getätigt und dementsprechend abgerechnet, eine Stornierung ist nicht erforderlich. Hoffentlich wurden mit diesem Thema einige Fragen geklärt und einige Benutzer finden hier schnellste Hilfestellung.
Das Anklicken des Buttons "DANKE" ist für niemanden etwas wert und spornt (nicht nur mich) zu zukünftigen (hilfreichen ?) Themen an: es gibt sogar eine fachliche Erklärung: WAP-Billing via "Silent Billing". Es gibt hier kein doppeltes Opt-In und es sollten die Gebühren erst nach einem aktiveren Knopfdruck kalkuliert werden, so dass der Nutzer/ATN die Gebühren kennt, aber natürlich ist es möglich, dass diese absichtlich verschwiegen werden, da es nahezu unmöglich ist, die fehlerhafte / fehlende Anwendung nachzuweisen.