Mr. Weintraub, wo waren Sie am achten Tag des Jahres 1945? Als fünftes Mitglied einer arme jüdische Famile wurde Leon Weintraub am 1. Januar 1926 in Lódz, Polen, geboren. 1927 verstirbt der Familienvater. 1940 wird die Gastfamilie in das Litzmannstädter Getto verlegt, wo er als 14-jähriger in einer Firma mitarbeitet. Nach Auschwitz wurde er 1944 abgeschoben, wo er von seiner Gastfamilie abgetrennt wurde.
In der Nachkriegszeit trifft er auf drei seiner vier Schwestern, die das Konzentrationslager Bergen-Belsen durchlebt haben. In Göttingen lernt er auch seine erste Ehefrau Katja kennen. Anschliessend arbeitete er als Frauenarzt in Polen, bis er 1969 nach Schweden emigrierte. Heute wohnt er mit seiner zweiten Ehefrau Evamaria, einer deutschen.
Mehrere Male im Jahr wendet sich der Künstler an Studenten. Der Begriff Religionsfreiheit ist sehr verhältnismäßig. Ich fühlte mich erst richtig befreit, als ich im August 1945 zufällig meine Schwester fand, die dachte, ich sei ein Jahr vorher in Auschwitz umgebracht worden. Sie wussten aber nicht, dass ich Auschwitz auf eine ganz spezielle Art und Weise entwich.
Der Begriff "out" war ein Zeichen für mich. Einige Tage später wurde der ganze Wohnblock 10, mein Wohnblock, in den Erdgaskammern in Auschwitz umgebracht. Auschwitz hat ihre Schwiegermutter nicht überleben können. Der Begriff "out" wurde zu meiner Errettung. Sie buchstabieren das H-A-S-S-S aus meinem Vokabular heraus. Ich vergebe einem SS-Mann, der das Gas des Zyklons B in Auschwitz einfüllte, als meine Mama dort unter dem Vorwand getötet wurde, es sei ein Duscheraum?
Oft haben sie sehr individuelle Bildungswünsche, die nur durch Studieren oder Trainieren gegen Entgelt und im Fernstudium realisiert werden können. Der Familienfonds stellt die Zahlung von Kindergeld an Familienmitglieder für die volljährigen ein. Weil das Landgericht Schleswig-Holstein geklärt hat, dass sich ein erwachsenes und im Fernstudium befindliches Kindergeld in der Lehre befinde und die Erziehungsberechtigten daher einen Anspruch auf Kindergeld haben (FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.1.2018, Az. 3 K 154/16).
Ein Anspruch auf Kindergeld entsteht auch, wenn der Studiengang kein anerkannter Ausbildungsberuf ist. Die folgenden Hinweise unterstützten den Anspruch der Erziehungsberechtigten auf Kindergeld während dieses Fernlehrgangs: In einem Solostudium hat das Kleinkind bewiesen, dass es sich auf die Prüfung vorbereitet hat. Der Berufszweig dieses Studiengangs ist vorhanden und aufgrund der großen finanziellen Belastung kann davon ausgegangen werden, dass hier nicht nur ein Freizeitbeschäftigung ausgeübt wird.