Deshalb möchten wir Sie hier über die geltenden Vorschriften zu Ihrer Ein-, Aus- und Einreise unterrichten. Wegen der oft uneinheitlichen Vorgehensweise bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland oder aufgrund kurzfristiger Veränderungen raten wir Ihnen nachdrücklich, sich hier und auf der Website des AA über die geltenden Zugangsbestimmungen, vor allem für Kleinkinder, zu unterrichten.
Für jeden Reisenden ist ein Pass oder Ausweis erforderlich, der nach Beendigung der Reise für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig ist. Allerdings ist in einigen Staaten auch ein gewöhnlicher Pass als Einreisepass für die Kleinen erforderlich. Wegen der oft uneinheitlichen Vorgehensweise bei der Einfahrt und den teilweise auch kurzfristig auftretenden Veränderungen raten wir Ihnen eindringlich, sich frühzeitig vor Reiseantritt über die geltenden Zugangsbestimmungen, vor allem für Kleinkinder, zu unterrichten.
Für Deutschland und Österreicher mit besonderen Umständen sowie für Bürger anderer Staaten informieren Sie sich frühzeitig über die für sie geltende Zugangsregelung bei dem für sie verantwortlichen Ausländerkonsulat. Beachten Sie dabei, dass die Anreise ohne ein ausreichend großes und valides Dokument zu hohen Reisekosten für den betreffenden Fluggast führt.
Wenn dies für Sie gilt, möchten wir Sie daher ersuchen, sich vorher separat bei der zuständigen Auslandsvertretung zu unterrichten. Neben den oben erwähnten Reiseunterlagen sind für die meisten der in diesem Reisekatalog erwähnten Reiseziele für Angehörige deutscher und österreichischer Nationalitäten kein separates Reisevisum erforderlich. Wir weisen auf die folgenden Ausnahmefälle oder besonderen Merkmale in Bezug auf Pass- und Visumbestimmungen für einzelne Reiseziele hin.
Wenn Sie nach der Fahrt weiter im Bestimmungsgebiet bleiben möchten, erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Einweisungen. Die Schiffsmanifestation mit Ihren personenbezogenen Angaben muss vor der Fahrt vervollständigt werden. Unmündige Personen, die allein oder nur in Begleitung einer verantwortlichen Personen reisen. Aus diesem Grund sollten Minderjährige, die ohne oder mit nur einem der Elternteile reisen, von einer schriftlichen Zustimmungserklärung des/der nicht dabei sein.
Dies sollte zumindest auch in Englisch abgefasst und vom zuständigen Auslandskonsulat des Ziellandes offiziell bestätigt sein. Dies ist für jugendliche Menschen in Brasilien obligatorisch, die nicht von beiden Seiten mitfahren. Bei allen Fahrten nur in die EU, Norwegen und Island benötigen alle Reisenden einen Pass oder Ausweis, der nach Beendigung der Reise für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig ist.
Ausserhalb des EU/Schengen-Raums ist die Ein- und Ausfahrt für Bundesbürger nur mit einem gütigen Pass möglich, der in der Schweiz in der Schweiz in der Regel 6 Monaten nach Abreise gelten muss. Die Identitätskarte wird nicht als Reiseausweis mitgenommen. Die Visumspflicht für Ihre Reisetätigkeit ist abhängig von den jeweiligen Reiseländern.
In den folgenden Erläuterungen zum entsprechenden Zielland finden Sie die erforderlichen Visa-Informationen sowie weitere wesentliche Hinweise. Wir weisen darauf hin, dass das Sonnenlicht an Bord eines Raumschiffes stärker ist. Achten Sie darauf, dass die Verschlüsse der Trinkflaschen zum Zeitpunkt des Kaufs noch geschweißt sind, und achten Sie auf hygienische Vorsichtsmaßnahmen bei der Nahrungsaufnahme an Land.
Über Infektions- und Impfmaßnahmen sowie andere prophylaktische Maßnahmen sollten Sie sich frühzeitig (ggf. mit Ihrem Hausarzt) unterrichten. Die aktuellen und detaillierten Angaben zum Thema Impfungen sind auf der Internetseite des Zentrums für Verkehrsmedizin (www.crm. de oder www.reisemed. at) oder auf den jeweiligen Internetseiten des Bundesauswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt. de) oder des Bundesinnenministeriums für Europa, Auswärtige Angelegenheiten und Inneres (www.bmeia.gv.at) verfügbar.
