Partnervermittlung Betrug

Dating-Agentur Betrug

Schwindler bei Partnervermittlungen Ein Betrug beim Dating? Um neue Kundschaft zu gewinnen, nutzte eine Partnervermittlung die telefonische Werbung entweder durch ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder durch persönliche Kundenansprache. Mit den so beworbenen Verträgen wurde dem Auftraggeber in der Regel zum "Sonderpreis" von rund 1.000 das Recht auf eine "Partneranalyse" und auf mehrere "Partnervorschläge aus der vorhandenen Akte" eingeräumt.

Von Anfang an war jedoch vorgesehen, dass die potenziellen Geschäftspartner davon überzeugt werden, einen Partnervermittlungsvertrag um jeden Betrag und mit falschen Zusagen abzuschließen, und dass keine wertvolle Gegenleistung erwägt wird. Zwar wurde den Kundinnen und Verbrauchern versichert, dass bei den Vorschlägen vor allem ihre Ideen über das Lebensalter und den Wohnsitz des/der PartnerIn berücksichtigt werden, dies wurde aber nur in wenigen FÃ?llen bei der anschlieÃ?enden " Partnerselektion " berÃ?cksichtigt.

"Dementsprechend wurde es größtenteils dem Zufall überlassen, ob und wie weit das Anforderungsprofil dem nach Vertragsabschluss übermittelten Partnervorschlag des Auftraggebers entsprechen würde. Außerdem wurde einigen Kundinnen und Abnehmern die Gewissheit gegeben, dass ein geeigneter Ansprechpartner bereits in der Datei aufgeführt war. Noch hat der BGH keine konkreten Täuschungsmaßnahmen im Sinn von 263 Abs. 1 SGB nachgewiesen; weder der Vorwand einer nicht existierenden Effizienz der Partnervermittlung noch die einer tatsächlich mangelnden Leistungsbereitschaft wird dem BGH hinlänglich deutlich: Es ist nicht nachgewiesen, dass die in der Partnervermittlung aufbewahrte Datei mangels nennenswertem Umfang oder einer einseitigen altersbedingten oder regionalen Gliederung keine Selektionsmöglichkeiten hatte.

Es wurde auch nicht nachgewiesen, dass dieser, um seinen eigenen Aufwand zu vermeiden, von Anfang an auf eine weitere Recherche im Index verzichten wollte. Darüber hinaus beschränkt sich die Sicherung nach den Erkenntnissen im Grundsatz darauf, dass die Ideen der Verbraucher bei der Angebotsauswahl Berücksichtigung finden. Schon allein aus diesem Grund können die an der Partnersuche Interessierten nicht auch die Gewissheit gewinnen, dass zumindest einer der eingereichten Anträge ihre Erwartungen voll erfüllt.

Insofern als die Organisatoren auch behauptet haben, dass eine Personen mit den erwünschten Merkmalen bereits in der Akte aufgeführt sei, war sie in der Erstinstanzentscheidung offen, in welchem der verurteilten Einzellfälle dies geschehen ist.