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Hausregeln EN

Im Falle des Kaufs der Eintrittskarte (auch Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser internen Bestimmungen an. Ceci ist auch dann gültig, wenn der Standort in anderen Fällen eingegeben wird. Der Organisator hat das Recht, die Einreise einer Person zu verbieten oder die Ausreise anzuordnen.

Das Personal und die Stewards des Veranstalters sind befugt, dieses Recht in seinem Namen auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen gemäß dieser Geschäftsordnung durchzuführen oder die Ausweisung und Entfernung von Personen vom Veranstaltungsort gemäß dieser Geschäftsordnung oder der Geschäftsordnung vornehmen zu lassen.

Die Besucher können nur ab 16 Jahren zugelassen werden. Der Organisator hat das Recht, einen entsprechenden Ausweis (z.B. Personalausweis) zur Überprüfung des Alters zu verlangen. Die Aufnahme erfolgt nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte und nur, wenn der Besucher die Bedingungen dieser Geschäftsordnung erfüllt.

Ein Zulassungsverbot für mehrmaliges Ein- und Aussteigen kann vor Ort für 5 Euro erworben werden, ansonsten entfällt die Rücknahmegebühr. der Besucher ist nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte der Besucher weigert sich, sich auszuweisen, wenn er aufgefordert wird, sein Alter zu überprüfen der Besucher weigert sich, seine Kleidung, Utensilien oder Behälter überprüfen zu lassen der Besucher steht eindeutig unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln der Besucher trägt Waffen oder Gegenstände, die gesetzlich verboten sind (siehe § 5) der Besucher darf das Gelände nicht betreten der Besucher will die Veranstaltung eindeutig stören, gewalttätig sein

Dans ce référenteur de l'études de l'études de l'études. Das Recht des Veranstalters auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Der Besucher muss die Eintrittskarte nach dem Zutritt zum Gelände mit sich führen und diese oder eine andere, auf Wunsch jederzeit erteilte Zutrittsberechtigung vorweisen.

Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Die Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und der Kommissare sind unbedingt zu befolgen. Die Schutzvorrichtungen, Schutzvorrichtungen und -einrichtungen dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, von ihrem geeigneten Ort verlegt, blockiert, verdeckt oder in irgendeiner anderen Weise beeinträchtigt oder missbraucht werden; einen Teil der Veranstaltung stören; eine kriminelle oder illegale Handlung oder eine Handlung begehen, die allgemein missbilligt wird oder zu ihrer Begehung oder Anstiftung beiträgt; Feuer machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände entzünden; etwas auf den Anlagen, Ausrüstungen oder Einrichtungen, Ausrüstungen oder Geräten anzeigen, collagieren oder kritzeln.

oder für die Beschädigung oder Beseitigung von Zäunen, Straßenlaternen, Lichtmasten, Gebäuden, Schaltschränken, Sanitäranlagen, mobilen Toiletten und sonstigen Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände; Umgehung von Absperrungen oder Betreten von Bereichen, die eindeutig nicht dazu bestimmt sind, für Besucher zugänglich zu sein oder sie zu betreten; Ausdruck oder Ausstrahlung von abfälligen, rassistischen, rassistischen, rassistischen, homophoben, fremdenfeindlichen, politisch extremen, obszönen, unanständigen oder beleidigenden, links- oder linksgerichteten Slogans oder Kommentaren; oder

Effektiver Einsatz von Links- oder Rechtsextremen oder in sonstiger extremistischer Weise, insbesondere durch Vorführung und Verwendung nationalsozialistischer Parolen ( 86a StGB); Fotografieren oder Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen für berufliche und/oder kommerzielle Zwecke, sofern sie nicht ausdrücklich vom Veranstalter vorher schriftlich genehmigt worden sind; Sammeln und/oder Betteln von Pfandbehältern oder Pfandbehältern; im Falle eines Verstoßes wird das eingezogene Pfand konfisziert und der Besucher von der Seite verbannt.

Ceci ist für den Bereich zuständig, in dem der Veranstalter Autorität ausübt. Bei Verstößen kann der Veranstalter den Besucher von der Veranstaltung ausschließen. Im Falle eines solchen Falles hat der Besucher keinen Anspruch auf Rückübernahme oder Rückerstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.

Die Person, die den Veranstaltungsort betritt, wird strafrechtlich verfolgt. Das Recht des Veranstalters auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Er ist ein Besucher darf keine der folgenden Waffen tragen, mitbringen und/oder benutzen: jede Art von Waffe; Gegenstände, die als gefährliche Waffe oder Projektil verwendet werden können und die eindeutig nicht für andere friedliche Zwecke verwendet werden (z.B. Rucksäcke); Drogen, Betäubungsmittel, Elektroschocker und legale Drogen (z.B. Drogen, Alkohol, Drogen, Drogen, Drogen, Drogen, Drogen und legale Hochstimmung).