Wir weisen darauf hin, dass es auch noch nach Monaten nach der Rückreise aus einem Malaria- bzw. Chikkkungunya-Fieber-/Dengue-Fiebergebiet unerlässlich ist, bei Erkältungen oder anderen ungeklärten Beschwerden sofort einen ärztlichen Beistand zu suchen. Für weitere Auskünfte über den Zika-Virus empfiehlt es sich, Ihren Hausarzt zu konsultieren oder die Website des Außenministeriums unter www.auswaertiges-amt. de oder die Website des Europaministeriums unter www.bmeia.gv., die Website des CDC (Centers for Disease Control and Prevention) unter www.cdc. gov/zika oder die Website der panamerikanischen Gesundheitsorganisation PAHO unter www.paho. or. zu besuchen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Angaben zum Zeitpunkt der Buchung im Juni 2017 gültig sind und sich bis zum Reiseantritt geändert haben können. Wir verweisen in diesem Kontext auch auf die Internetseite des Zentrums für Verkehrsmedizin (www.crm. de oder www.reisemed. at) und die jeweiligen Internetseiten des Bundesauswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt. de) oder des Bundesumweltministeriums für Europa, Integrierung und Außenbeziehungen (www.bmeia.gv. at).
Auskünfte über die jeweilige Währung und die täglichen Wechselkurse erteilt Ihnen Ihre Hausbank. Bei vielen Staaten in Asien, der Karibik und Mittelamerika können Sie auch in US-Dollar auszahlen. Artikel, die für den privaten Gebrauch des Reiseteilnehmers vorgesehen sind, wie z. B. Bekleidung, Schuhe, Juwelen, Kameras, Videokameras, etc. Wir weisen darauf hin, dass es strikt verboten ist, Erzeugnisse aus geschützter Tier- und Pflanzenwelt zu importieren.
Die geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse werden in vielen Ländern zum Verkauf gestellt. Wir bitten Sie, nicht zum rechtswidrigen und schädigenden Geschäftsverkehr beizutragen und sich frühzeitig zu unterrichten. Erkundigen Sie sich frühzeitig über die geltenden Devisen-, Zoll- und Import-/Exportbestimmungen. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger können sich auf der Internetseite des Bundesauswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt. de) und der Bundeszollbehörden (www.zoll. de), Österreicherinnen und Österreicher auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums für Europa, Integrierung und Außenpolitik (www.bmeia.gv. at) und der Bundeszollbehörden (www.bmf.gv.at/zoll/zoll.html) über dieses Thema nachlesen.
Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgeführten Zollbestimmungen weitere Zollbestimmungen zu beachten sein können. Informieren Sie sich frühzeitig vor Reiseantritt über eventuelle Erweiterungen oder tägliche Änderungen. Für Bundesbürger ist dies z.B. unter www.auswaertiges-amt. de, www.crm. de, www.zoll. de oder ww w.visum-centrale. de, für Österreicher z.B. unter www.bmeia.gv., www.bmf.gv.at/zoll/zoll. oder www.reisemed.at. zu erfahren.
Reisende, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, dürfen 200 Stück oder 100 Stück oder 50 Stück oder 250 Gramm Tabak, 1 Liter Spirituosen mit einem Gesamtalkoholgehalt von mehr als 22 Vol. Weitere Auskünfte für Deutschstämmige finden Sie unter www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehraus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node. HTML und für Österreicher unter www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehraus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat _node. HIER.
Die folgenden Richtwerte beziehen sich auf den persönlichen Bedarf. Die folgenden Leitfäden beziehen sich auf die persönlichen Anforderungen. Von diesen Richtwerten abgewichen, gibt es folgende Sonderregelung: Seit dem I. MÃ??rz 2014 gilts eine Steuerbefreiung von 300 Raucherwaren fÃ?r die Zigaretten, die Sie aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, RumÃ?nien oder Ungarn im GepÃ?ck nach Ã-sterreich mitnehmen.
Weiterführende Information finden Sie unter www.bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-eu/einreise-aus-eu-staaten.htm. Wenn Sie mit Drogen oder Betäubungsmitteln unterwegs sind, teilen Sie uns rechtzeitig mit, ob Sie diese mitführen dürfen oder ob es Importbeschränkungen gibt und welche speziellen Anforderungen oder Unterlagen bei der Einreise der Drogen in die einzelnen Bestimmungsländer zu berücksichtigen sind.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich in diesem Fall einfach an die Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder. Falls Ihre Hütte zum Check-inzeitpunkt nicht bezugsbereit ist, bekommen Sie eine SMS, sobald die Hütte freigeschaltet wurde. Tragen Sie Ihre Handynummer in das Schiffsverzeichnis ein. Das offizielle Ende der Reise ist am Tag der Abreise um 11:00 Uhr.
Wir weisen darauf hin, dass Sie im Shuttle-Bus nur das Handgepäck mitnehmen dürfen! Der Transport von Gepäcksendungen ist von den zuständigen Stellen verboten. Achten Sie darauf, dass Ihr Gepaeck niemals unbemerkt bleibt. Wir bitten Sie, Ihr GepÃ?ck niemals unbemerkt zu lÃ?sst und seinen Inhaltsbereich regelmÃ? Wir weisen darauf hin, dass internationale Flugsicherungsvorschriften Mindestverbindungszeiten vorschreiben - dies garantiert nicht immer die schnellste Transition.
Es ist auch möglich, dass einige Reisen nur als Pauschale angeboten werden. Bei vielen Destinationen haben Sie die Wahl, einen Flieger in der Super Economy Class oder Business Class zu buchbar. Wir weisen darauf hin, dass die Plätze in den höherwertigeren Dienstleistungsklassen begrenzt sind. Sie bekommen ab 6 Monate vor Reiseantritt eine neue Fahrtbestätigung mit der veränderten Service-Klasse und dem neuen Fahrpreis.
Wir weisen darauf hin, dass einige nationale und europäische Zulaufflüge für die Langstrecken Premium Economy und Business Class nur in der Economy Class möglich sind. Wir weisen darauf hin, dass bedauerlicherweise nicht alle Flüge ins Ausland bis in die frühen Morgenstunden und nicht alle Flüge zurück in die Nachtstunden geplant werden können. Die An- und Abreisetage dienen in erster Linie dazu, die Verkehrsleistung zu erbringen und gelten als Reisetage.
Natürlich werden wir Sie nach Ausstellung des Tickets über Flugplanänderungen unterrichten. Wenn Sie vor Ihrem Hin- und Rückflug einen Privataufenthalt haben, wählen Sie die in Ihren Reisedokumenten angegebene Rufnummer nicht früher als 24 Std. (10:00 - 17:00 Uhr) vor Ihrem Hin- und Rückflug. In diesem Fall wenden Sie sich an uns. Auf Wunsch können Sie sich Ihren einzeln angemeldeten Flieger auch über unseren On-Board-Reiseservice gegen eine Servicegebühr bestätigten und je nach Erreichbarkeit.
Säuglinge, die am Tag des betreffenden Flugs unter 2 Jahren sind, reisen unentgeltlich (wird ein Säugling während der Fahrt 2 Jahre jung, ist nur der Hinflug unentgeltlich, für den Hin- und Rückflug kommen die proportionalen Gebühren entsprechend der Repräsentation mit dem entsprechenden An- und Abflugpaket hinzu). Wir weisen darauf hin, dass Säuglinge unter 2 Jahren keinen eigenen Platz haben und je nach Airline einer separaten Freigepäckgrenze unterliegen können.
Am Flughafen-Check-in erhältst du dann gegen Vorweisung deines gÃ?ltigen Passes oder IdentitÃ?tsnachweises deine Boarding-Passkarte. Nützliche Informationen zur Bedienung der Check-in-Automaten finden Sie auf den Fluglinien. In Ihren Reisedokumenten finden Sie heraus, wie viel Reisegepäck Sie ohne Zusatzkosten bei sich tragen können. Die EU-Richtlinien "Gefahrgutbeförderung" sind zu einhalten. Wir weisen darauf hin, dass die Reservierungsmöglichkeit befristet ist und die Zuteilung durch die Airlines eingeschränkt ist.
Im Folgenden sind die Honorare und Reservierungsmöglichkeiten für eine Platzreservierung aufgeführt: Wir weisen darauf hin, dass für die Sitze "More legroom"/"MORE" (Germanwings/Eurowings) und Comfortsitze (TUIfly) unterschiedliche Tarife gelten. Diese variable An- und Abflugvariante können Sie entsprechend Ihren Fahrplänen einplanen. Du erhältst umgehend eine Bestätigung sowie Angaben zu Flugzeit, Flugroute, Airline, Flugkosten, etc.
Das Zusatzangebot gilt für viele ausgesuchte Ziele, Daten und Starthäfen. Die Buchung von FlexiFlug ist nur nach Maßgabe der Erreichbarkeit möglich - je nach Fluggesellschaft ab 350 Tage vor Reisedienst. Falls Sie nicht reisen können, wird eine Stornogebühr von 100% für den Fluchtweg erhoben. Wir weisen darauf hin, dass das Rail&Fly-Ticket ungültig ist, wenn sich Ihr Abfahrts- und Zielort im selben Netz befindet (z.B. Abgang in Cottbus mit Abgang in Berlin Tegel, beide Bahnhöfe im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg VBB).
Der Vorverkaufszeitraum beträgt mind. 10 Werktage vor Abflug. In Ihren Reisedokumenten finden Sie die Check-in-Zeiten.