déodorants, Haarspray); Feuerwerkskörper, Kerzen, pyrotechnische Materialien, brennbare Fackeln, Rauchkerzen, bengalische Lichter oder andere pyrotechnische Effekte Stangen, Stäbe oder Stäbe, sofern sie nicht aufgrund der eingeschränkten Mobilität erforderlich sind sperrige Gegenstände, sofern sie nicht ausdrücklich auf der Veranstaltungswebsite erlaubt sind individuelle Kleidung oder Uniformbekleidung oder andere Gegenstände, die dazu dienen, Meinungen oder Werbung auszudrücken, sofern sie nicht ausdrücklich vom Veranstalter im Voraus genehmigt wurden (in diesem Fall darf der Veranstalter sie nicht für andere Zwecke verwenden);

die Art der Werbemittel, insbesondere Flugblätter, sofern sie nicht ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt wurden (in diesem Fall muss der Werbetreibende die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorlegen); alle Arten von Gegenständen, die für kommerzielle, politische oder religiöse Zwecke verwendet werden sollen (es sei denn, sie werden als für die jeweilige Religion typische Kleidung verwendet), einschließlich Banner, Zeichen, Symbole, Flugblätter und Flugblätter;

rassistische, fremdenfeindliche, radikal linke oder rechte Gewalt, insbesondere die Propagierung von Parteien oder Organisationen, die für verfassungswidrig oder verboten erklärt wurden; Masken (z.B. Hauben), wenn nicht klar erkennbar ist, dass sie als Teil eines Anzugs verwendet werden, und Motorradhelme; elektrische oder andere Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Gerüche abgeben können, die über den normalen Gebrauch hinausgehen (e). g. ein Mobiltelefon ist erlaubt); jede Art von Getränken oder Lebensmitteln, es sei denn, der Besucher ist aus gesundheitlichen Gründen oder bei medizinischer Indikation davon abhängig; der Besucher muss einen Nachweis für die Ausnahme erbringen; Flaschen, Dosen, Dosen, Plastikdosen und/oder andere Getränkebehälter; Stühle, Sitze oder andere Gegenstände, auf denen er sitzen kann (z.B. Stühle, Stühle, Stühle oder andere Gegenstände, auf denen er sitzen kann); und

g. Polystyrolwürfel); Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge; jede Art und Größe von Tieren; jedes andere geeignete Objekt, das gewöhnlich dazu bestimmt ist, das Ereignis zu stören und zu verhindern, dass es reibungslos abläuft oder Schäden verursacht. Die Angaben zu den autorisierten Artikeln sind beim Veranstalter erhältlich.

Der Organisator behält sich das Recht vor, vor Ort zu entscheiden, bestimmte Objekte aus Sicherheitsgründen nicht zu genehmigen. Der Besucher erklärt sich mit dem Betreten der Seite damit einverstanden, gefilmt und fotografiert zu werden. Ich akzeptiere auch, dass diese Aufzeichnungen vom Veranstalter für Marketingzwecke im Rahmen von Projekten im Bereich der sozialen Netzwerke (einschließlich der sozialen Medien) verwendet werden dürfen.

Es wird empfohlen, sich vorab mit allen markierten Fluchtwegen oder beim Betreten des Veranstaltungsgeländes vertraut zu machen. Die Probleme mit den Notausgängen, Fluchtwegen und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden, und es muss möglich sein, diese schnell zu überqueren und zu begehen. Die Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Polizeipersonals sind unbedingt zu befolgen.

Die Natur der Veranstaltung dreht sich um die Musik. Der Besuch hat die Möglichkeit, einfache "Ohrstöpsel" zu erhalten. Es ist ein Hinweis darauf, dass eine längere Zeit in der Nähe des Musiksystems gesundheitsschädlich ist. Die Entwicklung findet in der Regel bei jedem Wetter statt.

Wenn die Bedingungen eine Gefahr für die Sicherheit der Besucher darstellen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen. Für Sicherheits- und/oder Sicherheitszwecke kann der Veranstalter bestimmte Bereiche des Festivalgeländes evakuieren und vorübergehend oder ganz schließen, ohne Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises zu haben, es sei denn, der Besucher kann wichtige Teile der Veranstaltung nicht mehr bewohnen.

Der Unterricht in diesen Fällen ist vom Veranstalter oder den von ihm beauftragten Personen und Unternehmen unverzüglich zu befolgen, um eine Gefährdung von Leib und Leben zu vermeiden. Erlaubt den Zugang zu Veranstaltungsbereichen mit begrenzter Kapazität hängt ganz von der möglichen Anzahl der Personen ab, die in diesem Bereich Platz finden können.

In diesem Fall kann/sollte der Veranstalter den Zugang vorübergehend beschränken, ohne einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises zu begründen; der Erwerb einer Eintrittskarte begründet an sich nicht das Recht, jederzeit alle Bereiche der Veranstaltung zu betreten. Der Organisator haftet unbeschränkt für alle materiellen und finanziellen Schäden, die der Besucher erleidet, wenn sie durch den Organisator oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden, die der Besucher erleidet, wenn sie durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, jedoch nur bei Verletzung einer für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlichen Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen kann (sog. Sachpflicht).

Der Organisator haftet jedoch für Schäden, die dem Besucher durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen an Leben, Körper und Gesundheit entstehen, soweit möglich und somit für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Organisator kann bei Diebstahl am Veranstaltungsort nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, er kann nach Artikel 1 oder 2 haftbar gemacht werden oder er hat eindeutig oder ausdrücklich eine Aufbewahrungspflicht übernommen.